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Beratung zu Ersten Hilfe Koffern und Verbandskästen

Wovon hängt die benötigte Anzahl an Verbandskästen ab?

Der Inhalt eines Erste-Hilfe-Kastens unterscheidet sich nach Art und Größe des Unternehmens. In Deutschland und in vielen anderen Ländern existieren gesetzlich geregelte Mindeststandards für das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material in Betrieben und das Mitführen von Verbandkästen im Straßenverkehr. Entsprechend der Größe und der Art des Unternehmens ist die Grundausstattung an Erste-Hilfe-Material nach DIN 13157 (kleiner Verbandskasten) bzw. DIN 13169 (großer Verbandskasten) vorgeschrieben. 

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Anzahl der Mitarbeiter und die dazu vorgeschriebene Anzahl der Verbandskästen.

Betriebsart Zahl der Beschäftigten Anzahl Verbandkästen
51 - 300 Mitarbeiter 1 großer nach DIN13169  
301 - 600 Mitarbeiter 2 große nach DIN13169  
Je 300 weitere Mitarbeiter 1 weiterer großer Verbandskasten nach DIN 13169  
Herstellungs-, Verarbeitungs und vergleichbare Betriebe 1 - 20 Mitarbeiter 1 kleiner nach DIN13157
21 - 100 Mitarbeiter 1 großer nach DIN13169
101-200 Mitarbeiter 2 große nach DIN13169
Je 100 weitere Mitarbeiter 1 weiterer großer Verbandskasten nach DIN 13169
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen 1 - 10 Mitarbeiter 1 kleiner nach DIN13157
11 - 50 Mitarbeiter 1 großer nach DIN13169
Ab 50 Mitarbeiter 2 große nach DIN13169
Je weitere 50 Mitarbeiter 1 weiterer großer Verbandskasten nach DIN 13169

Achtung! Die durch Normen vorgeschriebene Anzahl an Verbandskästen muss nicht immer ausreichend sein

Um die genaue Anzahl an Verbandskästen festzulegen, wird ein Arbeitsplatz in sog. Einheiten eingeteilt. Unter einer Einheit versteht man z.B. ein Gebäude, eine Abteilung oder eine Etage. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich also immer auf Mitarbeiter pro Einheit, nicht auf Mitarbeiter im ganzen Unternehmen.

Beispiel:

Ein Unternehmen hat insgesamt 250 Mitarbeiter. Davon sind 30 in der Produktion beschäftigt. Der Rest arbeitet in Bereich Verwaltung. Das Verwaltungsgebäude ist in 2 Etagen unterteilt mit je etwa 110 Mitarbeitern. Die erste Etage ist zusätzlich durch eine Mauer geteilt und verfügt über 2 separate Eingänge. Es gibt noch einen Facility Bereich mit eigener Werkstatt mit nur 3 Mitarbeitern.

Unsere Empfehlung

30 Mitarbeiter in der Produktion - 1 großer Verbandskasten nach DIN13169

+

110 Mitarbeiter in der Verwaltung in zweiter Etage – 1 großer Verbandskasten nach DIN13169

+

Etwa 55 Mitarbeiter in einer Hälfte der ersten Etage – jeweils 1 großer Verbandskasten nach DIN13169

+

3 Mitarbeiter im Facility Bereich – 1 kleiner Verbandskasten nach DIN13157

-> In Summe benötigt das Unternehmen mindestens 5 Verbandskasten

Wo müssen Erste Hilfe Koffer platziert werden?

Erste Hilfe Koffer und Verbandskästen müssen für jeden Mitarbeiter innerhalb von 30 Sekunden oder 100 Metern erreichbar sein. Gleichzeitig sollte ein Verbandskasten immer auf Augenhöhe platziert werden, dazu empfehlen wir eine entsprechende Wandhalterung zu nutzen.

Kennzeichnen Sie außerdem die Orte an denen sich Erste-Hilfe Material befindet mit den Rettungszeichen „Erste Hilfe“ gemäß ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010.

