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Beratung zu Gefahrgutkennzeichnung

Was versteht man unter Gefahrgut?

„Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie Tiere und Sachen ausgehen können“. (Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) § 2 Absatz (1))

Beispiele für häufig transportiertes Gefahrgut sind:

  • Sprengstoffe
  • Flüssiger Stickstoff
  • Treibstoffe
  • Spraydosen
  • Farben und Lacke
  • Lithium Akkus und Batterien
  • Gefährliche Abfälle

Wichtige Kennzeichnungsprodukte für Gefahrgüter

Gefahrzettel Klasse 8 ätzende Stoffe

Gefahrzettel und Placards für die verschiedenen Gefahrstoffklassen

Versandkennzeichen für Lithiumbatterien UN 3481

Versandkennzeichen für Lithiumbatterien

Gefahrgutkennzeichen für begrenzte Mengen

Gefahrgutkennzeichen für begrenzte Mengen

UN-Nummern-Etiketten UN 1203

UN-Nummern-Etiketten

Gefahrgut-Warntafel für Dieselkraftstoff

Gefahrgut-Warntafeln

Abfallwarntafeln

Abfallwarntafeln

Wenn es um die Kennzeichnung von Gefahrgütern in Paketen, im Container oder um die Kennzeichnung Ihres Gefahrguttransporters geht, bei Brewes können Sie Gefahrzettel und Placards für alle Gefahrgutklassen, Versandkennzeichen und Versandaufkleber für alle Transportarten und Bedingungen sowie alle wichtigen Kennzeichnungen für Gefahrguttransporter aus einer Hand kaufen.

Übersicht der Gefahrgutklassen

Gefahrgutzeichen Gefahrgutklassen Bedeutung

Gefahrstoffklasse 1

Klasse 1 Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten

Symbol Gefahrstoffklasse 2.1 - Schwarze Flamme auf rotem Hintergrund

Klasse 2.1 Entzündbare Gase

Symbol Gefahrstoffklasse 2.2

Klasse 2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

Symbol Gefahrstoffklasse 2.3

Klasse 2.3 Giftige Gase

Symbol Gefahrstoffklasse 3

Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe

Symbol Gefahrstoffklasse 4.1

Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe

Symbol Gefahrstoffklasse 4.2

Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe

Symbol Gefahrstoffklasse 4.3

Klasse 4.3  Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden

Symbol Gefahrstoffklasse 5.1

Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Symbol Gefahrstoffklasse 5.2

Klasse 5.2 Organische Peroxide

Symbol Gefahrstoffklasse 6.1

Klasse 6.1 Giftige Stoffe

Symbol Gefahrstoffklasse 6.2

Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe

Symbol Gefahrstoffklasse 7

Klasse 7 Radioaktive Stoffe

Symbol Gefahrstoffklasse 8

Klasse 8 Ätzende Stoffe

Symbol Gefahrstoffklasse 9

Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

 

Kennzeichnung von Versandstücken, Fahrzeugen und Gefahrgut gemäß ADR / RID und weiteren Vorschriften

Eine nicht fachgerechte Ausstattung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen beim Transport kann bei Kontrollen zu Verzögerungen und Zusatzkosten führen. Daher ist eine professionelle Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften des Gefahrgutrechtes erforderlich.

Deshalb müssen sowohl alle Versandstücke, die Gefahrgüter enthalten, mit zwei Kennzeichnungen versehen sein. Das ist zum einen der Gefahrzettel mit der aufgedruckten Gefahrstoffklasse und dem richtigen Gefahrensymbol und zum anderen die UN-Nummer (Stoffnummer). Für bestimmte Transportformen, wie zum Beispiel bei Luftfracht oder wenn Stoffe in erwärmtem Zustand transportiert werden, müssen weitere Gefahrgutaufkleber auf dem Versandstück angebracht werden.

Aufkleber

Aufkleber

Gefahrgutkennzeichen

Gefahrgutkennzeichen

Auf der Außenseite von Containern, Fahrzeugen und Tankfahrzeugen müssen die sogenannten Placards (Großzettel) angebracht werden. Die Größe der Placards beträgt mindestens 250 x 250 mm. Zusätzlich müssen Fahrzeuge mit orangefarbigen Warntafeln gekennzeichnet sein. Die Warntafeln enthalten neben der UN-Nummer auch eine Gefahrennummer und geben so Feuerwehr und Rettungskräften wichtige Informationen bei Unfällen mit Gefahrgütern.

Gefahrgut-Warntafel-Set mit Wechselziffern

Gefahrgut-Warntafel-Set m. Wechselziffern


Welchen Unterschied gibt es zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff?

