Bei den Rohrleitungsbändern setzen wir auf ein Einheitsmaß mit einer Breite von 110 mm und einer Länge von 33 m.
Umfangreiche Auswahl an Kennzeichnungsprodukten für Rohre und Rohrleitungen nach DIN 2403:
- Rohrleitungsbänder DIN 2403 (Breite: 110 mm, Länge: 33 m)
- Selbstklebende Rohrleitungsetiketten mit beidseitiger Pfeilspitze
- Rohrleitungskennzeichnungsbänder mit Gefahrensymbolen (nach TRGS 201)
- Temperaturbeständige Rohrleitungsschilder aus Edelstahl/Kunststoff
- Schilderhalter für Rohre, Kabel und Ventile in verschiedenen Materialien
Normen, Regelungen und Vorschriften zu Rohrleitungskennzeichen
Die Kennzeichnung von Wasserleitungen, Gasleitungen und anderen Medien muss gemäß DIN 2403 erfolgen. Wichtige Punkte:
- Schilder und Rohrleitungsbänder müssen an kritischen Stellen (Abzweigungen, Ventile) angebracht werden.
- Schildbefestigung muss dauerhaft und korrosionsbeständig sein.
- Gefahrstoffe erfordern zusätzliche Piktogramme (nach GefStoffV).
Für eine lückenlose Rohrbeschriftung empfehlen wir:
- Metallschilder mit Schildträgern für hohe Beständigkeit
- Kunststoff-Rohrleitungsetiketten für einfache Anwendung
- Rohrleitungsbänder nach DIN 2403 für vollständige Umwicklung
Durch die richtige Rohrleitungskennzeichnung nach DIN 2403 wird die Sicherheit in Anlagen gewährleistet – von der Kennzeichnung von Gasleitungen bis zur Wasserleitungsetikettierung.
Nicht erdverlegte Rohrleitungen – DIN 2403
Speziell bei nicht erdverlegten Rohrleitungen ist der Durchflussstoff nach DIN 2403:2014-06 zu kennzeichnen. Ausgeschlossen ist hierbei die Kennzeichnung von Rohrleitungen auf Schiffen in meerestechnischen Anlagen (DIN ISO 14726).
Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe erfolgt durch Kennzahlen (Gruppen) und Farben, die in der DIN 2403 festgelegt sind. Zusätzlich wird der Durchflussstoff durch Wortangabe, Formel oder ein Kurzzeichen angegeben. Die Einteilung in die 10 Hauptgruppen erfolgt nach der Art bzw. den allgemeinen Eigenschaften des in der Rohrleitung beförderten Mediums. Jeder Hauptgruppe der Rohrkennzeichnung ist eine bestimmte Farbe zugeordnet:
Die Norm DIN 2403 beschreibt im Allgemeinen wie Rohre beschriftet werden müssen. Rohre sind entsprechend der DIN 2403 in angemessenen Abständen an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten deutlich sichtbar, dauerhaft und auf Basis der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens zu kennzeichnen. Hierbei handelt es sich um kritische Stellen wie z.B. Anfang, Ende, Abzweigungen, Ventile, Wanddurchführungen oder Armaturen. Dabei sind die örtlichen Bedingungen, insbesondere die jeweiligen Durchflussstoffe, zu berücksichtigen.
Die Anforderungen an die Norm 2403 basieren auf der vereinfachten Kennzeichnung nach TRGS 201. Die Kennzeichnung muss beinhalten:
- Die Gruppen- und Zusatzfarbe des Durchflussstoffes nach obiger Tabelle
- Die Durchflussrichtung muss mittels Pfeiles angegeben werden. Bei wechselnder Durchflussrichtung sind beide Richtungen mittels Pfeiles anzugeben. Durchflussrichtungen sind in der Schriftfarbe nach Tabelle 1 auszuführen.
