Durch das Verkehrszeichen "Bussonderfahrstreifen" werden markierte Sonderfahrstreifen den Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Als Linienverkehr gilt auch der Verkehr mit gekennzeichneten Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs. Diese Verkehrsschilder sollen im Interesse der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs Störungen des Linienverkehrs vermeiden und einen geordneten und zügigen Betriebsablauf ermöglichen.