Das Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links" (Zeichen 211) schreiben vor, in welche Richtung ein Kraftfahrer fahren muss. Bei diesen Verkehrsschildern biegt man vor dem Schild nach rechts ab. Sie stehen an Kreuzungen und Einmündungen, an Grundstücksausfahrten und dort wo auch eine andere Richtung möglich ist, aber wegen einer Gefahr verboten werden muss.
Diese Verkehrsschilder verbieten die Weiterfahrt in die nicht freigegebene Fahrtrichtung: bei Zeichen 211 darf nicht geradeaus weitergefahren werden und es darf nicht links abgebogen werden.
Auch das Umkehren ist in diesem Bereich verboten. Diese Verkehrszeichen verbieten jedoch nicht, in ein Grundstück einzufahren, da es nur für Kreuzungen und Einmündungen und Grundstücksausfahrten gilt.
An Lichtzeichenanlagen haben die Verkehrszeichen 211 neben den Lichtzeichen zu stehen.