Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen kommt sowohl für alle Straßen eines abgegrenzten Gebietes als auch für einzelne Straßen und Straßenabschnitte in Betracht.Am Anfang eines verkehrsberuhigten Bereichs ist das Verkehrszeichen 325 so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einbiegen in den Bereich wahrgenommen werden kann. Am Ende einesverkehrsberuhigten Bereichs ist das Verkehrsschild mit dem Zeichen 326-50 höchstens 30 m vor der nächsten Einmündung oder Kreuzung aufzustellen.