Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A3 (BGV A3) bezieht sich auf die Sicherheit und die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Die Vorschrift besagt, dass es die Pflicht des Unternehmers ist, elektrische Maschinen und Anlagen regelmäßig auf mögliche Mängel und die sichere Arbeitsweise überprüfen zu lassen.
Durch den Zusammenschluss der Spitzenverbände von den Berufsgenossenschaften und den öffentlichen Unfallversicherungen zur DGUV, wurden alle Vorschriften und Regelungen neu strukturiert und umbenannt. Seit Mai 2014 heißt die BGV A3 somit DGUV Vorschrift 3. Inhaltlich hat sich an der Norm bisher nichts geändert. Die Vorschrift über den Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln enthält unter anderem Vorgaben zu folgendem:
Die DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) ist für jedes Unternehmen verbindlich und muss in jedem Fall umgesetzt werden. Neben dieser Vorschrift enthalten auch die BetrSichV, die DIN VDE 0701-0702 sowie die TRBS 1201 ausführliche Anweisungen zum Umgang mit und der Prüfung von Arbeitsmitteln.
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