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Gefahrstoffe am Arbeitsplatz

Als Gefahrstoffe bezeichnet man Stoffe oder Mischungen, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften besitzen: explosionsgefährlich, entzündlich, brandfördernd, toxisch, gesundheitsschädlich, ätzend bzw. reizend oder umweltgefährdend.

Gefahrstoffe können in fast allen Arbeitsbereichen vorkommen. Als Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe werden Sie in der Industrie und im verarbeitenden Gewerbe eingesetzt. Auch in Laboratoren, Kliniken, Schulen etc. werden Gefahrstoffe in unterschiedlichen Mengen benutzt und gelagert. Handelsunternehmen haben Gefahrstoffe wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel etc. in größeren Mengen vorzuhalten. Bereits bei einem so genannten „Giftschrank“ in einem Baumarkt handelt es sich um ein Gefahrstofflager.

Es gibt zahlreiche gesetzliche Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffen in Abhängigkeit von den Gefährdungen, die jeweils davon ausgehen. Relevant für die Klassifizierung und Einstufung der gelagerten Gefahrstoffe sind die so genannten Gefahrstoffklassen.

Neben dem ordnungsgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen sind besonders strenge Lagervorschriften zu beachten. Der Gesetzgeber verlangt zu Recht die sichere Lagerung von Stoffen, von denen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen kann.

Das Lagern von Gefahrstoffen ist nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) genehmigungs- oder nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erlaubnisbedürftig wenn bestimmte Mengen überschritten werden. Die Genehmigungen sind in diesen Fällen immer mit besonderen Auflagen für das Gefahrstofflager und dessen Betrieb verbunden.

Größe und Auslegung von Gefahrstofflagern

Je nach Menge der benötigten Gefahrstoffe kann es Gefahrstofflager in unterschiedlichen Größen und Formen für die jeweiligen Unternehmen geben.

Zusätzlich gibt es eine Reihe technischer Einrichtungen und Hilfsmittel zu gesetzeskonformer Lagerung, zum sicheren Transport, Ab- und Umfüllung sowie dem Handling von Gefahrstoffen - vom Sicherheitsbehälter  über Gefahrstoffschrank bzw. Sicherheitsschrank und Gefahrstoffräume mit Absauganlagen und Wannensysteme bis zum Gefahrstoffcontainern - innerhalb und außerhalb von Gebäuden.

Folgende Schutzkonzepte, die sich aus den Forderungen entsprechender Gesetze, Verordnungen, Technischer Regeln oder Unfallverhütungsvorschriften ergeben sind dabei aus Sicht des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes für die Realisierung geeigneter Gefahrstofflager besonders maßgebend:

  • Schutz vor unbefugten Zugriff (sicherer Einschluss der Gefahrstoffe)
  • genügend Platz und Bewegungsraum  für Ein- und Auslagerungen,
  • Beachtung der maximalen Belegungsmengen,
  • absturzsichere Lagerungen,
  • Bodenschutz durch Auffangwannen und Löschwasserrückhaltesysteme
  • Vermeidung betrieblicher Zündquellen
  • minimale Brandlasten
  • Überwachungseinrichtungen,
  • getrennte Lagerung von Stoffen, die im Brandfall unterschiedliche Löschmittel verlangen oder die beim Zusammenwirken zusätzlich gefährlich werden (Zusammenlagerungsregeln),
  • feuerbeständige Raumabtrennungen sowie
  • Beaufsichtigung von Fremd- und Instandhaltungspersonal.

Grundsätzlich sollten die gelagerten Gefahrstoffmengen so gering wie möglich sein.

Dabei ist auf Möglichkeiten der sicheren Ein- und Auslagerung zu achten und auf Arbeitsabläufe, die so einfach wie möglich gestaltet sind, um menschlichem Versagen vorzubeugen. Mitarbeiter müssen eingewiesen, regelmäßig und ordnungsgemäß belehrt und mit geeigneten Schutzeinrichtungen ausgestattet werden.

Die Sicherheitseinrichtungen müssen regelmäßig gewartet, überprüft und überwacht werden. Entsprechend der Art der Gefahrstoffe und der Gefährdung sind Datenblätter zur Verfügung zu stellen. Für Einlagerung und Entnahme müssen Register geführt werden.

