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Beratung zu Leitern und Tritten

An Tritte, Leitern, Podestleitern und Steiggeräte werden immer mehr Anforderungen gestellt:

  • Funktionalität
  • Leichte Handhabung
  • Unfallsicherheit
  • Hohe Produktqualität
  • Lange Haltbarkeit
  • Konform mit allen gesetzlichen Anforderungen und Normen

Alle Anforderungen werden mit den KRAUSE-Leitern aus unserem Sortiment erfüllt. Der Schutz aller Mitarbeiter vor Unfällen und die Sicherheit am Arbeitsplatz hat höchste Priorität. Gleichzeitig werden die Kosten durch unfallbedingte Ausfälle von Mitarbeitern deutlich reduziert und Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Die Leitern und Tritte von KRAUSE werden nach den geltenden Normen DIN EN 131 und DIN EN 14183 gefertigt und sind größtenteils TÜV-geprüft.

Wenn Sie als Unternehmer in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter investieren und Mitglied der BG Bau sind, können Sie für beim Kauf ausgewählter KRAUSE-Produkte die BG BAU-Förderung von bis zu 50% in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/

Förderfähige KRAUSE-Produkte 2021 aus unserem Sortiment finden Sie hier (DOCX, ).

Welche Typen von Leitern, Tritten / Trittleitern und Podesten gibt es?

Wir von Brewes haben Ihnen ein in umfassendes Sortiment an hochwertigen und langlebigen Steiggeräten von KRAUSE zusammengestellt:

Stehleiter - freistehend, 4 Tritte und eine Plattform Stehleiter - freistehend, 4 Tritte und eine Plattform

Stehleiter: freistehende, 2-schenklige Leiter mit Sicherheitsbügel, mit Plattform, häufig auch als Trittleiter bezeichnet

Doppelleiter, freistehend und ohne Plattform - beidseitig begehbarDoppelleiter, freistehend und ohne Plattform - beidseitig begehbar

Doppelleiter: freistehende, 2-schenklige Leiter ohne Plattform

Anlegeleiter - einteilige Leiter mit StufenAnlegeleiter - einteilige Leiter mit Stufen

Anlegeleiter: einteilige Leiter mit Stufen oder Sprossen, auch als Anstelleiter bekannt

Schiebeleiter - zweiteilige und ausziehbare LeiterSchiebeleiter - zweiteilige und ausziehbare Leiter

Schiebeleiter: zweiteilige und ausziehbare Leiter, die wie eine Anlegeleiter genutzt wird

Vielzweckleiter - dreiteilige Leiter mit Klappelement und aufgesetzter SchiebeleiterVielzweckleiter - dreiteilige Leiter mit Klappelement und aufgesetzter Schiebeleiter

Vielzweckleiter: dreiteilige Leiter mit Klappelement und aufgesetzter Schiebeleiter, einsetzbar als Anlege-, Schiebe und Stehleiter, aufgrund der vielfältigen Einsatzgebiete auch als Multifunktionsleiter bekannt

Universalleiter - vierteilige Leiter mit 3 KlappelementenUniversalleiter - vierteilige Leiter mit 3 Klappelementen

Universalleiter: vierteilige Leiter mit 3 Klappelementen, verwendbar als Anlege-, Stehleiter und mit optionalen Plattformset auch als Arbeitsplattform

Gelenk-Teleskopleiter - Leiter mit Klappelement und höhenverstellbarem LeiterninnenteilGelenk-Teleskopleiter - Leiter mit Klappelement und höhenverstellbarem Leiterninnenteil

Gelenk-Teleskopleiter: Leiter mit Klappelement und höhenverstellbarem Leiterninnenteil, durch integrierte ausziehbare Holmverlängerungen am Leiternaußenteil auch als treppengängige Anlege- und Doppelstehleiter verwendbar

Podestleiter - einseitig begehbarer Aufstieg mit ArbeitsflächePodestleiter - einseitig begehbarer Aufstieg mit Arbeitsfläche

Podestleiter:  ein- oder beidseitig begehbarer Aufstieg mit Stufen und großer Plattform als Arbeitsfläche, häufig auch als Plattformleiter bekannt

