Gefahrgut-Warntafeln
Fahrzeuge, in denen gefährliche Güter transportiert werden, müssen nach ADR/GGVSEB Absatz 5.3.2.1.1 mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden, waagerecht angebrachten orangefarbenen Gefahrgutwarntafeln versehen sein.
Benötigen Sie Warntafeln für Ihre Transporte, für die es keine Standardausführungen gibt, dann fertigen wir für Sie Warntafeln nach Ihren Angaben. Nennen Sie uns Ihre Wunsch-Beschriftung oder Ihre Wunsch-Ausführung und wir fertigen Ihre Warntafel schnell und preiswert auch als Einzelstück. Mehr...