Kurze Wege bedeuten geringeres Risiko – besonders bei Gefahrstofflagerung

In den letzten Jahren wurden die technischen Möglichkeiten zur Betriebssicherheit und zum Arbeitsschutz extrem weiterentwickelt. Die Normen und Vorschriften wurden entsprechend angepasst.

Vor einigen Jahren war es noch üblich, Gefahrstoffe zentral in einem externen und separaten Lager aufzubewahren und entsprechende Explosionsschutzzonen einzurichten. Heute wird eine höhere Effizienz und einer besseren Handhabung für die Mitarbeiter angestrebt. Die benötigten Stoffe sollen unmittelbar am Verwendungsort zur Verfügung stehen. Die Lagerung der Gefahrstoffe findet nun eher dezentral und arbeitsplatznah statt. Damit lassen sich Arbeitsabläufe effizienter und flexibler gestalten. Es wird Platz gespart, und Wegzeiten zum Lager und zurück fallen weg.

Für diesen Zweck wurden Gefahrstoffschränken bzw. Sicherheitsschränken entwickelt, welche je nach Typ über eine Feuerwiderstandsfähigkeit bis zu 90 Minuten verfügen

Bereits seit den 1980er Jahren wurden mit der DIN 12925 Vorgaben zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Druckgasflaschen in Sicherheitsschränken normiert. Diese Sicherheitsstandards bildeten die Grundlage für die neue europäische Norm DIN EN 14470. Darin werden seit 2004 die Anforderungen hinsichtlich Konstruktion und Feuerwiderstandsfähigkeit für Sicherheitsschränke definiert. Außerdem enthält sie exakte Vorgaben zur Klassifizierung, Anforderungen zur Konstruktion bis hin zur Prüfung der Typen in einer Brandkammer.

Lagerung von wassergefährdenden Stoffen

Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe gelten die wasserrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder. Das sind das Wasserhaushaltgesetz (WHG) des Bundes und die Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wassergefährdende Stoffe müssen generell so gelagert werden, dass eine Verunreinigung oder sonstige Veränderung der Gewässer verhindert wird. In keinem Fall dürfen wassergefährdende Flüssigkeiten ins Abwasser oder in offene Abflüsse eingetragen werden.

Unabhängig von der Wassergefährdungsklasse sowie der Lagermenge müssen Lageranlagen so beschaffen sein, dass ein unkontrollierter Austritt von wassergefährdenden Stoffen verhindert wird.

Bei größeren Lagermengen sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Die Behörden verlangen dafür besondere technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, wie abnahmepflichtige Auffangräume, Rückhaltevorrichtungen und Warneinrichtungen.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die deutschen Bundesländer jeweils unterschiedliche Anlagenverordnungen haben mit erheblichen Unterschieden bezüglich Mengenschwellen und Verwendungspflichten von festen oder mobilen Auffanganlagen. Diese unterschiedlichen Länderverordnungen sollen durch eine Rechtsverordnung des Bundesersetzt werden, die sich bereits in der Vorbereitung befindet.[

Gegenwärtig verlangen die meisten Länderbehörden ab einer Lagermenge von 100 l technische und organisatorische Maßnahmen zum Gewässerschutz.

Auffangwannen schützen Betrieb und Umwelt

Eine Auffangwanne ist eine Sicherheitsmaßnahme beim Umgang und bei der Lagerung von flüssigen wassergefährdenden Stoffen. Auffangwannen sollen die Freisetzung von wassergefährdenden Stoffen in das Erdreich oder Gewässer verhindern, falls es zu einer Leckage an der  Anlage bzw. dem Lagerbehälter kommt.

Auffangwannen sind flüssigkeitsdichte Behälter oder Bauteile.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wassergefährdende Stoffe in einwandigen Behältnissen (z.B. Fässern aus Stahl oder Kunststoff)  über Auffangwannen zu lagern sind.

Für die Bemessung der Größe von Auffangwannen, ist die Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS) des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen. Dabei ist der Rauminhalt des größten gelagerten Einzelgebindes maßgebend.

Es müssen im Havariefall aber mindestens 10 % des Gesamtvolumens der Anlage zurückgehalten werden, sofern es sich um kein Wasserschutzgebiet handelt. Bei Gefahrstofflagerung innerhalb eines Wasserschutzgebietes müssen 100 % des Gesamtvolumens der Anlage zurückgehalten werden.

