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Welche Funktion haben UN-Etiketten

Beim Transport von gefährlichen Gütern sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung zu beachten. Dabei muss das Gefahrgut von außen durch mindestens zwei Kennzeichnungen (Gefahrzettel oder Placard) markiert sein.

Außerdem ist die UN-Nummer, auch besser bekannt als Stoffnummer, erforderlich. UN-Nummern werden von einem Expertenkomitee der Vereinten Nationen festgelegt und geben an, welcher Stoff transportiert wird. Jeder Gefahrstoff erhält seine eigene UN-Nummer zugewiesen. Die UN-Nummern sind zum Beispiel für Rettungskräfte in Datenbanken abrufbar. Somit können im Ernstfall Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden und Leben gerettet werden.

Versand von Lithiumbatterien

Lithiumbatterien als hocheffiziente Energiespeicher werden immer beliebter. Insbesondere im Hinblick auf den steigenden Energiespeicherbedarf spielen Lithiumbatterien eine immer größere Rolle. Hersteller, Transporteure, Anwender und Entsorger von Lithium-Batterien müssen sich vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs auch mit dem Thema Sicherheit befassen. In folgenden Bereichen spielen Lithiumbatterien eine immer größere Rolle:

  • Elektromobilität 
  • Unterhaltungselektronik (Smartphones, Tablets usw.)
  • Elektrowerkzeuge

Lithiumbatterien und Lithiumzellen werden laut Gefahrgutrecht als Gefahrgut eingestuft. Daher ist eine besondere Kennzeichnung von Versandstücken und Transporten erforderlich. Lithiumbatterien sind der Klasse 9 - "verschiedene gefährliche Stoffe" zugeordnet. In der gültigen ADR gibt es einen separaten Gefahrzettel für Lithiumbatterien und Lithiumzellen. Die Sondervorschrift 188 bietet erleichterte Versandbedingungen für kleine Lithiumbatterien/-zellen und ein neues, für alle Verkehrsträger einheitliches Kennzeichen. Bei Brewes erhalten Sie alle vorgeschrieben Label für Lithiumbatterien immer entsprechend den nationalen und internationalen Vorschriften.

Übersicht der Kennzeichnung von Versandstücken mit Lithiumbatterien nach ADR

UN-Nummer UN 3480 UN 3481 UN 3090 UN 3091
Bezeichnung Lithium-Ionen-Batterien Lithium-Ionen-Batterien MIT oder IN Ausrüstungen verpackt Lithium-Metall-Batterien Lithium-Metall-Batterien MIT oder IN Ausrüstungen verpackt
Einstufung nach SV 188
(Versand unterliegt nicht den übrigen Vorschriften des ADR)
je Zelle max. 20 Wh max. 20 Wh max. 1 g Lithium max. 1 g Lithium
je Batterie max. 100 Wh max. 100 Wh max. 2 g Lithium max. 2 g Lithium
Gewichtsbegrenzung max. 30 kg brutto / Versandstück keine max. 30 kg brutto / Versandstück keine
Kennzeichnung Versand Lithiumbatterien Kennzeichnung Versand Lithiumbatterien nach SV 188 - ADR      
Verzicht auf Kennzeichnung bei
  • in Ausrüstungen eingebauten Knopfzellen-Batterien (einschl. Platinen)
  • Versandstücke mit max. 4 eingebauten Zellen oder zwei eingebauten Batterien; sofern die Sendung höchstens zwei solcher Versandstücke umfasst
>>> bei Unsicherheit: freiwillige Kennzeichnung immer erlaubt!
Einstufung nach ADR
je Zelle > 20 Wh > 20 Wh > 1 g Lithium > 1 g Lithium
je Batterie > 100 Wh > 100 Wh > 2 g Lithium > 2 g Lithium

Kennzeichnung Gefahrzettel

100 x 100 mm

Gefarhrzettel Klasse 9 Lithiumbatterien Gefahrzettel Nr.9a Gefarhrzettel Klasse 9 Lithiumbatterien Gefahrzettel Nr.9a Gefarhrzettel Klasse 9 Lithiumbatterien Gefahrzettel Nr.9a Gefarhrzettel Klasse 9 Lithiumbatterien Gefahrzettel Nr.9a

 

Gefahrgut-Transportaufkleber nach Sondervorschriften ADR

Für bestimmte Güterbeförderungseinheiten, die zum Beispiel begast wurden oder mit Kühlmittel transportiert werden, gibt es in verschiedenen Sondervorschriften zum ADR vorgeschriebene Warnaufkleber, die der Verhütung von lebensgefährlichen Unfällen von Mitarbeitern von Transportunternehmen aber auch zum Beispiel Rettungskräften dienen.

Transportkennzeichnung gemäß IATA

Auch bei Gütern, die per Luftfracht transportiert werden, gibt es vorgeschriebene Kennzeichnungen. Diese sind in der IATA geregelt und betreffen zum Beispiel die Kennzeichnung für temperaturempfindliche oder magnetische Transportgüter. Sie dienen zum einen dazu, Transportgüter unter den besonderen Bedingungen des Transportes in Flugzeugen vor Schäden zu bewahren. Zum anderen können bei bestimmten Transportgütern durch ihre Eigenschaften (z. B. magnetisch, explosiv etc.) Gefahren ausgehen, wenn diese beim Transport nicht beachtet werden.

Kennzeichnung von Versandstücken, Fahrzeugen und Gefahrgut gemäß ADR / RID

Gefahrguttransporte auf Straßen und Schienen stellen ein erhöhtes Risiko für Mensch und Umwelt dar. Im Schadensfall könnten Personen folgeschwere Verletzungen erleiden. Außerdem können strafrechtliche und versicherungstechnische Folgen auf den Transporteur zukommen.

Eine nicht fachgerechte Ausstattung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen beim Transport kann bei Kontrollen zu Verzögerungen und Zusatzkosten führen. Deshalb ist eine professionelle Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften des Gefahrgutrechtes erforderlich.

Rangierzettel für die Eisenbahn-Kennzeichnung gemäß RID und GGVSEB dienen der Information zum Umgang mit Transportgütern beim Rangieren von Waggons.

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