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Beratung zu Lagerregalen

META Regale für das Lager überzeugen durch eine sehr stabile Bauweise, hohe Verarbeitungsqualität und einen einfachen Aufbau durch Steck- und/oder Schraubmontage. Der Einsatz von hochwertigem Stahl mit verzinkter Oberfläche oder optional einer zusätzlichen widerstandsfähigen Kunststoffbeschichtung sorgen für eine lange Nutzungsdauer. Da in Lagerregalen Waren mit einem Gewicht von mehreren Tonnen (unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Feldlasten, Fachlasten und Feldhöhen) verstaut werden können, werden diese auch als Schwerlastregale bezeichnet.

Durch die Verfügbarkeit von verschiedenen Regalhöhen, Regaltiefen und Fachweiten und beidseitig nutzbaren Doppelregalen lässt sich nahezu jeder freie Platz in Lagern, Archiven oder Büros optimal nutzen. Das optional erhältliche Zubehör, die höhenverstellbaren Fachböden sowie die Erweiterbarkeit zu kompletten Regalsystemen lassen viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu.

Weiterhin führen ein breites Sortiment an praktischen und/oder gesetzlich benötigten Zubehör:

Arten von Lagerregalen

  META CLIP 150 S3 Steckregal Grundregal 5 Böden - silber META SPEED-RACK Weitspannregal 4 Böden META MINI-RACK Weitspannregal Grundregal 3 Böden META COMPACT 80 Büro-Steckregal GR 6 Böden - lichtgrau
Regalart Fachbodenregal Fachbodenregal Weitspannregal Weitspannregal Aktenregal Aktenregal
Typ CLIP CLIP S3 SPEED-RACK MINI-RACK  COMPACT COMPACT S3
Technische Daten
  • Fachlasten bis 330 kg*
  • Feldlasten bis 2400 kg*
  • Fachweiten 1000 und 1300 mm*
  • Regalhöhen 2000 - 3000 mm* (tlw. auf Anfrage)
  • Regaltiefen 300 - 2x 800 mm*
  • Oberfläche: sendzimirverzinkt oder zusätzlich kunststoffbeschichtet RAL 7035 lichtgrau
  • Fachlasten bis 230 kg*
  • Feldlasten bis 1650 kg*
  • Fachweiten 1000 bis 1700 mm*
  • Regalhöhen 2000 und 2500 mm*
  • Regaltiefen 300 - 2x 800 mm*
  • Oberfläche: sendzimirverzinkt oder zusätzlich kunststoffbeschichtet RAL 7035 lichtgrau
  • Fachlasten bis 500 kg*
  • Feldlasten bis 3000 kg*
  • Fachweiten 1700 - 2500 mm*
  • Regalhöhen 1970 - 2970 mm*
  • Regaltiefen 400 - 800 mm*
  • Oberfläche: sendzimirverzinkt
  • Fachlasten bis 600 kg*
  • Feldlasten bis 4600 kg*
  • Fachweiten 1400 - 2600 mm*
  • Regalhöhen 2200 - 3000 mm*
  • Regaltiefen 650 - 1050 mm*
  • Oberfläche: sendzimirverzinkt oder zusätzlich kunststoffbeschichtet RAL 7035 lichtgrau (auf Anfrage)
  • Fachlasten bis 100 kg
  • *Feldlasten bis 2350 kg*
  • Fachweiten 750 bis 1250 mm*
  • Regalhöhen 1850 - 2500 mm*
  • Regaltiefen 300 und 600 mm*
  • Oberfläche: sendzimirverzinkt, zusätzlich kunststoffbeschichtet RAL 7035 lichtgrau
  • Fachlasten bis 100 kg*
  • Feldlasten bis 1650 kg*
  • Fachweiten 750 und 1250 mm*
  • Regalhöhen 1850 - 2500 mm*
  • Regaltiefen 300 und 600 mm*
  • Oberfläche: sendzimirverzinkt
Eigenschaften und Unterschiede
  • Rahmen vorgefertigt (geclincht)
  • einzeilige und doppelzeilige Varianten verfügbar
  • sehr leichte Steckmontage - werkzeugloser Aufbau
  • Fachböden aus Stahlblech, verzinkt, höhenverstellbar, Raster 25 mm
  • Fachböden mit Systemlochung zur Aufnahme von Fachteilern und Trenngittern (außer CLIP 80)