Bei Gefahrstoffen handelt es sich um Stoffe mit grundsätzlichem chemischem und/oder physikalischem Gefährdungspotenzial (explosionsgefährlich, entzündlich, giftig, ätzend etc.). Die Gefahren entstehen hier während der Herstellung, der Anwendung oder dem Gebrauch.

Gefahrgüter werden ebenfalls aufgrund der von ihnen ausgehenden chemischen und physikalischen Gefährdungen eingestuft, allerdings geht es hier um die Gefahr, die bei der Beförderung entsteht.

Ein Stoff kann also durchaus ein Gefahrgut sein, obwohl er kein Gefahrstoff ist.

Was versteht man unter begrenzte Menge?

Begrenzte Menge (engl. „limited quantities“) ist die Kurzbezeichnung für den Begriff „in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter“. Das bedeutet gemäß ADR/RID/ADN/IMDG-Code, dass bei Unterschreitung von bestimmten Mengen je Innenverpackung und Versandstück diese bei Beförderung von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften befreit sind. Dies kann nur für Versandstücke verwendet werden, die aus einer Innenverpackung (z.B. Flasche) und einer Außenverpackung (z.B. Karton) bestehen. In der ADR im Kapitel 3.2, Tabelle A werden diese Mengen den jeweiligen Stoff angegeben.
Diese Versandstücke müssen dann mit dem Gefahrgutetikett “Begrenzte Menge“ gekennzeichnet werden.

Gefahrgutkennzeichen begrenzte Menge

Begrenzte Menge


Kisten, Paletten, Großgebinde oder auch Fässer, die Gefahrgüter enthalten, müssen durch einen Gefahrzettel gekennzeichnet werden. Der Gefahrzettel muss eine Mindestgröße von 100 x 100 mm haben. Er wird auf die Außenfläche des Gefahrstoffes angebracht und warnt somit die Transporteure. Entsprechend der Gefahrgutklasse muss der richtige Gefahrzettel ausgewählt werden.

Zur Kennzeichnung auf der Außenseite von Containern, Fahrzeugen oder Tankfahrzeugen wird der sogenannte Großzettel (Placard) benötigt. Dieser darf die Mindestgröße von 250 x 250 mm nicht unterschreiten, kann aber proportional vergrößert werden.

Ein Gefahrzettel ebenso wie der Großzettel (Placards) muss in deutlichem Kontrast zu dem Untergrund, auf dem er sich befindet stehen. Ist dies nicht der Fall, dann muss der Gefahrzettel oder Placard am Rand mit einer Kontrastlinie versehen sein.

Im Onlineshop von Brewes können Sie Gefahrzettel und Placards in den Größen 100 x 100 mm, 250 x 250 mm und 300 x 300 mm als Gefahrgutaufkleber kaufen. Zusätzlich finden Sie im Brewes-Shop Placards aus Aluminium und die passenden Wechselrahmen zur Kennzeichnung an Fahrzeugen und Containern in den Größen 250 x 250 mm und 300 x 300 mm.

Regelungen und Vorschriften zu Gefahrgutkennzeichnung

Die Regeln für den Transport und somit auch die Regeln für die Kennzeichnung von Gefahrgütern werden in verschiedenen Verordnungen für unterschiedliche Transportwege geregelt:

GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt)

Die GGVSEB legt die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf allen Verkehrswegen fest, die nicht Teil eines Meeres oder der Bundeswasserstraßen sind.

ADR (europäische Übereinkunft für den Güterverkehr auf der Straße)

ADR ist die Abkürzung für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, ein europäisches Abkommen für den Gefahrguttransport auf der Straße. Das Abkommen umfasst unter anderem Bestimmungen zur Kennzeichnung, Ladungssicherung von gefährlichen Gütern und das richtige Verhalten bei Unfällen mit Gefahrgut. Diese Vorschrift wird aller 2 Jahre an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

RID (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

Die Regelungen entsprechen inhaltlich überwiegend dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

IMDG-Code (International Maritime Code for Dangerous Goods)

Der IMDG-Code ist die Beförderungsvorschrift für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr und ist weitgehend identisch mit der Kennzeichnung nach ADR/RID für Straße und Schiene:

Dangerous Goods Regulations (DGR) - IATA-Gefahrgutvorschriften

Die IATA- Gefahrgutvorschriften sind ein Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr der IATA. Sie regeln, welche Gefahrgüter im Luftverkehr versendet werden dürfen und in welchen Nettomengen pro Versandstück. Außerdem gibt es im Luftverkehr spezielle Kennzeichnungsvorschriften, Gefahrgutetiketten und Versandaufkleber. Besondere Bedeutung hat die sorgfältige Deklaration, Kennzeichnung und Verpackung von Lithiumbatterien.

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