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Rechtliche Anforderungen an Leitkegel

Leitkegel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen in Deutschland nicht nur der Straßenverkehrsordnung (StVO) genügen, sondern auch die Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel (TL-Leitkegel) erfüllen.

Diese Pylonen und Leitkegel werden auf ihre Eignung und Verkehrstauglichkeit geprüft durch die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen unter Beteiligung der BASt (Bundesanstalt für Verkehrswesen). Sie müssen den jeweils gültigen Normen und Richtlinien entsprechen sowie den nationalen bzw. europäischen Vorgaben.

Die Bundesanstalt für Verkehrswesen (BASt) führt eine Freigabeliste, welche alle eignungsgeprüften Leitkegel enthält. Diese Leitkegel genügen den Anforderungen der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)" und die der "Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel". Diese Leitkegel und Pylonen erhalten durch die BASt eine Prüfnummer, mit welcher sie als „BASt-geprüft“ gekennzeichnet werden dürfen.

Folgende Bedingungen müssen Leitkegel erfüllen, um sich einer Prüfung der BASt für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr unterziehen zu können:

  • Farbe: rot / weiß
  • Ausführung: vollreflektierend
  • Gewichtsklasse: 2 oder 3 der Technischen Lieferbedingungen
  • Größe: 50 / 75 oder 100 cm
  • Entspricht allen Zulassungsvorgaben der StVO

Für den Einsatz gemäß StVO in Deutschland besteht ein Leitkegel aus drei roten und zwei weißen Ringen. Um die Nachtsichtbarkeit zu verbessern, können die Streifen retroreflektierend ausgeführt sein.

Gewichtsklassen der Leitkegel nach den technischen Lieferbedingungen

Die Klassenangabe ist ausschlaggebend für das Gewicht. Die Gewichtsklasse beschreibt die Standfestigkeit des Leitkegels durch sein Eigengewicht. Je höher das Eigengewicht, desto besser bleibt der Leitkegel auch bei starkem Wind sicher an seinem Platz. (Klasse 3 = höhere Standfestigkeit bei Wind als Klasse 2). Leitkegel der Klasse 3 sind also durch ihr Gewicht stabiler, erschweren dadurch aber auch das Handling. 

Eine Zuordnung der Gewichtsklassen nach Straßennetz gibt es nicht. Bitte beachten Sie daher vor dem Kauf, welche Anforderungen an die Leitkegel durch die Landbeschlüsse, vorausgesetzt werden. Während in Sachsen auf Autobahnen 750er TL Leitkegel mit Folie Typ2 in Gewichtsklasse 3 gefordert werden, ist in Bayern die Gewichtsklasse 2 möglich.

Als Mindestforderung für die TL und die BAST Prüfung der Pylonen gelten folgende Werte:

Leitkegel Höhe in mm Klasse II Mindestgewicht in kg Klasse III Mindestgewicht in kg
300 0,8 0,8
500 1,9 2,5
750 4,0 5,0
1.000 6,0 7,5

Einsatzgebiete von Leitkegeln

Die Besatzung von Fahrzeugen, die im Pannenhilfsdienst, bei Bergungsarbeiten und bei der Vorbereitung von Abschleppmaßnahmen eingesetzt wird, darf bei Gefahr im Verzug zur Eigensicherung, zur Absicherung des havarierten Fahrzeugs und zur Sicherung des übrigen Verkehrs an der Pannenstelle Leitkegel (Verkehrszeichen 610) aufstellen.

Wesentlich häufiger kommen Verkehrsleitkegeln bei Straßenmarkierungsarbeiten zum Einsatz. Um ein Überfahren der frischen Markierungslinien zu verhindern werden diese mit Leitkegeln gekennzeichnet und abgesperrt.

Im gewerblichen Bereich werden mit Markierungskegeln Arbeitsbereiche und Wege abgegrenzt. Außerdem werden sie verwendet, um Hindernissen und Gefahrenstellen zu markieren. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten lassen sich Lager- und Produktionsbereiche oder innerbetriebliche Verkehrswege wirkungsvoll mit Leitkegeln umleiten.

Neben der Verwendung in Betrieben und im Straßenverkehr werden Pylone auch im Sport- und Freizeitbereich zu vielfältigen Zwecken genutzt, z.B. auf dem Verkehrsübungsplatz kann mit individuell aufgestellten Leitkegeln die Fahrtrichtung bestimmt und beeinflusst werden.

Regeleinsatzbereiche für Leitkegel verschiedener Größen nach RSA

  • 30 cm nur für Markierungsarbeiten bei Tageslicht außerhalb von Autobahnen
  • 50 cm alle Straßen außer Autobahnen
  • 75 cm Autobahnen
  • 100 cm innerörtliche Straßen im Schienenbereich

Da größere Verkehrsleitkegel immer abwärts kompatibel einsetzbar sind, können z.B. die 75 cm- Leitkegel auch problemlos auf allen öffentlichen Straßen außerhalb von Autobahnen eingesetzt werden.