Klapptritt - kleine beidseitig begehbare Doppelleiter (2 Stufen)Klapptritt - kleine beidseitig begehbare Doppelleiter (2 Stufen)

Klapptritt: kleine beidseitig begehbare Doppelleiter mit 2 bis 4 Stufen und kleiner Standplattform für maximale Arbeitshöhen bis 3,0 m, platzsparend zusammenklappbar

Arbeitsplattform - große Standplattform mit beidseitigem AufstiegArbeitsplattform - große Standplattform mit beidseitigem Aufstieg

Arbeitsplattform: große Standplattform mit beidseitigem Aufstieg für geringe Arbeitshöhen bis 2,45m, platzsparend zusammenklappbar

Montagetritt - einseitig begehbare Arbeitspodeste (4 Stufen)Montagetritt - einseitig begehbare Arbeitspodeste (4 Stufen)

Montagetritt: einseitig begehbare Arbeitspodeste mit 1 – 5 extra großen Stufen aus Riffelblech oder Gitterrost und besonders großer oberer Standfläche für Arbeitshöhen bis 3,0m, nicht klappbar, Modelle mit Aufstiegsbügel verfügbar 

  Tritte Leitern
max. Standhöhe 1,0 m 7,1 m
max. Arbeitshöhe 3,0 m 9,1 m
Anzahl der Stufen 1 bis 5 4 bis 15
obere Plattform alle nur Stufen-Stehleitern und Podestleitern
Einsatzbereiche
  • geringe Arbeitshöhen
  • für Arbeiten in geringem Umfang
  • Wartungsarbeiten
  • Büro
  • Lager
  • Produktion
  • als Zugang zu höher gelegenen Arbeitsplätzen
  • Wartungs- und Montagearbeiten
  • Lager
  • Handwerksbetriebe
  • Industrie

Leiter kaufen – Welche ist die richtige?

Wichtig beim Kauf einer Leiter, eines Tritts oder einer Podestleiter ist der Einsatzzweck. Diese Tabelle soll Ihnen eine Vorauswahl und die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzeigen.