  • Aufbau in Grund- und Anbauregalbauweise
  • jederzeit erweiterbar und umrüstbar
  • auch spezielle Reifen- und Felgenregale, Keilriemen- und Abgasanlagenregale, Schilderregale, Eckregale und Arbeitsschutzregale verfügbar
  • Rahmen zerlegt
  • einzeilige und doppelzeilige Varianten verfügbar
  • leichte Steckmontage - werkzeugloser Aufbau
  • Fachböden aus Stahlblech, verzinkt, höhenverstellbar, Raster 25 mm
  • Fachböden mit Systemlochung zur Aufnahme von Fachteilern und Trenngittern (außer CLIP 80 S3)
  • Aufbau in Grund- und Anbauregalbauweise
  • jederzeit erweiterbar und umrüstbar
  • auch als spezielle Steckregale mit Sichtlagerkästen und Umweltregale verfügbar
  • Rahmen zerlegt
  • einzeilig
  • Steckmontage - werkzeugloser Aufbau
  • Einlegeböden aus Spanplatte oder Stahlpaneele
  • umlaufender Kantenschutz durch Versenken der Einlegeböden im Stufenholm
  • Fachebenen höhenverstellbar, Raster 50 mm
  • Stufenholme in Längs- und Tiefenrichtung
  • Aufbau in Grundregalbauweise
  • Rahmen zerlegt
  • einzeilig
  • Steck- und Schraubmontage
  • Einlegeböden aus Spanplatte oder Stahlpaneele
  • Kantenschutz in Längsrichtung durch Versenken der Einlegeböden im Stufenholm
  • Fachebenen höhenverstellbar, Raster 50 mm
  • Stufenholme in Längsrichtung, gelocht zur Aufnahme von Trennbügeln, Raster 200 mm
  • Aufbau in Grundregalbauweise
  • Rahmen vorgefertigt (geclincht)
  • einzeilige und doppelzeilige Varianten verfügbar
  • sehr leichte Steckmontage - werkzeugloser Aufbau
  • Fachböden aus Stahlblech, verzinkt, höhenverstellbar, Raster 25 mm, mit End-/Mittelanschlag
  • Aufbau in Grund- und Anbauregalbauweise
  • jederzeit erweiterbar und umrüstbar
  • auch als Schrankwandprogramm mit umfangreichem Systemzubehör verfügbar
  • Rahmen zerlegteinzeilige und doppelzeilige Varianten verfügbar
  • leichte Steckmontage - werkzeugloser Aufbau
  • Fachböden aus Stahlblech, verzinkt, höhenverstellbar, Raster 25 mm, mit End-/Mittelanschlag
  • Aufbau in Grund- und Anbauregalbauweise
  • jederzeit erweiterbar und umrüstbar
  • auch als Schrankwandprogramm mit umfangreichem Systemzubehör verfügbar
Einsatzbereiche
  • Handelsbetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Werkstätten
  • Lager
  • Handelsbetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Werkstätten
  • Lager
  • Produktionsbetriebe
  • Groß- und Einzelhandel
  • Großlager
  • Lager für schwere und sperrige Güter
  • Produktionsbetriebe
  • Groß- und Einzelhandel
  • Großlager
  • Lager für schwere und sperrige Güter
  • Büros
  • öffentliche Einrichtungen
  • Archive
  • Büros
  • öffentliche Einrichtungen
  • Archive
geignet
  • kleine und leichte Güter
  • Kleinteilelagerung
  • kleine und leichte Güter
  • Kleinteilelagerung
  • sperrige und leichte bis mittelschwere Güter
  • sperrige und schwere Güter
  • Ordner
  • Büromaterialien
  • Kleinteilelagerung
  • Ordner
  • Büromaterialien
  • Kleinteilelagerung

* alle Maß- und Gewichtsangaben modellabhängig (tlw. auf Anfrage), bitte beachten die maximalen Traglasten in der Montageanleitung

Unterschiede Grundregal und Anbauregal

Die Fachbodenregale META CLIP und Aktenregale META COMPACT sind nach der Grund- und Anbauregalbauweise konzipiert.