Unser Tipp

Im Gegenteil zu Verbandskästen lassen sich Verbandskoffer mit Wandhalterung von Söhngen leichter tragen. Einfach den Koffer aus der Halterung entnehmen und das Verbandsmaterial bis unmittelbar zum Einsatzort bringen.

Für den Außenbereich bietet eine Bereitschaftstasche oder ein Notfallrucksack die ideale Lösung um Erste-Hilfe Material immer bei sich zu haben. 

Inhalt von Verbandskästen

Hier finden Sie eine Auflistung der Vorgeschriebene Füllungen von kleinen und großen Verbandskästen.

Bezeichnung

Anzahl laut DIN13157 (kleiner Verbandskasten)

Anzahl laut DIN13169 (großer Verbandskasten)

Heftpflaster 500 x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz 1 2
Wundschnellverband 10 x 6 8 16
Fertigpflasterset nach DIN 13157
Fingerkuppenverbände 4 -
Fingerverbände 12 x 2 cm 4 -
Pflasterstrips 1,9 x 7,2 cm 4 -
Pflasterstrips 2,5 x 7,2 cm 8 -
Fertigpflasterset DIN 13169
Fingerkuppenverbände 8 -
Fingerverbände 12 x 2 cm 8 -
Pflasterstrips 1,9 x 7,2 cm 8 -
Pflasterstrips 2,5 x 7,2 cm 16 -
Verbandpäckchen DIN 13151 -klein, 300x6 cm mit Kompresse 6x8 cm 1 2
Verbandpäckchen DIN 13151 - mittel, 400x8 cm mit Kompresse 8x10 cm 3 6
Verbandpäckchen DIN 13151 - groß, 400x10 cm mit Kompresse 10x12 cm 1 2
Verbandtuch DIN 13152-A, 60x80 cm 1 2
Fixierbinde DIN 61634 - FB6, 400x6 cm 2 4
Fixierbinde DIN 61634 - FB8, 400x8 cm 2 4
Rettungsdecke mindestens 210x160 cm 1 2
Kompresse 10x10 cm 6 12
Augenkompresse 5x7 cm 2 4
Kälte-Sofortkompresse mindestens 200 cm² 1 2
Dreiecktuch DIN 13168-D 2 4
Verbandschere DIN 58279-A 190 1 1
Medizinische Einmal-Handschuhe 4 8
Folienbeutel 2 4
Vliesstofftuch 5 10
Anleitung zur Ersten Hilfe 1 1

Zusatzausstattung von Erste Hilfe Koffern und Verbandskästen

Zusätzlich zu der Vorgeschriebenen Ausstattung finden Sie bei uns auch Verbandskästen mit spezifischem Zusatzmaterial für den jeweiligen Einsatzort. Es Handelt sich zum Beispiel um:

  • Verbandskoffer für Baustellen - Enthält zusätzlich z.B. eine Augenspülung und Splitterpinzette. Der Koffer verfügt über eine Gummidichtung
  • Verbandskasten für Kindergarten - Enthält Verbandstoffe in kindgerechten Größen
  • Verbandskasten mit Anleitung in 14 Sprachen - Ideal für Flughäfen oder Meetingräume in internationalen Unternehmen.

Anforderungen an KFZ-Verbandskästen

Der Inhalt von KFZ-Verbandskasten wird durch die DIN13164 Norm festgelegt. Der Anzahl der Verbandskästen im Fahrzeug richtet sich nach der Anzahl der Fahrgäste. So müssen Busse, die über mehr als 22 Sitzplätze verfügen, zwei Verbandskästen mitführen.

Verbandskästen nach ÖNorm

In Österreich eingesetzte Verbandskästen müssen den ÖNormen Z 1020-1 und Z 1020-2 entsprechen. Die ÖNorm Z 1020-1 (auch Typ 1 genannt) ist mit der kleinen Füllung nach DIN13157 vergleichbar. Die Z 1020-2 (auch Typ 2) steht in Österreich für die sog. große Füllung nach DIN13169.