Bevor eine Auffangwanne für die Gefahrstofflagerung eingesetzt werden kann, muss die Verträglichkeit des Materials mit der zu lagernden Flüssigkeit geprüft werden. Auffangwannen müssen beständig gegen den gelagerten Stoff sein.

Auffangwannen aus Stahlblech für Fässer und IBCs

Auffangwannen aus Stahl sind hervorragend geeignet um Gefahrstoffe sicher und richtig zu lagern. Stahl weist gegenüber einer Vielzahl von Medien eine hervorragende Beständigkeit auf.

Stahl ist nicht brennbar. Für die Lagerung von wassergefährdenden und brennbaren bzw. leicht oder hoch entzündlichen Gefahrstoffen wie Ölen, Kraftstoffen, Lösungsmitteln, chlorierten Kohlenwasserstoffen oder Lacken werden deshalb Auffangwannen aus Stahl verwendet.

Auch bei der Lagerung von Säuren und Laugen kann Stahl die erste Wahl sein, z.B. bei Salpetersäure bis zu Konzentrationen von 95 % oder bei Schwefelsäure bis zu 92 %  ist Edelstahl beständig. Auffangwannen aus Edelstahl sind besonders für den Einsatz in der Galvanik, Chemie- und Lebensmittelindustrie geeignet.

Stahl - Auffangwannen sind für alle Wassergefährdungsklassen und Medien nach der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen. Bei rostenden Stählen müssen die Auffangwannen einen Korrosionsschutz (Lack oder Verzinkung) besitzen.

Die Mindestwanddicken betragen bei Stahl 3 mm, bei Edelstahl 2 mm. Schweißkonstruktionen sind nur mit Eignungsnachweis des Schweißers zulässig.

Auffangwannen aus Edelstahl mit Bodenfreiheit (ca. 100 mm) und Staplertaschen erleichtern den innerbetrieblichen Transport mit Hubwagen oder Gabelstapler.

Stahl-Auffangwannen können zusätzlich mit einem feuerverzinkten, herausnehmbaren Gitterrost  ausgestattet sein.

Die verzinkten Gitterroste mit einer hohen Tragfähigkeit besitzen eine ebenso hohe Medienbeständigkeit wie Auffangwannen. Sie eignen sich für das Aufstellen von einem oder mehreren Fässern bzw. IBCs über der Auffangwanne. Auf dem verzinkten Gitterrost stehen die Fässer trocken und sauber, da sich eventuell austretende Flüssigkeit darunter in der Auffangwanne sammelt. Zusätzlich wird durch das Gitterrost das Handling und der Transport der Fässer erleichtert.

Auffangwannen aus Kunststoff

Auffangwannen aus Kunststoff sind hervorragend geeignet um Gefahrstoffe sicher und richtig zu lagern. Beim Lagern von Säuren oder Laugen ist Polyethylen der bevorzugte Werkstoff. Dieser Kunststoff weist gegenüber einer Vielzahl von Chemikalien eine hervorragende Beständigkeit auf, z.B.:

  • wässrige Lösungen organischer Säuren bis zu einer Konzentration von 10%
  • Mineralsäuren bis zu einer Konzentration von 20%
  • sauer hydrolysierende Salze in wässriger Lösung (mit einem pH-Wert unter 6), außer Flusssäure und oxidierend wirkender Säuren und deren Salze
  • anorganische Laugen
  • alkalisch hydrolysierende Salze in wässriger Lösung (mit einem pH-Wert unter 8), ausgenommen Ammoniaklösungen und oxidierend wirkender Lösungen von Salzen
  • Lösungen anorganischer nicht oxidierender Salze mit einem pH-Wert zwischen 6 und 8

In Auffangwannen aus Kunststoff dürfen wassergefährdende Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von über 100°C gelagert werden. Die Lagerung von extrem entzündbaren, leicht entzündbaren und entzündbaren Stoffen ist in solchen Auffangwannen grundsätzlich nicht zugelassen.

Für die Lagerung von Laugen und Säuren sind verschiedene Wanneneinsätze aus Polyethylen erhältlich.

Auffangwannen aus Kunststoff sind die ideale Alternative zu den Auffangwannen aus Stahl.