Klapp- und Montagetritte
Typ Einsatzbereiche Vorteile Nachteile
Klapptritt
  • Büro
  • Lager
  • Archive
  • Wartungsarbeiten
  • wechselne Arbeitsplätze
  • Nutzung als Arbeitsplatz möglich
  • Arbeitshöhe bis 2,45m
  • leicht und kompakt
  • standsichere Stufen
  • obere Standfläche
  • hohe Mobilität schneller Ortswechsel möglich
  • geringer Platzbedarf
  • klappbar
  • je nach Modell fahrbar
  • beidseitig begehbar
  • geringe Arbeitshöhe
  • geringe Standhöhe mit max. 1,0 m
  • kurzfristiger Einsatz
Arbeitsplattform
  • Lager
  • Wartungs- und Montagearbeiten
  • wechselnde Arbeitsplätze
  • Nutzung als Arbeitsplatz möglich
  • Arbeitshöhe bis 2,45m
  • sehr große Standfläche
  • leicht und kompakt
  • standsichere Stufen
  • hohe Mobilität schneller Ortswechsel möglich
  • geringer Platzbedarf
  • klappbar
  • durch große Plattform längere Einsätze möglich
  • beidseitig begehbar
  • geringe Arbeitshöhe
  • geringe Standhöhe mit max. 1,0 m
  • großer Platzbedarf
Montagetritte
  • anspruchsvolle industrielle Anwendungen
  • Lager
  • Archive
  • Produktion
  • Wartungsarbeiten
  • Nutzung als Arbeitsplatz möglich
  • Arbeitshöhe bis 3,00m
  • hohe Standsicherheit durch große Stufen und große obere Standplattform
  • Stufen aus Riffelblech oder Gitterrost mit Rutschhemmung R13 verfügbar
  • Aufstiegsbügel und Fahrrollen (modellabhängig) verfügbar
  • stabil verschweißte Alu-Rohrkonstruktion
  • sichherer Stand bei allen Arbeiten
  • geringe Arbeitshöhegeringe
  • Standhöhe mit max. 1,0 m
  • nicht klappbar
  • höherer Platzbedarf
  • schwerer zu transportieren als Klapptritte
  • einseitig begehbar
Leitern
Stehleiter
  • Arbeiten in größerer Höhe
  • kurzfristige Nutzung als Arbeitsplatz möglich
  • Lager
  • Büro
  • Werkstatt
  • Arbeitshöhe bis zu 5,30m
  • hohe Standsicherheit durch Stufen und große Sicherheitsplattform
  • leicht und kompakt
  • geringer Platzbedarf
  • klappbar
  • optional mit Fahrrollen, extra hohem Sicherheitsbügel
  • große Arbeitshöhen möglich
  • einseitig begehbar
  • große Abmessungen bei den hohen Leitern, dadurch schwer zu transportieren
Doppelleiter
  • Arbeiten in großer Höhe
  • kurzfristige Nutzung als Arbeitsplatz möglich
  • Lager
  • Büro
  • Werkstatt
  • Arbeitshöhe bis zu 4,35m
  • hohe Standsicherheit durch Stufen
  • leicht und kompakt
  • geringer Platzbedarf
  • klappbar
  • beidseitig begehbar
  • auch als Holzleiter verfügbar
  • große Abmessungen bei den hohen Leitern, dadurch schwer zu transportieren
Anlegeleiter
  • als Verkehrsweg und Arbeitsplatz verwendbar
  • Überbrückung großer Höhenunterschiede
  • universell einsetzbar
  • Installations- und Wartungsarbeiten
  • Arbeitshöhe bis 4,80m
  • hohe Standsicherheit durch Stufen
  • ab 12 Stufen mit Quertraversen nach DIN EN 131-1
  • integrierter Abrutsch-/Anlegeschutz
  • TRBS 2121-2 konform
  • große Arbeitshöhen möglich
  • einseitig begehbar
  • einteilig
  • große Abmessungen bei den hohen Leitern, dadurch schwer zu transportieren
Schiebeleiter
  • als Verkehrsweg und Arbeitsplatz verwendbar
  • Überbrückung sehr großer Höhenunterschiede
  • universell einsetzbar
  • Arbeitshöhe bis 6,70m
  • zweiteilig - beide Leiternteile können separat verwendet werden
  • dadurch einfacher Transport (wenn nur 1 Leiternteil benötigt wird)
  • hohe Standsicherheit durch Stufen-/Sprossenkombination
  • Quertraverse nach DIN EN 131-1
  • Version 2x12 Stufen/Sprossen: Schiebeteil mit Trigon-Traverse
  • TRBS 2121-2 konform
  • geringe Kosten, da eine zweite kurze Leiter (zum einfacheren Transport) nicht benötigt wird
  • große Arbeitshöhen möglich
  • einseitig begehbar
  • durch große Abmessungen schwer zu transportieren
  • hohes Gewicht
Vielzweckleiter
  • als Verkehrsweg und Arbeitsplatz verwendbar
  • Überbrückung sehr großer Höhenunterschiede
  • universell einsetzbar
  • Arbeitshöhe bis 9,10m
  • dreiteilig - oberer Leiternteil mit Trigon-Traverse kann separat verwendet werden
  • dadurch einfacher Transport (wenn nur 1 Leiternteil benötigt wird)
  • einsetzbar als Anlege-, Schiebe und Stehleiter
  • hohe Standsicherheit durch Stufen-/Sprossenkombination
  • Quertraverse nach DIN EN 131-1
  • beidseitig begehbar
  • klappbar
  • TRBS 2121-2 konform
  • geringe Kosten, da nahezu alle Anwendungsbereiche mit 1 Leiter abgedeckt werden können
  • große Arbeitshöhen möglich
  • durch große Abmessungen schwer zu transportieren
  • hohes Gewicht
Universalleiter
  • Arbeiten in größerer Höhe
  • universell einsetzbar
  • Arbeitshöhe bis 5,50m
  • als Anlege-, Stehleiter und als Arbeitsbühne (4x3 Sprossen) verwendbar
  • klappbar
  • leicht transportierbar
  • 2 Quertraversen nach DIN EN 131-1
  • geringe Kosten, da nahezu alle Anwendungsbereiche mit 1 Leiter abgedeckt werden können
  • große Arbeitshöhen möglich
  • durch große Abmessungen schwer zu transportieren
  • nur als Sprossenleiter verfügbar
Gelenk-Teleskopleiter
  • Arbeiten in großer Höhe
  • ideal zum Überbrücken von Treppenstufen
  • universell einsetzbar
  • Arbeitshöhe bis 6,05m
  • als Anlege-, Stehleiter und Arbeitsbühne (in Verbindung mit dem Teleboard) verwendbar
  • integrierte und ausziehbare Holmverlängerungen an den Leiternaußenteilen
  • Leiterninnenteil und Leiternaußenteile ergeben 2 separate Stehleitern - in Verbindung mit dem Teleboard als Füße für eine Arbeitsbühne nutzbar (nur mit zusätzlicher Combi-Traverse)
  • große Arbeitshöhen möglich
  • durch große Abmessungen schwer zu transportieren
  • nur als Sprossenleiter verfügbar
  • hohes Gewicht
Podestleiter
  • Nutzung als Arbeitsplatz
  • für länger andauernde Arbeiten in der Höhe
  • Arbeiten in der Höhe bei wechselnden Arbeitsplätzen
  • Lager - ideal zum Arbeiten an Regalen
  • Wartungs- und Montagearbeiten
  • Arbeitshöhe bis 3,90m
  • als einseitige und beidseitig begehbare Version verfügbar
  • große Standplattform für sicheres und bequemes Arbeiten
  • erhöhter Bewegungsfreiraum auf der Plattform
  • fahrbar
  • erhöhte Sicherheit durch Plattformgeländer mit Knie- und Fußleiste (Handläufe optional-Pflicht ab einer Podesthöhe von 1,0m)
  • durch große Abmessungen schwer zu transportieren
  • hohes Gewicht

