Geschwindigkeitsschilder für Kfz - Kennzeichnung von langsamen Fahrzeugen
Unsere Kfz-Geschwindigkeitsschilder sind bestens geeignet, um langsame Fahrzeuge und Anhänger im Straßenverkehr klar und sichtbar zu kennzeichnen. Dank ihres runden Designs mit einem Durchmesser von 200 mm, schwarzer Schrift und schwarzem Rand auf weißem Hintergrund bieten sie eine optimale Sichtbarkeit. So tragen sie effektiv dazu bei, den Verkehr sicher zu regeln und Unfälle zu vermeiden. Bestellen Sie jetzt bei uns und profitieren Sie von günstigen Preisen und schneller Lieferung! Mehr...
Geschwindigkeitsschilder sind im Straßenverkehr unverzichtbar, um langsam fahrende Fahrzeuge und Anhänger sicher zu kennzeichnen. Ob als Aluminium-Schild oder selbstklebende Folie – unsere Geschwindigkeitsschilder gewährleisten optimale Sichtbarkeit dank ihrer runden Form, dem schwarzen Rand und einem Durchmesser von 200 mm. Sie erhöhen die Verkehrssicherheit, indem sie andere Verkehrsteilnehmer über die zulässige Höchstgeschwindigkeit informieren.
Beratung zu Geschwindigkeitsschilder nach § 58 StVZO
Wichtige Funktion von Geschwindigkeitsschildern
Geschwindigkeitsschilder sind gemäß § 58 StVZO vorgeschrieben und informieren den nachfolgenden Verkehr über die maximale Geschwindigkeit eines Fahrzeugs. Besonders bei Anhängern und langsameren Fahrzeugen reduzieren sie Unfallrisiken, z. B. bei Überholmanövern. Ob Geschwindigkeitsschilder für Anhänger oder selbstfahrende Maschinen – eine korrekte Kennzeichnung ist gesetzlich verpflichtend.
Anbringung von Geschwindigkeitsschildern – Wo und wer ist verantwortlich?
Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten sowie der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. Bei Anhängern genügt oft ein Schild an der Rückseite, sofern es nicht verdeckt wird. Verantwortlich sind sowohl Fahrzeughalter als auch Fahrer.
Welche Fahrzeuge benötigen Geschwindigkeitsschilder?
Mehrspurige Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) ≤ 60 km/h.
Anhänger mit einer bbH unter 100 km/h oder eingeschränkter Bremsleistung (< 2,5 m/s²). Ausnahmen gelten z. B. für landwirtschaftliche Zugmaschinen ≤ 32 km/h.
Materialauswahl: Langlebig und wetterfest
Aluminium-Schilder: Robust, kratzfest und ideal für den Dauereinsatz.
Selbstklebende Folien: Einfach anzubringen und flexibel einsetzbar, z. B. für Anhänger-Schilder. Beide Varianten entsprechen der StVZO und sind optional mit individuellen Geschwindigkeitsangaben erhältlich.
Rechtliche Vorgaben
Fehlende oder falsch angebrachte Geschwindigkeitsschilder gelten als Ordnungswidrigkeit (§ 58 StVZO) und können mit Bußgeldern geahndet werden. Halter und Fahrer müssen die Kennzeichnungspflicht beachten.
Fazit
Ob Geschwindigkeitsschilder für Anhänger oder langsame Fahrzeuge – mit unseren hochwertigen Schildern erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr. Bestellen Sie jetzt Ihre passenden Schilder für eine zuverlässige Kennzeichnung!
Häufige Fragen
Frage:
Welche Kraftfahrzeuge müssen mit Geschwindigkeitsaufklebern gekennzeichnet werden?
Antwort:
Folgende Fahrzeuge sind nach § 58 StVZO mit Geschwindigkeitsaufklebern zu kennzeichnen:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h.
Anhänger, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h haben.
Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s².
Frage:
Wie groß muss ein Geschwindigkeitsaufkleber sein?
Antwort:
Ein Geschwindigkeitsaufkleber muss gemäß Anlage V der StVZO bestimmte Anforderungen erfüllen:
Die Ziffern müssen in schwarzer, fetter Engschrift ausgeführt sein.
Die Schriftgröße beträgt 120 mm, um eine optimale Sichtbarkeit und Lesbarkeit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Der Durchmesser des Schildes beträgt 200 mm
Frage:
Wo müssen die Geschwindigkeitsschilder an Fahrzeugen und Anhängern angebracht werden?
Antwort:
Die Anbringung von Geschwindigkeitsschildern ist gesetzlich geregelt:
Sie müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs befestigt sein.
Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen reicht ein Schild an der Rückseite.
Falls das Schild durch die Bauweise oder Ladung verdeckt ist, muss zusätzlich ein Schild an der rechten Längsseite angebracht werden.
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