Leitkegel in unterschiedlichen Höhen - 500 bis 1.000 mmLeitkegel in unterschiedlichen Höhen - 500 bis 1.000 mm

Verkehrsleitkegel im öffentlichen Straßenverkehr

Der Begriff „Leitkegel“ wurde in der deutschen Straßenverkehrsordnung festgelegt. Dort gehört er als Zeichen 610 gemäß §43 zu den Verkehrseinrichtungen.

In der StVO in Anlage 4 zu § 43 Absatz 3, Abschnitt 1 - Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen - werden so genannte Verkehrseinrichtungen näher spezifiziert. Dazu gehört auch der „Leitkegel“ als Verkehrszeichen 610. Die Gestaltung der Leitkegel ist durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt.

Die Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenverkehr (RSA) gibt vor, dass nur vollretroreflektierende Pylonen für Absperrungen im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden dürfen, jedoch werden dabei Pylonen mit einer Höhe kleiner als 50 cm ausgenommen. Ein Leitkegel im Sinne der StVO, egal in welcher Größe, sollte stets aus drei roten und zwei weißen Ringen bestehen.

Für den Einsatz im Geltungsbereich der StVO und der RSA muss die gesamte Oberfläche des Verkehrsleitkegels voll reflektierend sein, d. h. es dürfen nur Pylonen zum Einsatz kommen, bei denen beide Farben retroreflektierend ausgeführt sind.

Die preiswerten, fluoreszierenden (tagesleuchtenden) Leitkegel, verfügen zwar über eine bessere Tagessichtbarkeit, entsprechen aber vor allem bei Dunkelheit nicht dem Verkehrszeichenbild 610. Dies trifft auch auf teilreflektierende Leitkegel zu, bei denen nur die weißen Ringe reflektieren.

Die Farbe der Fußplatte ist in der RSA nicht beschrieben und kann somit von der Farbe des Leitkegel-Körpers abweichen.

Pylonen bei Markierungsarbeiten

Eine Sonderstellung besitzen Leitkegel mit 30 bis 32 cm Bauhöhe. Im Sinne der RSA sind diese Verkehrshütchen nur bei Markierungsarbeiten außerhalb von Autobahnen und nur bei Tageslicht einzusetzen.

Der Vorteil dieser Pylonen besteht darin, dass durch die geringe Bauhöhe ausladende Fahrzeuge mit der Front oder dem Heck über die Pylonen hinweg schwenken können ohne den Kegel umzuwerfen. Busse oder Müllfahrzeuge haben gerade in abgesperrten engen Verkehrsschneisen das Problem, dass sie zwar innerhalb der Absperrung fahren können ohne die Leitkegel zu überfahren, jedoch beim Richtungswechsel schwenken diese Fahrzeuge zu weit aus. Dabei würden große Kegel einfach umgerissen.

Einen weiteren Vorteil bietet die höhere Transportkapazität von kleinen Leitkegeln auf den Markierungsfahrzeugen.

Bei der Richtlinie, die 30 cm Leitkegel nur bei Tageslicht einzusetzen, wird davon ausgegangen, dass Markierungsarbeiten gewöhnlich nicht bei Dunkelheit ausgeführt werden, so dass die retroreflektierende Funktion nicht notwendig ist. Sollten die Markierungsarbeiten jedoch bis in die Nachtstunden fortdauern, wären retroreflektierende Leitkegel erforderlich.

Deshalb ist es für bestimmte Markierungsarbeiten ratsam, immer die voll retroreflektierenden Leitkegel mit mindestens 50 cm Bauhöhe einzusetzen. Damit werden in jedem Fall die Anforderungen von StVO und VwV-StVO fachgerecht umgesetzt.

Leitkegel für die Absicherung im Betrieb

Leitkegel, die in gewerblichen Bereichen eingesetzt werden, in denen nicht die Straßenverkehrsordnung gilt, unterliegen keinen gesetzlichen Anforderungen. Das kann auch vorteilhaft sein, wenn z.B. Pylonen zum Einsatz kommen sollen, die eine abweichende Farbgebung besitzen, z.B. orangene Pylonen oder Leitkegel mit nur einem weißen Streifen. Ein wichtiges Unterscheidungskriterium neben der Größe und Farbgebung ist die Festlegung auf tagesleuchtende oder reflektierende Leitkegel:

  • tagesleuchtende Leitkegel (auch fluoreszierend genannt) eignen sich für den reinen Tageseinsatz. Sie sind bei Tageslicht besser wahrnehmbar als reflektierende Pylonen und auf Grund der Materialbeschaffenheit auch preisgünstiger.
  • vollreflektierende Leitkegel eignen sich für den 24-Stunden-Einsatz, also auch während der Dunkelheit
Leitkegel teilreflektierend und langnachleuchtendLeitkegel teilreflektierend und langnachleuchtend

Pylonen - Eigenschaften und unterschiedliche Produkttypen

Leitkegel werden inzwischen weltweit eingesetzt. Wegen der verschiedenen Normen und Standards besitzen sie oftmals unterschiedliche Formen und Farben.