  1. Grundregal:
    • 2 Rahmenelemente und Fachböden
    • Breite: Nennbreite + 56 mm
  2. Anbauregal:
    • 1 Rahmenelement und Fachböden
    • Breite: Nennbreite + 6 mm

Ein Grundregal kann (nahezu unbegrenzt) unter Berücksichtigung der Fußbodentragfähigkeit mit zusätzlichen Anbauregalen zu einer Regalzeile erweitert werden. Ein Anbauregal allein kann nicht verwendet werden. Vorteile bei der Verwendung von Grund- und Anbauregalen ist auch die geringere Nennbreite, da beim Anbauregal die Breite eines zusätzlichen Rahmens entfällt. So wird nicht nur Platz, sondern auch Anschaffungskosten gespart.

Unterschied META CLIP/COMPACT S3 und META CLIP/COMPACT geclincht

  • S3: zerlegter Rahmen
  • Geclincht: vorgefertigter Rahmen

Das Erkennungszeichen von Regalen mit zerlegtem Rahmen ist der Zusatz „S3“. Alle META-Regale mit vorgefertigten/geclinchten Rahmen tragen keine weitere Bezeichnung.

Clinchen ist ein Verfahren zum Verbinden von Blech- und Profilteilen ohne das Verwenden eines Zusatzstoffes. Die Blech- und Profilteile werden nur durch Umformen der Werkstoffe zusammengefügt. 

Unterschiede der Rahmenarten

  S3 /  Rahmen zerlegt geclincht / Rahmen vorgefertigt
Eigenschaften
  • einfache Steckmontage ohne Werkzeug
  • Ständer verzinkt oder in lichtgrau RAL 7035, Tiefenstreifen immer verzinkt
  • geringere Feldlasten
  • keine Montage notwendig
  • Rahmen (Ständer und Tiefenstreifen) komplett verzinkt oder komplett in lichtgrau RAL 7035
  • höhere Feldlasten
Vorteile
  • preiswerter
  • Zeitersparnis beim Zusammenbau der Regale
  • bis zu 70% mehr Traglast des Regales
Nachteile
  • etwas mehr Zeitaufwand beim Zusammenbau der Regale
  • geringere Traglast der Regale
  • preisintensiver

Häufig gestellte Fragen zu Lagerregalen

Was bedeuten Feldlast, Fachlast und max. Fachhöhe?

  • Regalzeile: Verbindung mehrerer Regale nebeneinander, bestehend aus einem Grundregal und mehreren Anbauregalen
  • Regalfeld: Bereich zwischen 2 Rahmen
  • Fachweite: Abstand zwischen den Rahmen = Breite des Fachbodens
  • Feldlast: Gesamttragkraft eines Regalfeldes, die maximal zulässige Feldlast ist die Summe der einzelnen Fachlasten in einem Regalfeld
  • Fachlast: Maximale Tragkraft eines Fachbodens bzw. einer Fachebene. Die Summe der Fachlasten ist die Feldlast
  • Fachhöhe: Abstand eines Regalfachs bzw des Hallenbodens bis zur Oberkante des nächsten Regalfaches. Die Fachhöhe hat einen direkten Einfluss auf die Feldlasten des Regales und damit auf die Statik des gesamten Regals bzw. der gesamten Regalzeile

Die angegebenen Feldlasten und Fachlasten gelten grundsätzlich bei gleichmäßig verteilter Last. Die Feldlasten gelten nur bei Regalzeilen mit einer bestimmten Anzahl von Feldern. Bei weniger Feldern verringern sich die Feld- und damit auch die Fachlasten.

Bei Ausnutzung der maximalen Feld- und Fachlasten unter Berücksichtigung der Mindestanzahl von Feldern sind die maximalen Fachhöhen bindend. Die Fachhöhen können jederzeit reduziert werden, indem weitere Zusatzböden montiert werden. Allerdings muss dabei die maximale Feldlast beachtet werden.

Durch ein Vergrößern der Fachhöhen verändert sich die Statik des Regals. Die maximale Feldlast verringert sich deutlich.

WICHTIG: Bitte beachten Sie unbedingt die beiliegenden Montageanleitungen und halten sich an die Herstellerangaben.

Welche Regale sind für schwere Lasten geeignet?

Für schwere Lasten bei losen und/sperrigen Gütern sind unsere Weitspannregale geeignet.

  • META SPEED-RACK: bis 500 kg Fachlast*
  • META MINI-RACK: bis 600 kg Fachlast*

Sollen sehr schwere Güter direkt auf Euro-Paletten eingelagert werden, sind Palettenregale ideal.