Ein entscheidendes Auswahlkriterium beim Kauf einer Leiter im Sinne der TRBS 2121-2 ist die Frage, ob die Leiter als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz genutzt werden soll.

  • Verkehrsweg: Erreichen eines höher- oder tieferlegenden Arbeitsplatzes, Leiter wird nach Aufstieg bzw. Abstieg verlassen
  • Arbeitsplatz: Während der Tätigkeit wird die Leiter nicht verlassen, die Arbeiten werden auf der Leiter stehend ausgeführt

Mit allen TRBS 2121-2 konformen KRAUSE STABILO - Modellen aus unserem Sortiment haben Sie die richtige Lösung zur Verwendung der Leiter als Verkehrsweg und Arbeitsplatz. Gleichzeitig haben Sie alle gesetzlichen technischen Anforderungen in Bezug auf die Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern gemäß der TRBS 2121-2 eingehalten. Bitte beachten Sie dazu auch die darin enthaltenen Hinweise zur korrekten Verwendung.

Was muss ich bei der Auswahl einer Leiter berücksichtigen?

Neben der Frage, ob eine Leiter als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz eingesetzt werden soll, ist auch die Frage nach dem Einsatz im gewerblichen oder ausschließlich im privaten Bereich kaufentscheidend. Beim Kauf muss außerdem beachtet werden, dass die Leiter allen geltenden gesetzlichen Anforderungen und Normen entspricht, unter anderem auch die Traglast der Leiter. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss unter Berücksichtigung des Einsatzortes (wechselnd oder fest), des Platzbedarfs bzw. der Aufstellfläche der Leiter, der Umgebungseinflüsse (Elektrik, Chemikalien…), dem benötigten Platz auf der Arbeitsplattform und der erforderlichen Arbeitshöhe die passende Leiter ausgewählt werden.

Was muss beim Aufstellen beachtet werden?

