Gefahrzettel: Pflichtkennzeichnung für Gefahrgutverpackungen
Ein Gefahrzettel kennzeichnet Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten, und weist auf das spezifische Gefährdungspotenzial hin. Er muss mindestens 100 x 100 mm groß sein (Ausnahme: 50 x 50 mm bei sehr kleinen Verpackungen) und folgende Angaben enthalten:
- Gefahrensymbol (gemäß ADR)
- Nummer der Gefahrgutklasse (z. B. „4“ für entzündbare Stoffe)
- UN-Nummer des transportierten Stoffes
Die Kennzeichnung muss auf mindestens zwei Seiten der Verpackung angebracht sein, um von allen Seiten sichtbar zu sein.
Placards: Großflächige Warnhinweise für LKWs & Container
Placards (Großzettel) dienen der äußeren Kennzeichnung von LKWs, Containern und Tankfahrzeugen. Sie müssen eine Mindestgröße von 250 x 250 mm haben und deutlich sichtbar angebracht werden. Placards helfen Rettungskräften und Transportpersonal, Gefahren schnell zu erkennen.
Bei Brewes erhalten Sie:
- Placards als Aufkleber (250 x 250 mm oder 300 x 300 mm)
- Alu-Placards für Wechselrahmen (ideal für LKWs und Waggons)
Rechtliche Konsequenzen bei falscher Kennzeichnung
Fehlende oder fehlerhafte Gefahrzettel oder ADR Placards können zu hohen Bußgeldern führen. Im Ernstfall (z. B. bei einem Unfall) drohen sogar strafrechtliche Folgen, wenn Personen oder die Umwelt gefährdet werden.
Fazit
Die richtige Verwendung von Gefahrzetteln und Placards ist essenziell für den sicheren Transport gefährlicher Güter. Achten Sie auf korrekte Größen, Symbole und Anbringung, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Bei Brewes finden Sie alle notwendigen Kennzeichnungen gemäß ADR und anderen geltenden Normen.