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Zusammenfassung

Gesetzliche Prüfplaketten nach DGUV, BetrSichV, VDE und weiteren Normen spielen eine zentrale Rolle für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie zeigen auf einen Blick, ob Arbeitsmittel, Maschinen oder Elektroinstallationen gemäß der gesetzlichen Vorschriften geprüft wurden. Dadurch werden Risiken wie Unfälle, Betriebsunterbrechungen oder Rechtsstreitigkeiten minimiert. Gleichzeitig gewährleisten sie den Nachweis der Prüfpflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen.

Gesetzliche Vorgaben schaffen klare Standards, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern und Betriebsmitteln sicherstellen. Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die DGUV Vorschriften verpflichten Unternehmen, Prüfintervalle einzuhalten und mögliche Gefahrenquellen regelmäßig zu kontrollieren. Prüfplaketten dokumentieren diese Kontrollen und schaffen Transparenz für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Prüfer.

Beratung zu gesetzlichen Prüfplaketten

Jedes Gerät, von welchem eine Gefährdung ausgehen kann, sollte einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Fachmann unterzogen werden. Im gewerblichen Bereich ist die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Vorrichtungen, kraftbetätigten Fenstern und Toren sowie Regalanlagen, von denen bei Fehlfunktion eine Gefahr ausgehen kann, gesetzlich geregelt. Diese Regelungen finden sich in den einschlägigen DIN, BGV, UVV und TRBS wieder. Der Fachmann berät Sie kompetent zu den jeweiligen Vorschriften und Prüfzyklen und führt die Überprüfung für Sie durch. Die Überprüfung wird in Prüfprotokollen dokumentiert und mittels Prüfplaketten an den Geräten visualisiert. Aus den jeweiligen Prüfplaketten ist ersichtlich, wann die Prüfung durchgeführt wurde, ob das Gerät in Ordnung ist und ggf. wann die nächste Prüfung durchgeführt werden sollte.

Geprüft und durch eine Prüfplakette gekennzeichnet werden müssen:

  • elektrische Anlagen, ortsfeste Maschinen, Verteiler- und Schaltschränke, Schalter und Steckdosen
  • ortsveränderliche elektrische Geräte, wie z. B. Drucker, Lampen, PCs und Monitore, Netzteile, Verlängerungskabel und Verteilersteckdosen
  • medizinische Geräte, wie z. B. Röntgengeräte, Defibrillatoren
  • Prüfmittel, die kalibriert oder geeicht werden müssen
  • Regale und Lagereinrichtung
  • Leitern, Tritte, Türen und Tore

Beispiele:

  • DGUV-Prüfplaketten: Zur Kennzeichnung von Maschinen, Geräten und Anlagen, die nach DGUV Vorschriften geprüft wurden.
  • VDE-Prüfplaketten: Dokumentieren die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach VDE-Vorgaben.
  • BetrSichV-Plaketten: Zeigen die Einhaltung von Prüfintervallen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung an.

Häufige Fragen

Frage:

Zu welchen Verordnungen, Vorschriften und Normen finde ich Prüfplaketten im Online-Shop von Brewes?

Antwort:

Frage:

Prüfplaketten nach DGUV – worum geht es?

Antwort:

Bereits seit 2014 gilt das neue Regelwerk der DGUV. Seitdem sind Bezeichnungen wie BGV, BGR, BGI, BGG überholt und damit auch Prüfplaketten mit den alten Bezeichnungen zur entsprechenden Prüfvorschrift. Zur Vereinheitlichung und Bereinigung wurde die Systematik des Regelwerks der DGUV überarbeitet. Nutzen Sie zur Dokumentation Ihrer Betriebsmittelprüfung daher nur noch Plaketten des aktuellen DGUV Regelwerks.

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