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Flucht- und Rettungspläne

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3  wird für viele Arbeitsstätten die Anbringung von Flucht-und Rettungsplänen verbindlich vorgeschrieben:

  • Arbeitsstätten mit viel Publikumsverkehr, das heißt einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen
  • Bereiche mit unübersichtlichen Flucht- und Rettungswegen, die zum Beispiel über Zwischengeschosse, Treppen oder  durch Nebenräume führen, von der normalen Verkehrswegführung abweichen oder sehr winklig und kurvig sind.
  • Wenn im Bereich der Arbeitsstätte oder in der unmittelbaren Nachbarschaft erhöhte Gefährdung  durch, zum Beispiel, brand- oder explosionsgefährdete Anlagen oder die Freisetzung gefährdender Stoffe besteht.

Flucht- und Rettungspläne ergänzen das Sicherheitsleitsystem in einem Gebäude, Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung. Da sich durch die Zunahme des internationalen Austausches immer mehr Personen verschiedener Nationalitäten in einem Bereich aufhalten können, ist eine international einheitliche Darstellung von Sicherheitsinformationen in den Sicherheitsleitsystemen und damit auch in Flucht- und Rettungsplänen notwendig. Die Gestaltung von Fluchtplänen und Rettungsplänen ist in der DIN ISO 23601, die Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben sind international in der DIN EN ISO 7010 geregelt.

Die Erstellung, der Aushang und die laufende Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil des Brandschutzplanes eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung.

Für die Erstellung der benötigten Flucht- und Rettungspläne werden neben den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung für den entsprechenden Bereich folgende Grundlagen benötigt:

  • Aktuelle maßstabsgerechte Grundriss-, Grundstücks- und Etagenpläne aus denen bauliche Besonderheiten ersichtlich sind
  • Standorte von Alarmierungssystemen, wie Feuermeldern
  • Standorte von Brandbekämpfungseinrichtungen, wie Feuerlöscher , Löschdecken, Schlauchanlagen
  • Standorte von Notfallausrüstungen, Erste-Hilfe Material und Evakuierungshilfen
  • Verlauf der Fluchtwege
  • Bereiche der Sammelstellen und Zufluchtsorte
  • Die im Brandschutzplan und im Notfallplan festgelegten Verhaltensregeln für die im Bereich befindlichen Personen

Gestaltung von Flucht-und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne müssen für den Betrachter eindeutig als solche erkennbar sein und ihm verständlich den Fluchtweg zu einem sicheren Bereich sowie Verhaltensregeln für den Brandfall oder Notfall vermitteln.

Inhalt von Flucht- und Rettungsplänen:

  1. Standardüberschrift „Flucht- und Rettungsplan“ in der Landesprache, bzw. den erforderlichen Sprachen in der Sicherheitsfarbe grün und in der Kontrastfarbe nach ISO 3864-1
  2. Die Hintergrundfarbe muss weiß oder langnachleuchtend sein
  3. Übersichtsplan: Aktueller Grundriss der gesamten Anlage, wo der vom Detailplan betroffene Bereich markiert ist und die Sammelstellen dargestellt sind
  4. Detailplan: Aktueller maßstäblicher Grundriss des Bauwerkes oder der Etage mit:
    • allen für Fluchtwege und Rettungswege wichtigen Bestandteilen, wie Türen und Treppen
    • Alle Notausgänge, horizontale und vertikale Fluchtwege Den lagerichtigen Standort des Betrachters in der Sicherheitsfarbe Blau nach ISO 3864-1
    • Alle Einrichtungen zur Evakuierung von Personen mit Behinderungen
    • Standort aller Einrichtungen und Geräte für Brandbekämpfung, Erste Hilfe und Evakuierung
  5. Legende mit der Erläuterung aller im Flucht- und Rettungsplan angewendeten Sicherheitszeichen
  6. Verhaltensanweisungen
  7. Informationsfeld mit Planersteller,  Name des Objektes, Geschossbezeichnung, Datum der Planerstellung und Revisionsnummer, Plannummer
Flucht- und Rettungsplan - Beschilderung für Flucht- und RettungswegeFlucht- und Rettungsplan - Beschilderung für Flucht- und Rettungswege

Sicherheitszeichen in Flucht-und Rettungsplänen

In den Flucht-und Rettungsplänen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung müssen dieselben Rettungswegzeichen, Erste-Hilfe Symbole und Brandschutzzeichen verwendet werden, wie sie auch zur Kennzeichnung der Flucht-und Rettungswege, Erste-Hilfe Einrichtungen und Brandmeldeanlagen und Brandschutzeinrichtungen im Objekt selbst verwendet werden.

Am sichersten kennzeichnen Sie in ihrem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung mit Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010. Damit verbessern Sie auch die Verständlichkeit für Personen unterschiedlicher Nationalitäten.

