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Beratung zu gesetzlichen Prüfplaketten

Jedes Gerät, von welchem eine Gefährdung ausgehen kann, sollte einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Fachmann unterzogen werden. Im gewerblichen Bereich ist die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Vorrichtungen, kraftbetätigten Fenstern und Toren sowie Regalanlagen, von denen bei Fehlfunktion eine Gefahr ausgehen kann, gesetzlich geregelt. Diese Regelungen finden sich in den einschlägigen DIN, BGV, UVV und TRBS wieder. Der Fachmann berät Sie kompetent zu den jeweiligen Vorschriften und Prüfzyklen und führt die Überprüfung für Sie durch. Die Überprüfung wird in Prüfprotokollen dokumentiert und mittels Prüfplaketten an den Geräten visualisiert. Aus den jeweiligen Prüfplaketten ist ersichtlich, wann die Prüfung durchgeführt wurde, ob das Gerät in Ordnung ist und ggf. wann die nächste Prüfung durchgeführt werden sollte.

Geprüft und durch eine Prüfplakette gekennzeichnet werden müssen:

  • elektrische Anlagen, ortsfeste Maschinen, Verteiler- und Schaltschränke, Schalter und Steckdosen
  • ortsveränderliche elektrische Geräte, wie z. B. Drucker, Lampen, PCs und Monitore, Netzteile, Verlängerungskabel und Verteilersteckdosen
  • medizinische Geräte, wie z. B. Röntgengeräte, Defibrillatoren
  • Prüfmittel, die kalibriert oder geeicht werden müssen
  • Regale und Lagereinrichtung
  • Leitern, Tritte, Türen und Tore

Häufige Fragen zu universellen Prüfplaketten

Zu welchen Verordnungen, Vorschriften und Normen finde ich Prüfplaketten im Online-Shop von Brewes?

  • ArbStättV
  • BetrSichV
  • BGG
  • BGI
  • BGR
  • BGV
  • UVV
  • DGUV
  • DGUV Vorschrift 3 (alte Bezeichnung BGV A3, gültig seit 01. Mai 2014)
  • DIN EN
  • TRBS
  • VDE
  • für Prüfmittel und Kalibrierung


Prüfplaketten nach DGUV – worum geht es?

Bereits seit 2014 gilt das neue Regelwerk der DGUV. Seitdem sind Bezeichnungen wie BGV, BGR, BGI, BGG überholt und damit auch Prüfplaketten mit den alten Bezeichnungen zur entsprechenden Prüfvorschrift. Zur Vereinheitlichung und Bereinigung wurde die Systematik des Regelwerks der DGUV überarbeitet. Nutzen Sie zur Dokumentation Ihrer Betriebsmittelprüfung daher nur noch Plaketten des aktuellen DGUV Regelwerks.

In unserem Online-Shop finden Sie Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 (gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel) sowie viele weitere Prüfplaketten des DGUV Regelwerks. Kaufen Sie jetzt Ihre Prüfplaketten bei Brewes und profitieren Sie von unseren attraktiven Preisen und Mengenrabatten.

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