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Zusammenfassung

Die Gefahrenstoffkennzeichnung ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz und dient der schnellen Erkennung von Gefahren. Gemäß der GHS/CLP-Verordnung müssen Gefahrstoffe mit standardisierten GHS-Symbolen und Signalwörtern wie „Gefahr“ oder „Achtung“ gekennzeichnet werden. Diese GHS-Etiketten geben Auskunft über die Art und das Ausmaß der Gefährdung und sind für den sicheren Umgang mit Chemikalien unverzichtbar.

Beratung zu Gefahrenstoffkennzeichnung mit GHS-Symbolen und Signalwörtern

Die korrekte Gefahrenstoffkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nach dem Global Harmonisierten System (GHS). Dabei kommen standardisierte GHS-Symbole zum Einsatz, die durch Signalwörter ergänzt werden:

  • „Gefahr“ steht für schwerwiegende Risiken,
  • „Achtung“ weist auf geringere Gefahren hin.

Ein GHS-Etikett muss immer dann das Signalwort „Gefahr“ tragen, wenn mindestens eine Kategorie des Stoffes dies erfordert. Nur wenn ausschließlich geringere Gefahren vorliegen, bleibt es bei „Achtung“.

Für eine vollständige Kennzeichnung bieten sich GHS-Grundplaketten oder separate Signalwortaufkleber an. Wichtig ist, dass die GHS-Symbole stets gemäß der aktuellen CLP-Verordnung oder dem Sicherheitsdatenblatt mit den passenden Signalwörtern kombiniert werden.

Nutzen Sie GHS-Etiketten für eine international eindeutige Gefahrenkommunikation. Sie erhalten die Gefahrensymbole und Gefahrstoffetiketten gemäß GHS auf Bogen oder auf Rolle, in verschiedenen Größen und Ausführungen, mit und ohne Signalwort, aus selbstklebender Folie. Finden Sie das von Ihnen gewünschte Produkt nicht in unserem Sortiment, fragen Sie es individuell an.

 

 


Gefahrenpiktogramme

Die Regelung welches Signalwort mit welchen GHS-Symbolen kombinierbar ist finden Sie in der CLP-Verordnung. Vereinfachte Zuordnung der Signalwörter entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Bezeichnung GHS Piktorgramme (Neue Gefahrstoffsymbole) Kodierung Bedeutung
Explodierende Bombe GHS01 Meistens Gefahr Explosive Stoffe
Flamme GHS02 Gefahr oder Achtung Enzündbare Stoffe
Flamme über einem Kreis GHS03 Gefahr Entzündend (Oxydierend) wirkende Stoffe
Glasflasche GHS04 Achtung Unter Druck stehende Gase
Ätzwirkung GHS05 Gefahr oder Achtung Hautätzend, schwere Augenschädigung,
auf Metalle korrosiv wirkend
Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS06 Gefahr Giftig / Sehr giftig
Akute Toxizität
Ausrufezeichen GHS07 Mesitens Achtung Akute Toxizität, Reizung der Haut, Augenreizend, Sensibilisierung der Haut, Spezifische Zielorgantoxizität
Gesundheitsgefahr GHS08 Gefahr oder Achtung Krebserzeugend, Mutagen, Reproduktionstoxisch, Sensibilisierung der Atemwege, Spezifische Zielorgan-Toxizität, Aspirationsgefahr
Umwelt GHS09 Achtung oder kein Signalwort Umweltgefährdend, Gewässergefährdend

Häufige Fragen

Frage:

Sind Signalwörter bei der Gefahrenstoffkennzeichnung verpflichtend?

Antwort:

Ja, gemäß GHS/CLP-Verordnung müssen sowohl GHS-Symbole als auch Signalwörter verwendet werden, es sei denn, eine vereinfachte Kennzeichnung ist innerbetrieblich zulässig. Dennoch empfiehlt es sich, stets beide Elemente zu nutzen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Frage:

Welche Größe müssen GHS-Piktogramme auf Etiketten haben?

Antwort:

Die Größe der GHS-Symbole richtet sich nach dem Fassungsvermögen der Verpackung:

Fassungsvermögen der Verpackung Abmessungen des Piktogramms (in mm)
bis 3 l nicht kleiner als 10 × 10
über 3 l bis höchstens 50 l mindestens 23 × 23
über 50 l bis höchstens 500 l mindestens 32 × 32
größer als 500 l mindestens 46 × 46

Frage:

Kann ich englischsprachige Signalwörter verwenden?

Antwort:

Ja, es gibt auch GHS-Etiketten mit „Warning“ und „Danger“, die mit den GHS-Symbolen kombiniert werden können, insbesondere bei internationalem Gebrauch.

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