  • META MULTIPAL: bis 5.500 kg Fachlast*

*je nach Konfiguration

Worauf muss beim Kauf eines Lagerregales bzw. Regalsystemen geachtet werden?

Bei der Auswahl des richtigen Lagerregales müssen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Was soll gelagert werden (lose Güter oder Güter auf Euro-Paletten)?
  • Welche Abmessungen hat das Lagergut?
  • Welches Gewicht haben die Artikel bzw. die komplette Euro-Palette?
  • Welche Menge soll eingelagert werden?
  • Welche speziellen Ausstattungen benötige ich für mein Lagergut?
  • Welcher Platz steht zur Verfügung, um ein Regal(system) aufzustellen?
  • Welche baulichen Gegebenheiten sind vor Ort zu beachten (maximale Länge, Höhe, Tiefe, Brandschutzvorgaben bezüglich Fluchtwegbreiten gemäß ASR A2.3, Einhaltung der Breite von Verkehrswegen gemäß ASR A1.8, Bodenbeschaffenheiten)? – siehe auch Abschnitt „Gesetze und Normen“

Grundsätzlich ist zu beachten:

  • Auswahl des richtigen Regales entsprechend des Lagergutes
  • Keine Überschreitung der max. zulässigen Fachlasten und Feldlasten
  • Verwendung von qualitativ hochwertigen Regalen, die den betrieblichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Mit den Regalsystemen aus unserem Onlineshop sind Sie auf der sicheren Seite.

Was muss bei Aufbau und Aufstellung von Regalen beachtet werden?

  • Einhalten der beiliegenden Montage- und Betriebsanleitung
  • Fußbodenbeschaffenheit, Tragfähigkeiten und Toleranzen des Bodens müssen den DIN-Normen entsprechen
  • KEIN Aufstellen von Schwerlastregale auf unebenem Boden, Pflaster oder Asphalt
  • Einhalten von Brandschutzvorgaben und Anforderungen an einen sicheren Arbeitsplatz
  • Montage der Kippsicherung
  • Aufbau nur durch unterwiesene Personen
  • Dauerhaftes Anbringen der mitgelieferten Regalschilder mit den zulässigen Belastungen und Warnhinweisen
  • Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften

Wann müssen Regale gegen Kippen gesichert werden?

Alle Regale mit einem Höhen-/Tiefenverhältnis ≥ 4:1 müssen laut DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) gegen Kippen gesichert
werden.

Entscheidend bei der Berechnung ist die Höhe des oberen Bodens und die Gesamttiefe. Die Montage der Kippsicherung ist je nach Modell an der Wand oder im Boden möglich. Wir haben
selbstverständlich das passende Zubehör für Sie im Sortiment. Auch wenn eine Kippsicherung erst ab einem Höhen-/Tiefenverhältnis von ≥ 4:1 verpflichtend ist, empfehlen wir zur Erhöhung ihrer eigenen Sicherheit generell eine Verankerung der Regale.

 

Besteht eine Erlaubnispflicht/Genehmigungspflicht für Regalsysteme?

Regale für Innenbereiche mit ausschließlicher Lagerfunktion sind nicht genehmigungspflichtig, sofern Sie kein tragender Teil eines Gebäudes sind. Allerdings besteht in einigen Bundesländern für Regalsysteme ab einer Höhe von 7,5m (Oberkante Lagergut) eine Genehmigungspflicht.
 
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV §18 „Erlaubnispflicht“ bedürfen spezielle überwachungsbedürftige Lager, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen, einer Erlaubnis.
 
Bitte wenden Sie sich vor der Installation von Regalsystemen an die zuständige Baubehörde.

Ist eine regelmäßige Prüfung von Regalen notwendig?

Laut Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV §14 Prüfung der Arbeitsmittel und §16 Wiederkehrende Prüfungen unterliegen alle Schwerlastregale einer Prüfpflicht. Arbeitsmittel wie Regale, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, müssen vom Arbeitgeber durch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Person“ geprüft werden. Laut § 17 „Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen“ sind Umfang und Ergebnisse der Prüfungen entsprechend zu dokumentieren.

In diesen Fällen ist eine Prüfung notwendig:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme/Verwendung
  • Wiederkehrende Prüfungen: Die Fristen für regelmäßige Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können.
  • Nach prüfpflichtigen Änderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen, längere Nichtverwendung oder Naturereignisse, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben, müssen vor der nächsten Verwendung geprüft werden.