Grundsätzlich ist jede Leiter vor der Benutzung auf Beschädigungen, Risse oder verbogene oder fehlende Teile zu prüfen und einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Falls an der Leiter Reparaturen notwendig werden, dürfen diese nur durch sachkundiges Personal und nach Herstelleranleitungen erfolgen. Das Entfernen von Verunreinigungen an der Leiter erhöht die Sicherheit erheblich. Der Untergrund muss eben, waagerecht, fest, rutschsicher und sauber sein, um die Leiter standsicher aufzustellen. Ein Anlegen an Pfosten, Pfählen oder zerbrechlichen Materialien ist zur eigenen Sicherheit zu vermeiden. Weiterhin sollten alle Steighilfen nur bei Witterungsverhältnissen verwendet werden, die eine zusätzliche Gefährdung ausschließen. Zudem sind beim Aufstellen einiger Leitertypen zusätzliche Besonderheiten zu beachten:

  • Benutzen von Stehleitern und Klapptritte immer komplett geöffnet und/oder mit gespannter Spreizsicherung
  • Anlehnen von Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern im Winkel von ca. 65 - 75 Grad an sichere Flächen
  • Stufenleiten so anlegen, dass die Stufen waagerecht stehen
  • Stehleitern nicht als Anlegeleiter nutzen
  • Fahrbare Podest- und Stehleitern stets gegen Wegrollen sichern

Was ist bei der Benutzung von Leitern, Tritten und Podesten zu beachten?

Es dürfen nur Leitern, Tritte und Podeste verwendet werden, die den gültigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der jährlichen Prüfung unterzogen wurden. Die ausgewählte Leiter muss für den gewerblichen Gebrauch zugelassen und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein. Es dürfen keine konstruktiven Änderungen vorgenommen werden. Bei Leitern dürfen die obersten Sprossen/Stufen nicht bestiegen werden, es sei denn sie sind so beschaffen, dass ein sicheres Stehen gewährleistet ist (z. B. Sicherheitsbrücke mit Halteeinrichtung, Podest/Plattform). Zur Verminderung der Kipp- und Absturzgefahr ist ein seitliches Hinauslehnen nicht zulässig. Arbeiten mit einem hohen Kraftaufwand sollten auf Leitern generell nicht durchgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass beide Füße fest auf der Sprosse/Stufe oder dem Podest stehen. Geeignetes Schuhwerk ist Voraussetzung für einen sicheren Stand. Beim Auf- und Abstieg und Arbeiten auf der Leiter ist es wichtig, sich immer gut festzuhalten und ggf. zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Zusätzlich sind abhängig von der verwendeten Leiter folgende Punkte zu beachten:

  • Anlege- und Schiebeleitern: nicht die obersten 3 Stufen/Sprossen benutzen
  • Ausgefahrene Schiebeleiter/Vielzweckleiter: nicht die oberen 4 Stufen/Sprossen benutzen
  • Beidseitig begehbare Stehleitern (Doppelleitern) ohne Haltevorrichtung: nicht die oberen 2 Stufen/Sprossen benutzen
  • Wird eine Anlegeleiter zum Übersteigen auf höhergelegene Arbeitsplätze genutzt, muss sie die Anlegestelle um mind. 1,0m überragen, sofern keine anderen Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind

Gesetzte und Vorschriften für Leitern und Tritte

Alle verkauften Leitern müssen der DIN EN 131 und Tritte der DIN EN 14183 entsprechen. KRAUSE fertigt und kennzeichnet alle Leitern und Tritte gemäß dieser Normen an.

  • DIN EN 131‐1: Benennungen, Bauarten und Funktionsmaße - Standverbreiterung (Traverse) für Anlegeleitern, Mehrzweckleitern und Schiebeleitern (entnehmbarer Schiebeteil) mit einer Länge über 3,0 m
  • DIN EN 131‐2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung aller Leitern, Einteilung in Leitern für den beruflichen und nicht beruflichen Gebrauch
  • DIN EN 131‐3: Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen – Neue Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisungen
  • DIN EN 131‐4: Ein‐ oder Mehrgelenkleitern
  • DIN EN 131‐6: Teleskopleitern
  • DIN EN 131‐7: Mobile Podestleitern
  • DIN EN 14183: Anforderungen an Tritte

Können alte Bestandsleitern normgerecht nach DIN EN 131 nachgerüstet werden?

