Skip to content
Trusted shop - Brewes 4.82 / 5.00 kontakt Kontakt Mein Konto
Go to products
absteigend abst.
48 Ergebnisse
Go to filters
absteigend abst.
48 Ergebnisse

Zusammenfassung

Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 Abs. 6 StVO müssen mit einer rot-weißen Kfz-Warnmarkierung nach DIN 30710 gekennzeichnet sein. Dazu zählen beispielsweise Fahrzeuge der Straßenunterhaltung oder Müllabfuhr. Die Warnmarkierung besteht aus reflektierenden diagonalen Streifen und ist essenziell, um Sonderrechte wie das Befahren von Sperrflächen zu behalten. Fehlt sie oder ist sie falsch angebracht, erlöschen diese Rechte. Zusätzlich sind Warnstreifen und toter Winkel Aufkleber wichtige Sicherheitselemente für Arbeitsfahrzeuge.

Beratung zu Kfz Warnmarkierung

Wann ist eine Warnmarkierung Pflicht?

Laut StVO § 35 (6) benötigen Fahrzeuge, die dem Straßenbau, der Reinigung oder der Müllabfuhr dienen, eine rot-weiße Warnmarkierung. Diese muss der DIN 30710 entsprechen, sonst verlieren sie ihre Sonderrechte. Auch bei Sondergenehmigungen oder verkehrsrechtlichen Anordnungen kann eine Kfz-Warnmarkierung vorgeschrieben sein.


Aussehen und Anbringung der Warnmarkierung

  • Die Warnstreifen müssen rot-weiß, diagonal und reflektierend (RA2) sein.
  • Pro Fahrzeugseite sind mindestens 8 Normflächen (je 141 mm) erforderlich.
  • Die Markierung muss symmetrisch an den Fahrzeugaußenseiten angebracht sein und nach außen weisen.

Für größere Fahrzeuge wie Baumaschinen sind zusätzliche Warnmarkierungen ratsam, besonders wenn sie seitlich im Einsatz sind. Ein toter Winkel Aufkleber kann zusätzlich die Sicherheit erhöhen, indem er andere Verkehrsteilnehmer auf gefährliche Bereiche hinweist.


Welche Produkte gibt es?

  • Selbstklebende Folien zum Zuschneiden
  • Vorkonfektionierte Sets nach DIN 30710
  • Magnetfolien für temporäre Kennzeichnung
Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*