Die hohe chemische Beständigkeit und absolute Korrosionsbeständigkeit gehören ebenso zu den Vorteilen der Auffangwannen aus Polyethylen wie das extrem günstige Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem sind die Die Auffangwannen aus Kunststoff  besonders leicht und damit problemlos im betrieblichen Alltag einzusetzen.

Wollen Sie beim Transport von Fässern, IBCs und Kleingebinden nicht auf den Schutz einer Auffangwanne verzichte, werden Sie mit fahrbaren Kunststoff-Auffangwannen den transportierten Gefahrstoffen gerecht.

Alle bei Brewes angebotenen Auffangwannen verfügen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt-Berlin für die vorschriftsmäßige Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen.

Umweltschutz und Personenschutz beim Gefahrguttransport

Als Gefahrgut  werden Gegenstände oder Stoffe in jedem Aggregatzustand bezeichnet, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren, für die Sicherheit oder die Umwelt darstellen. Gefährliche Güter werden in unserer hoch industrialisierten Wirtschaft häufig verwendet und natürlich auch befördert. Wichtig bei Gefahrgutransporten ist es, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Der Transport von Gefahrgütern erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Verpackung, der Dokumentation und der Durchführung der Beförderung.

Für den Transport gefährlicher Güter wurde deshalb ein internationales Regelwerk geschaffen, mit dem der sichere Transport dieser sensiblen Güter grundsätzlich gewährleistet ist.

Dieses internationale Regelwerk wird durch nationale Regelungen, die unter anderem Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten festlegen, ergänzt.

Die Vorschriften werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik laufend überprüft und weiterentwickelt.

Speziell für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße benötigen LKW-Fahrer eine ADR-Bescheinigung. ADR steht dabei für “Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Die ADR-Bescheinigung kann durch Schulungen bei der IHK erworben werden.

Außerdem gibt es bestimmte Vorschriften für die Fahrzeugausrüstung und für die persönliche Schutzausrüstung der Fahrer bei Gefahrguttransporten. Das ADR sieht folgende Ausrüstungsgegenstände vor:

  • Feuerlöscher
  • zwei selbststehende Warnzeichen
  • Unterlegkeile
  • Augenspülflüssigkeit
  • Handlampen, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und
  • Warnwesten für jedes Besatzungsmitglied eines Fahrzeuges
  • zusätzliche ADR-Ausrüstung für verschiedene Gefahrgutklassen (z.B. Schaufel, Kanalabdeckung)

Ein Gefahrgutunfall ist ein Ereignis, bei dem das Gefahrgut beim Transport ungewollt und in solchen Mengen in die Umwelt gelangt, dass ein Schaden für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte entsteht.

Auch kleine Mengen von bestimmten Stoffen (z. B. Mineralöle, Chemikalien) bedingen einen sehr großen Aufwand um sie sicher zu bergen und sachgerecht zu entsorgen. Bei vielen Unfällen mit Gefahrgut entsteht neben der Gefahr für die Betroffenen und Einsatzkräfte auch eine besondere Gefährdung für die Umwelt:

  • Vergiftung von Trinkwasser
  • Kontamination der Luft
  • Schäden an Pflanzen und Tieren

Schutz der Kanalisation und des Grundwassers vor Gefahrstoffen mit Gully-Abdeckungen, Kanalabdeckungen (Drain Protectoren)

Wenn gefährliche Flüssigkeiten aus Tankfahrzeugen, Kesselwagen, Fässern oder anderen Behältern austreten, ist jede Minute kostbar. Stoppen Sie gefährliche Flüssigkeiten, die sich einen Weg über die Straße in das Kanalsystem oder in Gullys bahnen mit Hilfe von Kanalabdeckungen (Drain Protectoren). Auch der Eintritt von kontaminiertem Löschwasser bei einem Feuerwehreinsatz in das Grundwasser oder die Kanalisation, kann mit den Abdeckmatten verhindert werden.

Die Drainprotectoren (Kanalabdeckungen, Gully Abdeckungen, Slikstopper) sind im Einsatz sofort betriebsbereit, einfach zu positionieren und absolut zuverlässig.

Die Drainprotectoren (Kanalabdeckungen, Gully Abdeckungen) sind in vier verschiedenen Größen erhältlich. Diese Abdeckmatten verhindern, dass ausgetretene Flüssigkeiten durch Abläufe, Gitter oder Kanaldeckel gelangen und schützen somit Kanalisationssysteme vor Verunreinigung. Der Drainprotector ist nur über den Ablauf zu legen und schon wird die Leckage gestoppt.