Bei Regalprüfungen müssen folgende Arbeiten durchgeführt werden:

  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien laut DGUV Regel 108-007
  • Sichtkontrolle auf Deformationen, Beschädigungen und fehlende Teile
  • Prüfung und Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls
  • Organisieren des Austausches von beschädigten Teilen
  • Vergabe einer Inspektionsplakette

Die DIN EN 15635 sieht eine regelmäßige Prüfung (Experteninspektion) vor, die mindestens aller 12 Monate durch eine fachkundige Person durchgeführt werden muss. Inspektionen oder Sichtkontrollen sollen in kürzeren Zeitabständen erfolgen.

Laut der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 hat sich 1 x pro Jahr und im jährlichen Prüfabstand bewährt.

Bewährte Hilfsmittel zur Dokumentation und Kennzeichnung von Regalanlagen und durchgeführten Prüfungen sind unsere Regalschilder und Regaletikettensowie unsere Regal-Prüfkarte gemäß DIN EN 15635.

Gesetze, Normen und Vorschriften für Lagerregale

Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Arbeitsmittel und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, d.h. es gelten die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnungen mit den darin enthaltenden Gefährdungsbeurteilungen. Beim Einsatz von Schwerlastregalen sind einige Gesetze, Normen und Regeln zu beachten.

Bitte informieren Sie sich vor und während der Nutzung von Regalsystemen über die jeweils gültigen Anforderungen, Gesetze, Verordnungen und Regeln und erkundigen sich bezüglich einer Erlaubnispflicht/Genehmigungspflicht bei Ihrer zuständigen Behörde.

Arbeitsschutzgesetz ArbSchG

  • § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
  • § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Gefährdungsbeurteilung ermitteln

Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV

  • § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers: Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung.
  • § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel: Arbeitsmittel müssen für die auszuführenden Arbeiten geeignet, den Einsatzbedingungen angepasst sein und über alle erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen.
  • § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln: Arbeitsmittel müssen ausreichend standsicher sein und falls erforderlich gegen unbeabsichtigte Lage- und Positionsänderung gesichert werden.
  • § 14 Prüfung der Arbeitsmittel: Vor der ersten Inbetriebnahme/Verwendung müssen Arbeitsmittel von einer befähigten Person geprüft werden. Arbeitsmittel, die durch Schäden verursachende Einflüsse zu einer Gefährdung von Beschäftigten führen können, sind wiederkehrend durch eine befähigte Person zu überprüfen und zu dokumentieren.
  • § 16 Wiederkehrende Prüfung: Arbeitgeber müssen überwachungsbedürftige Anlagen wiederkehrend auf sicheren Zustand prüfen und Fristen für die nächste Prüfung festlegen.
  • § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen: Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung und Fristen für die nächste Prüfung muss dokumentiert werden.
  • § 18 Erlaubnispflicht: Speziellen Anlagen sowie Änderungen an der Anlage, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen, benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

  • 6 ff. Montage und Installation: Aufbau nach Montageanleitung und Herstellerangaben
  • 8.1.2 Warnhinweise zur zulässigen Belastung: Anweisungen zur zulässigen Belastung müssen gut sichtbar am Regal oder neben der Lagereinrichtung angebracht werden.
  • 9ff. Sicherheit der Lagereinrichtung im Gebrauch und Bewertung von beschädigten Bauteilen: Benennung eines Sicherheitsbeauftragten, Durchführung von Inspektionen und Wartungen
  • 9.4.2 Inspektion: regelmäßige Inspektion aller Lagereinrichtungen, Festlegung von Umfang und Häufigkeiten
  • 9.4.2.2 Sichtkontrollen: Durchführen von regelmäßigen Inspektionen/Sichtkontrollen. Die Häufigkeit ist in der Risikoanalyse festgelegt
  • 9.4.2.3 Experteninspektionen: Die Experteninspektion ist im Abstand von maximal 12 Monaten von einer fachkundigen Person durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Sicherheitsbeauftragten schriftlich zu übergeben.
  • 9.4.6 Kontrolle in Bezug auf Überlastung von Trägern oder Fachböden
  • 9.7.3 Inspektionsablaufplan, Inspektion — Beurteilung — Maßnahmen

TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen: Art, Umfang und Durchführung von erforderlichen Prüfungen und Kontrollen sowie Prüffristen gemäß § 14 BetrSichV, Festlegung von befähigten Personen und Dokumentationen.