Bei der Herstellung kommen verschiedene Kunststoffe zum Einsatz, wie PVC, PE, Thermoplastik oder auch Gummi.

Generell bestehen Pylonen jedoch aus einer stabilen Fußplatte und einem kegelartig geformten Körper. Die Fußplatte ist in der Regel deutlich breiter und schwerer als der Kegelkörper. Auf diese Weise erhalten die Pylonen einen tieferen Schwerpunkt. Die Gefahr, dass der Leitkegel kippt oder verrutscht, wird damit reduziert.

Die Oberfläche des Leitkegels besitzt eine Warnfarbe - in den meisten Fällen rot oder leuchtorange. Der Leitkegelkörper kann zur Erzeugung eines Kontrastes zusätzlich mit einem oder mehreren Streifen versehen sein.

Ein entscheidender Vorteil für die Sicherheit im Straßenverkehr und im gewerblichen Bereich ergibt sich aus der weitgehenden Ungefährlichkeit von Leitkegeln im Kollisionsfall. Pylonen können fast gefahrlos überfahren werden. Durch ihren tiefen Schwerpunkt wird der Leitkegel beim Zusammenprall nicht weggeschleudert und kann somit keine Schäden in Form eines Geschosses verursachen. Das Kunststoffmaterial gibt beim Anfahren nach ohne größere Schäden am Fahrzeug bzw. Personenschäden zu hinterlassen.

Leitkegel sind durch ihr geringes Gewicht leicht zu transportieren. Durch ihre Hohlkegelform lassen sie sich platzsparend stapeln, lagern und auch in Einsatzfahrzeugen mitführen.

Leitkegelvarianten - Schraubenform, teilreflektierend und mit BlitzleuchteLeitkegelvarianten - Schraubenform, teilreflektierend und mit Blitzleuchte

Unterschiedliche Warnkegel Versionen

Es gibt einteilige und zweiteilige Pylone. Bei einteiligen Leitkegeln bestehen Kegel und Fußplatte aus einem Werkstoff und sind nicht trennbar. Vorteil ist, dass kein separater Zusammenbau erforderlich ist.

Bei zweiteiligen Leitkegeln besteht die Fußplatte aus einem anderen Material wie der Kegelkörper, meist aus Gummi oder Recyclingmaterial. So kann der besonders beanspruchte Fuß des Kegels möglichst strapazierfähig ausgeführt werden. Auch ein Austausch beschädigter Fußplatten ist möglich.

Sowohl einteilige als auch zweiteilige Leitkegel gibt es in TL- und BASt- geprüfter Ausführung.

Da der Platzbedarf von nicht verwendeten Leitkegeln gerade in Einsatzfahrzeugen eine große Rolle spielt, werden für diesen Zweck auch faltbare Leitkegel hergestellt, die einzeln zusammengefaltet einen noch geringeren Platz einnehmen.

Blitzleuchten und Blinkleuchten auf Leitkegeln und Pylonen

Der Leitkegel soll als Gebotszeichen und als Verbotszeichen das Befahren einer Gefahrenstelle verhindern und den Verkehr daran vorbeileiten. Zur Erhöhung der Wahrnehmung kann der Leitkegel mit einem gelben oder einem roten Blinklicht ausgestattet sein.

Grundsätzlich bieten Leitkegel mit aufgesetzten Blitzleuchten eine sehr gute Warnwirkung. Entsprechend sind diese speziellen Einrichtungen vor allem zur Absicherung von Tagesbaustellen sehr beliebt.

Der Markt bietet eine Vielzahl an Lösungen an, die in gewerblichen nichtöffentlichen Bereichen ihre Berechtigung haben. Für den Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum gelten jedoch auch bei den Blitzleuchten und Blinkleuchten die Vorgaben der RSA sowie der StVO.

So ist blitzendes Licht nur auf den 75 cm und 100 cm Leitkegeln vorgesehen, auf 50 cm Pylonen hingegen nicht. Im Sinne der passiven Sicherheit ist es zudem erforderlich, dass die Leuchten fest mit dem Leitkegel verbunden sind. Daher ist von Einsatz sogenannter Schnellhalterungen abzuraten, mit denen die Leuchten lediglich an die Kegel angehangen werden.

Entsprechend ist es ratsam nur solche Produkte zu verwenden, bei denen die Leuchte fest mit dem Leitkegel verbunden ist und sich die Batterien fest im Inneren des Gerätes befinden.

Auch für Leuchten wird empfohlen, im öffentlichen Straßenverkehr nur BASt-geprüfte Blitzleuchten und Blinkleuchten zu verwenden.

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