Es gilt:

  • ÖNORM Z 1020-1 ist für Bereiche bis 5 Arbeitnehmer geeignet
  • ÖNORM Z 1020-2 ist für Bereiche bis 20 Arbeitnehmer ausgelegt

Auch wenn die Füllungen nach DIN und ÖNormen oft fast identisch sind, empfehlen wir bei in Österreich situierten Gebäuden grundsätzlich Verbandskästen einzusetzen, die nach der entsprechender ÖNorm zertifiziert sind.

Wie lange ist ein Verbandskasten haltbar?

Die Haltbarkeit eines Erste Hilfe Koffers oder Verbandskastens wird durch den jeweiligen Hersteller sowie auch für durch den Inhalt bestimmt. Bei allen sterilen Materialen muss ein Verfallsdatum angegeben werden. Einige unsterile Verbandsstoffe (wie Mullbinden, Dreiecktücher etc.) bedürfen jedoch keiner Angabe eines Verfalldatums. In der Regel sind sterile Verbandsstoffe mindestens 4 Jahre haltbar.

Sterile Verbandsstoffe von Söhngen erreichen zudem eine Haltbarkeit von 20 Jahren. Weiterhin gewährt Söhngen 5 Jahre Herstellergarantie auf alle bewegliche Funktionsteile wie Griffe, Verschlüsse, Scharniere und Clips für Deckelplatten, sowie auf Farbgleichheit der Koffer.

Es ist wichtig ausschließlich Erste-Hilfe Ausstattung mit einer CE-Kennzeichnung und Angabe der Haltbarkeit einzusetzen. Gleichzeitig müssen Erste Hilfe Koffer und Verbandskasten regelmäßig geprüft werden.

Regelmäßige Prüfungen von Verbandskasten

Es gehört zu den Pflichten jedes Unternehmens dafür zu sorgen, dass abgelaufenes Verbandsmaterial rechtzeitig ersetzt wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb einen Verbandskasten mindestens einmal im Jahr zu kontrolieren. Dazu können Sie auch unsere Checkliste nutzen. Weiterhin ist es wichtig die regelmäßigen Kontrollen entsprechen zu dokumentieren. Zur Dokumentation der Prüfung haben wir verschiedenste Prüfplaketten und im Angebot.

Verbandkoffer von Söhngen sind zusatzlich auch plombierbar. So ist ein benutzter Koffer durch fehlende Plombe einfacher zu erkennen.

Die Dokumentation von Prüfungen wird in zahlreichen Gesetzen und Vorschriften erwähnt. Dazu zählen das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Das Verbandbuch - Unfälle und Verletzungen richtig dokumentieren

Nach DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1 §24, Abs. 6) müssen Verletzungen und Unfälle in Betrieben und Behörden ordnungsgemäß aufgezeichnet werden. Auch die erbrachten Erste-Hilfe-Leistungen unterliegen der Dokumentationspflicht des Unternehmers. Um dieser Aufzeichnungspflicht nachzugehen empfiehlt sich ein Verbandbuch, mit den Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden können. Die notwendigen Informationen können direkt am Unfallort eingetragen werden und das Verbandbuch im Verbandskasten aufbewahrt werden.

Normen, Regelungen und Vorschriften zu Ersten Hilfe Koffern und Verbandskästen

Norm/Regelung Bedeutung für Erste Hilfe Koffer und Verbandskasten
DIN13157 Definiert die sog. kleine Füllung für Koffer und Verbandskasten
DIN13169 Beschreibt den Inhalt des großen Koffer oder Verbandskastens
DIN13164 Legt den Inhalt von KFZ-Verbandskästen fest
Arbeitsstättenregel ASR A4.3 Bechreibt Regeln für die Plazierung von Erste Hilfe Koffern und Verbandskästen in gewerblich genutzten Räumlichkeiten
DIN 14142 Legt den Inhalt von Erste Hilfe Koffern für Feuerwehr und Krankenwagen fest
DGUV Vorschrift 1 Besagt u.a. wie Arbeitsunfälle in Unternehmen zu dokumentieren sind
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