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Beratung zu Gefahrenstoffkennzeichnung mit GHS-Symbolen und Signalwörtern

Gemäß aktueller GHS/CLP-Verordnung sind GHS-Piktogramme mit einem Signalwort zu ergänzen, sobald der zu kennzeichnende Stoff in eine der Gefahrenkategorien eingestuft wird. Das Signalwort definiert das Ausmaß der potentiellen Gefahr und ist somit als ein Kennzeichnungselement zu betrachten. Dabei wird zwischen zwei Gefahrenausmaßstufen unterschieden:

  1. Bei schweren Gefährdungen wird Gefahr angewandt
  2. Achtung weist auf minderschwere Gefahrenkategorien hin

Gibt es für die Gefahrenausmaßstufen des zu kennzeichnenden Stoffes auch nur eine Zuordnung, die das Signalwort Gefahr erfordert, so erscheint das Signalwort Gefahr mit auf dem Gefahrstoffetikett. Nur wenn alle Gefährdungen allein das Signalwort Achtung mit sich bringen, bleibt es auch auf dem Gefahrenetikett bei dem Signalwort Achtung. Bei Brewes erhalten Sie dafür Gefahrstoffetiketten oder GHS-Grundplaketten mit entsprechendem Aufdruck bzw. separate Signalwortaufkleber Achtung und Gefahr. Im Sortiment finden Sie auch englischsprachige Signalwörter Warning und Danger zum Kombinieren mit den entsprechenden GHS-Symbolen.

Nutzen Sie GHS-Etiketten für eine international eindeutige Gefahrenkommunikation. Sie erhalten die Gefahrensymbole und Gefahrstoffetiketten gemäß GHS auf Bogen oder auf Rolle, in verschiedenen Größen und Ausführungen, mit und ohne Signalwort, aus selbstklebender Folie. Finden Sie das von Ihnen gewünschte Produkt nicht in unserem Sortiment, fragen Sie es individuell an.

Gefahrenpiktogramme

Die Regelung welches Signalwort mit welchen GHS-Symbolen kombinierbar ist finden Sie in der CLP-Verordnung. Vereinfachte Zuordnung der Signalwörter entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Bezeichnung GHS Piktorgramme (Neue Gefahrstoffsymbole) Kodierung Bedeutung
Explodierende Bombe

GHS 01

GHS01 Meistens Gefahr Explosive Stoffe
Flamme

GHS 02

GHS02 Gefahr oder Achtung Enzündbare Stoffe
Flamme über einem Kreis

GHS 03

GHS03 Gefahr Entzündend (Oxydierend) wirkende Stoffe
Gasflasche

GHS 04

GHS04 Achtung Unter Druck stehende Gase
Ätzwirkung

GHS 05

GHS05 Gefahr oder Achtung Hautätzend, schwere Augenschädigung,
auf Metalle korrosiv wirkend
Totenkopf mit gekreuzten Knochen

GHS 06

GHS06 Gefahr Giftig / Sehr giftig
Akute Toxizität
Ausrufezeichen

GHS 07

GHS07 Mesitens Achtung Akute Toxizität, Reizung der Haut, Augenreizend, Sensibilisierung der Haut, Spezifische Zielorgantoxizität
Gesundheitsgefahr

GHS 08

GHS08 Gefahr oder Achtung Krebserzeugend, Mutagen, Reproduktionstoxisch, Sensibilisierung der Atemwege, Spezifische Zielorgan-Toxizität, Aspirationsgefahr
Umwelt

GHS 09

GHS09 Achtung oder kein Signalwort Umweltgefährdend, Gewässergefährdend

Wichtig: wie ein Signalwort auszulegen ist, hängt von den zu kennzeichnenden Gefährdungskategorien ab, z.B. das Gefahrensymbol GHS07 wird oft als Zusatzkennzeichnung für spezielle Gefahrenkategorien verwendet und je nach Kategorie entweder mit Achtung oder Gefahr Kombiniert.  Kombinieren Sie GHS-Symbole mit den Signalwörtern immer anhand der aktuellen CLP-Verordnung oder des neusten Sicherheitsdatenblattes!

Häufige Fragen zu Gefahrstoffkennzeichnung mit GHS-Symbolen und Signalwörtern

Ist die Angabe der Signalwörter bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen Pflicht oder reicht dabei nur die Angabe der erforderlichen GHS-Symbole aus?

Beim Inverkehrbringen und bei innerbetrieblichen Tätigkeiten rund um den Gefahrstoff oder -gemisch sollten beide Kennzeichnungselemente verwendet werden, es sei denn, aus der innerbetrieblichen Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, dass eine vereinfachte Kennzeichnung möglich ist. In diesem Fall kann auf das Signalwort verzichtet werden, trotzdem muss in der Betriebsanweisung auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen hingewiesen werden. Die Empfehlung von Brewes ist jedoch, dass man GHS-Symbole immer mit den passenden Signalwörtern kombiniert, um etwa die Aussage der GHS-Piktogramme zu untermauern.

Was muss ich bei der Auswahl der Größe meiner GHS-Gefahrstoff-Grundplaketten beachten?

Folgende Mindestabmessungen sind für die GHS-Piktogramme vorgesehen:

Fassungsvermögen der Verpackung Abmessungen des Piktogramms (in mm)
bis 3 l nicht kleiner als 10 × 10
über 3 l bis höchstens 50 l mindestens 23 × 23
über 50 l bis höchstens 500 l mindestens 32 × 32
größer als 500 l mindestens 46 × 46

Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS- bzw. CLP-Verordnung finden Sie auch in unserem Brewes Magazin.

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