DIN EN 15512 Grundlagen der statischen Bemessung: Anforderungen an Palettenregale - Tragfähigkeiten, Belastungsfaktoren, Bodenbeschaffenheit, Befestigung im Boden, Regalprüfungen.

DIN EN 15629 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Spezifikation von Lagereinrichtungen: Leitlinien für die technische Spezifikation von Lagerregalen.

DIN EN 15620 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – verstellbare Palettenregale: Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume: Toleranzen der Regale im Lager als Hilfe bei der Planung von Regalsystemen

DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Anforderungen an Beton - Fußbodenbeschaffenheit zur optimalen Fußverdübelung von Lagerregalen

DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger: Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass die Last des Lagergutes sicher
aufgenommen werden kann. Stand- und Tragsicherheit müssen den Beanspruchungen genügen und durch Tragfähigkeitsnachweise nachgewiesen werden.

  • 4.1.2.6 Die Belastbarkeit der Aufstellflächen muss vor dem Aufstellen der
    Lagereinrichtungen nachgewiesen werden.
  • 4.1.4 Lagereinrichtungen müssen so aufgestellt werden, dass ausreichend bemessene
    Verkehrswege gemäß Arbeitsstättenregel ASR A1.8 (Verkehrswege) sowie Fluchtwege und
    Notausgänge gemäß ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
    vorhanden sind.
  • 4.2.1 Die Standsicherheit muss in jedem Betriebszustand gegeben sein, zu beachten sind die
    zulässige Nutzlast und die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern.
  • 4.2.4.1 Sicherungen gegen Herabfallen von Lagergut: Alle Seiten von Regalen, die nicht der
    Be- und Entladung dienen, müssen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut
    gesichert werden.
  • 4.2.5 Anfahrschutz: Sicherung von ortsfesten Regalen an Eckbereichen und Durchfahrten mit
    einem Anfahrschutz mit gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung, ausreichend dimensioniert
    (Energieaufnahme mind. 400J, Mindesthöhe 0,3m), nicht mit dem Regal verbundenen
  • 4.2.6 lotgerechte Aufstellung von Regalen
  • 4.2.7.1 deutlich erkennbare und dauerhaft angebrachte Kennzeichnung von ortsfesten
    Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1000 kg mit
    folgenden Angaben: Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr oder Kommissionsnummer,
    zulässige Fach- und Feldlasten, max. Last der Ladeeinheit, ggf. max. Anzahl der Ladeeinheiten
    pro Fach, ggf. elektrische Kenndaten.
  • 4.3 Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Lagereinrichtungen
  • 5.1.1. Unternehmer müssen für den Umgang mit Lagereinrichtungen unter Berücksichtigung
    der Betriebsanleitung des Herstellers eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, eine
    Betriebsanweisung erstellen und die Beschäftigten über die Inhalte unterweisen.
  • 5.1.2 Belastung: Die zulässige Belastung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern darf
    nicht überschritten sowie die Standsicherheit nicht beeinträchtigt werden.
  • 5.1.3 Schutz gegen herabfallende Gegenstände
  • 5.1.4 Verkehrswege: Lagergut darf nicht in die Verkehrswege hineinragen.
  • 5.1.5 Beseitigung von Mängeln: Unverzügliches und sachgerechtes Beseitigen von Mängeln
  • 5.2.1.1 Aufstellung und Umbau der Regale gemäß der Aufbau- und Betriebsanleitung des
    Herstellers durch besonders unterwiesene Personen
  • 6ff Prüfung von Lagereinrichtungen
  • 7ff Instandhaltung: Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung

DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen: Anforderungen aus der DIN EN 15635, zur Prüfung befähigte Person, Prüfumfang, Dokumentation, durchzuführende Maßnahmen und Instandsetzung der Regale

ASR A1.8 Verkehrswege: Einhaltung der Breite von Verkehrswegen – (4.2) Wege für den Fußgängerverkehr und (4.3) Wege für den Fahrzeugverkehr

ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen: Gefährdung durch herabfallende Gegenstände, Maßnahmen zum Schutz, Gefahrenbereiche

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan: (5.3) Die Mindestbreite der Fluchtwege darf durch Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden (Tabelle 1: Mindestbreite der Fluchtwege)

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