Ausgewählte KRAUSE-Leitern aus Altbeständen können nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung mit Originalzubehör nachgerüstet werden. Bei Fragen zu nachrüstbaren Leitern und benötigten Zubehör stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Weiterhin sind bei der Nutzung unter anderem folgende Regelungen, Verordnungen und Gesetze zu beachten.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

  • Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV

  • § 3 Gefährdungsbeurteilung
    • (1)    Der Arbeitgeber muss feststellen, ob Beschäftigte beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, u.a. auch bei der Nutzung von Leitern, Gefährdungen ausgesetzt sind und entsprechend Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen
  • § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
    • (1)    Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, alle Arbeitsstätten nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und den ergonomischen Anforderungen so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vermieden oder möglichst geringgehalten werden.

TRBS 2121-2 Technische Regeln für Betriebssicherheit als aktueller Stand der Technik, der Arbeitsmedizin, Hygiene oder sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, besonders zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln

  • Unterschieden wird nach Sprossen- und Stufenleitern und nach der Verwendung einer Leiter als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg

EU-Richtlinie 2009/104/EG Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln

  • Art. 4: Vorschriften für Arbeitsmittel
  • Art. 5: Überprüfung der Arbeitsmittel
  • Anhang II 4: Vorschriften für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden

DGUV 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten, inklusive Bereitstellung, die sichere Benutzung und Prüfungen

DGUV-Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln - Kapitel 2.3 Abschnitt 5: Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden

ASR A1.8 Technische Regeln für Arbeitsstätten – Verkehrswege: Wenn Leitern auf Verkehrswegen benutzt werden, können weitere Maßnahmen notwendig sein, z.B. Absperrungen

ASR A2.1 Technische Regeln für Arbeitsstätten – Schutz vor Absturz von Personen und herabfallenden Gegenständen sowie das Betreten von Dächern und Gefahrenbereichen, z.B. durch das Vorhandensein einer Absturzsicherung

Bitte informieren Sie sich vor und während des Einsatzes von Leitern, Tritten und Podesten über die jeweils gültigen Anforderungen, Gesetze, Verordnungen und Regeln.

Prüfungen von Leitern und Tritten

Leitern und Tritte zur gewerblichen Nutzung müssen mindestens einmal im Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine befähigte Person geprüft werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Durchführung und Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und die geprüften Arbeitsmittel mit einer Prüfplakette zu versehen. Die weiteren Intervalle werden bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bitte beachten Sie dabei unbedingt Abschnitt 2 § 14 (Prüfung von Arbeitsmitteln) der BetrSichV und Kapitel 6 der DGUV Information 208-016. In unserem Onlineshop finden Sie zusätzlich ein umfassendes Sortiment an Prüfplaketten gemäß BetrSichV für Leitern und Tritte, passenden Gebrauchsanweisungen nach DIN EN 131-3 und DIN EN 14183 und den entsprechenden Leiter-Prüfkarten nach DGUV zur Dokumentation. Wir von Brewes stehen Ihnen gemeinsam mit unserem Lieferanten KRAUSE mit Rat und Tat zur Verfügung.

Vor jeder Nutzung müssen alle Leiter, Tritte und Podeste auf Beschädigungen, Risse oder verbogene oder fehlende Teile überprüfen sowie auf korrekte Funktion durch den Anwender geprüft werden.

Wer darf in meinem Unternehmen Leitern prüfen?

Die regelmäßigen Prüfungen darf nur die befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen und dokumentieren. Die befähigte Person verfügt über alle erforderlichen Fachkenntnisse durch eine Berufsausbildung, Berufserfahrung aus der jüngeren Vergangenheit im Umgang mit Leitern und Tritten, muss in diesem Bereich beruflich tätig sein und wurde durch entsprechende Schulungen qualifiziert. Es kann sich dabei um einen festgelegten Mitarbeiter oder aber Ihren Beauftragten für Arbeitsschutz handeln.

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