- Die Angaben des Durchflussstoffes haben durch Wortangabe, chemische Formel, Kennzahl oder Kurzzeichen zu erfolgen. Die Angabe des Durchflussstoffes ist in der Schriftfarbe nach oben genannter Tabelle auszuführen. Bei Verwendung von Kennzahlen ist eine Erläuterung der Daten an den betriebswichtigen Punkten auszuhängen oder auszulegen.
- Wenn es sich bei den Durchflussstoffen um Gefahrenstoffe nach dem Chemikaliengesetz handelt, sind Gefahrenpiktogramme zu verwenden.
Zudem muss die Kennzeichnung durch Aufkleber, Anstriche oder Schilder deutlich erkennbar und dauerhaft lesbar sein. Bei der Kennzeichnung mittels Bänder sollte das Rohr vollständig umschlossen sein, die Enden überlappen und die jeweiligen Sicherheitshinweise sich mindestens viermal wiederholen. Die Größe der Kennzeichnung ergibt sich aus der erforderlichen Erkennungsweite:
- Erkennungsweite = Schriftgröße h * Distanzfaktor Z (Z = 300 bei Schrift, Z = 40 bei Gefahrensymbolen)
Kennzeichnung von Heizungsanlagen (Kennfarben) - DIN 2404
Der Deutsche Normenausschuss hat bestimmte Farbgebungen für Heizungsrohrleitungen definiert. Die Kennfarben sind in der Norm abgebildet und müssen für die unterschiedlichen Heizungsrohre zur Kennzeichnung genutzt werden.
Kennzeichnung von Kälteanlagen und Kühleinrichtungen - DIN 2405
Rohrleitungen für Kältemittel in Kälteanlagen und Kühlmittel in Kühleinrichtungen, die nicht innerhalb eines geschlossenen Bausatzes verlegt sind, sind nach DIN 2405 zu kennzeichnen.
Bestimmungen und Vorschriften für Rohrleitungskennzeichnungen
Entsprechend VBG 1 §49 und DIN 2403 sind im Interesse der Sicherheit alle nicht erdverlegten Rohrleitungen nach ihren Durchflussstoffen zu kennzeichnen. Die DIN 2403 gibt vor:
- Durchflussstoffe, die nach dem Chemikaliengesetz als Gefahrstoffe eingestuft werden, mit Gefahrensymbolen zu kennzeichnen
- bei radioaktiven Durchflussstoffen zusätzlich ein
Warnzeichen
anzubringen
Eine eindeutige Kennzeichnung dient der sachgerechten Instandhaltung, einer wirksamen Brandbekämpfung und als Hinweis im Havariefall. Die Beschriftungsschilder für Rohre sollen außerdem auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Durch die Farbkennzeichnung der Leitungen wird deutlich, mit welchen Gefahren zu rechnen ist.
Für eine optimale Planung von Erweiterungen der Rohrleitungen ist eine übersichtliche Kennzeichnung von Durchflussstoff und Durchflussrichtung hilfreich.
Die farbliche Kennzeichnung und Beschriftungen sollte in einem Abstand von maximal 10 m über die Rohrlänge und an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten erfolgen:
- am Anfang der Rohrleitung
- am Ende der Rohrleitung
- an Abzweigungen und Verteilern
- an Armaturen, Ventilen und Wanddurchgängen
Darüber hinaus erleichtert eine entsprechende Kennzeichnung das Verfolgen der Rohrleitungen bei unübersichtlicher Leitungsführung. Deshalb ist es auch wichtig, dass immer die Durchflussrichtung des Mediums durch einen Fließrichtungspfeil angezeigt wird. Bei wechselnden Durchflussrichtungen werden Schilder mit beiderseitigen Fließrichtungsfeilen verwendet.
Rohrleitungskennzeichner für Gefahrstoffe
Die Gefahrstoffverordnung GefStoffV verlangt, dass Durchflussstoffe mit gefährlichen Eigenschaften zusätzlich mit dem entsprechenden Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung versehen werden.