Drainprotectoren sind beständig gegenüber den meisten Ölen, Kohlenwasserstoffen sowie einer Vielzahl an wasserbasierten Industriechemikalien.

Diese Abdeckmatten aus Polyurethan sind aufgrund ihrer Flexibilität auf fast jedem Untergrund sofort einsetzbar und schmiegen sich an Bodenunebenheiten an. Mit Wasser und Seife können sie leicht gereinigt werden und sind nach dem Trocknen sofort wiederverwendbar und somit äußerst wirtschaftlich.

Die Kanalabdeckungen, Gully Abdeckungen sind nicht elektrisch leitfähig

Die Drainprotectoren (Kanalabdeckungen, Gully Abdeckungen) wurden speziell für den mobilen Einsatz bei Gefahrstofftransporten entwickelt. Diese Abdeckmatten lassen sich platzsparend zusammenlegen und in einer praktischen Tasche verstauen, die im LKW mitgeführt werden kann.

Auch für den Einsatz auf Fahrzeugen von Feuerwehr, THW, Rettungs- und Katastrophendiensten sind diese Abdeckungen ideal geeignet.

Gefahrgutkoffer - Sicherheit für unterwegs

Schutzausrüstungen für Gefahrstofftransporte gemäß ADR/GGVSE

Unfälle passieren und es ist besser darauf vorbereitet zu sein.

Die europäische Vereinbarung ADR schreibt vor, das Frachtführer von Gefahrgut verpflichtet sind ihrem LKW mit allen erforderlichen Sicherheitsausrüstungen wie Feuerlöscher, Warntafeln, Erste-Hilfe-Kasten und einer Schutzausrüstung auszustatten.

Mitzuführende persönliche Schutzausrüstung muss der Art und Gefahr, die aus dem Gefahrgut hervorgeht, entsprechen. Ebenfalls mitzuführen sind zwei selbststehende Warnzeichen und eine geeignete Warnweste oder Warnbekleidung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung.

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall vor Schäden durch Gefahrstoffe. Für Fahrer und Beifahrer muss gleichermaßen die nötige Schutzausrüstung vorhanden sein. Gefahrgutkoffer mit an das Gefahrgut angepassten Inhalten erweisen hierbei einen guten Dienst und vereinen kompakt alles Nötige.

Damit Sie einen vernünftig und vorschriftsmäßig ausgestatteten Gefahrgutkoffer mit führen, sollten Sie darauf achten, dass der Koffer den GGVSE/ADR-Vorschriften entspricht.

Die Gefahrgutklasse bestimmt den Inhalt des Gefahrgutkoffers

Egal, ob beim Lagern und Verpacken der unterschiedlichen Gefahrgüter oder beim Transport, wählen Sie die passende Gefahrstoffkofferklasse, damit der richtige und ausreichende Inhalt im Bedarfsfall zur Verfügung steht. Die Gefährdungseigenschaften der unterschiedlichen Stoffe, die womöglich austreten könnten, werden als Grundlage zur Ausstattung der verschiedenen Gefahrgutkoffer herangezogen.
Einfache Ausstattungen versorgen die Mitarbeiter mit Warnweste, Schutzbrille, Handschuhen und Augenspülflasche. Zusätzlich enthält der Koffer zwei Euro-Warndreiecke und eine Taschenlampe.

Dieser Inhalt ist ausbaufähig und wird angepasst mit Atemschutzmaske, Klappspaten, einer Kanalabdeckung (Drainprotector) und einem säurebeständigen Sack.

Es ist wichtig, die Schutzausstattung und somit den Gefahrgutkoffer an das jeweilige Transportgut oder die Gefährdungskategorie anzupassen.

Ein Gefahrgutkoffer hält alles perfekt zusammen. Kein langes Suchen und Packen vor Fahrtantritt mehr. Durch Verplombungen können Sie sicher sein, dass der Gefahrgutkoffer nicht unbefugt geöffnet wurde und der Inhalt vollständig vorhanden ist. Nichtsdestotrotz ist Prüfung des Inhalts eine regelmäßige auf Verfallfristen nötig.

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