Im Flucht-und Rettungsplan muss die Fluchtrichtung auf den gekennzeichneten Fluchtwegen mit Richtungspfeilen in der Sicherheitsfarbe Grün nach ISO 3864-1 versehen sein. Um einen genügenden Kontrast zu diesen Richtungspfeilen herzustellen, werden die Fluchtwege in einem helleren Grün dargestellt.

Die in den jeweiligen Fluchtplänen und Rettungsplänen verwendeten Rettungswegzeichen, Erste Hilfe Symbole und Brandschutzzeichen müssen in der Legende aufgeführt und erklärt sein.

Verhaltensanweisungen auf Flucht- und Rettungsplänen

Außer der genauen Kenntnis der Fluchtwege ist im Brandfall oder anderen Notfällen das richtige Verhalten wichtig. Deshalb müssen Flucht- und Rettungspläne immer mit Verhaltensregeln für das richtige Verhalten im Brandfall oder bei Unfällen versehen werden. Es ist auch erlaubt, diese Informationen zum Verhalten im Brandfall und zum Verhalten bei Notfällen in unmittelbarer Nähe zum Flucht- und Rettungsplan anzubringen. Die Formulierung der Verhaltensregeln sollte sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten, aber stets in kurzer und verständlicher Form, mit wenigen Schlagworten zum richtigen Verhalten anleiten.

Richtiges Anbringen von Flucht- und Rettungsplänen

Mit dem Aushang von Flucht- und Rettungsplänen muss sichergestellt werden, dass sie für alle Nutzer, das heißt sowohl für ständig im Objekt anwesende Personen als auch für zufällige Besucher zugänglich und lesbar sind. Flucht- und Rettungspläne müssen so gefertigt sein und so befestigt werden, dass sie über die erwartete Nutzungsdauer bei den zu erwartenden äußeren Einflüssen nutzbar und lesbar sind.

Orte, an denen Flucht-und Rettungspläne, je nach örtlichen Gegebenheiten, anzubringen sind:

  • An Versammlungsorten, z. B. Cafeteria, Bürozentren, Treffpunkten
  • an Flurgabelungen und Abzweigungen
  • an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen
  • an den Hauptzugängen zu Etagen
  • in der Nähe von Aufzügen (Achtung: Aufzüge dürfen nicht Teil eines Fluchtweges sein) und Treppen
  • in jedem Zimmer, z. B. in Hotelzimmern, Schulungsräumen
  • an Informationstafeln und Info-Punkten

Flucht- und Rettungspläne müssen lagerichtig ausgehangen werden und auch bei Ausfall der normal vorhandenen Allgemeinbeleuchtung noch lesbar sein. Das bedeutet, dass entweder eine Sicherheits- und Rettungswegbeleuchtung vorhanden sein muss oder der Flucht- und Rettungsplan aus langnachleuchtendem Material besteht. Außerdem sollten sie so platziert werden, dass sie auch für Menschen mit geringerer Körpergröße lesbar sind.

Aktualität und Kontrolle der Flucht-Und Rettungspläne

Die Aktualität der Sicherheitsaushänge mit den Flucht- und Rettungsplänen in einem Objekt ist regelmäßig zu überprüfen. Ändern sich bauliche Gegebenheiten und damit die Fluchtwege oder der Anbringungsort von Erste Hilfe Einrichtungen, Rettungsmitteln und Brandschutzeinrichtungen, so müssen auch die Flucht- und Rettungspläne umgehend aktualisiert werden.

In Unternehmen müssen die Beschäftigten regelmäßig über die Flucht-und Rettungswege und die Fluchtpläne geschult werden. Außerdem sollte regelmäßig mit Evakuierungsübungen die Wirksamkeit des gesamten Sicherheitsleitsystems überprüft werden. Diese Übungen und Schulungen müssen verständlich sein und sicherstellen, dass alle im Unternehmen oder der Einrichtung tätigen Personen im Ernstfall die Fluchtwege kennen und richtig handeln können.

Bei Brewes erhalten sie alle Komponenten, die sie für eine funktionsfähige Sicherheitskennzeichnung in ihrem Unternehmen benötigen:

  • Hinweis-, Fluchtweg-, Warnschilder , Rettungszeichen, Brandschutzschilder und Feuerwehrschilder
  • Langnachleuchtende Schilder für ihr Sicherheitsleitsystem
  • Rettungszeichenleuchten
  • Verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung ihres bodennahen Sicherheitsleitsystems
  • Flucht- und Rettungspläne zum selbst gestalten oder fertig gedruckt nach ihren Vorlagen
  • Weitere Sicherheitsaushänge, wie Anleitungen zur Ersten Hilfe oder Brandschutzordnungen
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