Häufig gestellte Fragen zu Lagerregalen
Was bedeuten Feldlast, Fachlast und max. Fachhöhe?
- Regalzeile: Verbindung mehrerer Regale nebeneinander, bestehend aus einem Grundregal und mehreren Anbauregalen
- Regalfeld: Bereich zwischen 2 Rahmen
- Fachweite: Abstand zwischen den Rahmen = Breite des Fachbodens
- Feldlast: Gesamttragkraft eines Regalfeldes, die maximal zulässige Feldlast ist die Summe der einzelnen Fachlasten in einem Regalfeld
- Fachlast: Maximale Tragkraft eines Fachbodens bzw. einer Fachebene. Die Summe der Fachlasten ist die Feldlast
- Fachhöhe: Abstand eines Regalfachs bzw des Hallenbodens bis zur Oberkante des nächsten Regalfaches. Die Fachhöhe hat einen direkten Einfluss auf die Feldlasten des Regales und damit auf die Statik des gesamten Regals bzw. der gesamten Regalzeile
Die angegebenen Feldlasten und Fachlasten gelten grundsätzlich bei gleichmäßig verteilter Last. Die Feldlasten gelten nur bei Regalzeilen mit einer bestimmten Anzahl von Feldern. Bei weniger Feldern verringern sich die Feld- und damit auch die Fachlasten.
Bei Ausnutzung der maximalen Feld- und Fachlasten unter Berücksichtigung der Mindestanzahl von Feldern sind die maximalen Fachhöhen bindend. Die Fachhöhen können jederzeit reduziert werden, indem weitere Zusatzböden montiert werden. Allerdings muss dabei die maximale Feldlast beachtet werden.
Durch ein Vergrößern der Fachhöhen verändert sich die Statik des Regals. Die maximale Feldlast verringert sich deutlich.
WICHTIG: Bitte beachten Sie unbedingt die beiliegenden Montageanleitungen und halten sich an die Herstellerangaben.
Welche Regale sind für schwere Lasten geeignet?
Für schwere Lasten bei losen und/sperrigen Gütern sind unsere Weitspannregale geeignet.
- META SPEED-RACK: bis 500 kg Fachlast*
- META MINI-RACK: bis 600 kg Fachlast*
Sollen sehr schwere Güter direkt auf Euro-Paletten eingelagert werden, sind Palettenregale ideal.
- META MULTIPAL: bis 5.500 kg Fachlast*
*je nach Konfiguration
Worauf muss beim Kauf eines Lagerregales bzw. Regalsystemen geachtet werden?
Bei der Auswahl des richtigen Lagerregales müssen folgende Fragen beantwortet werden:
- Was soll gelagert werden (lose Güter oder Güter auf Euro-Paletten)?
- Welche Abmessungen hat das Lagergut?
- Welches Gewicht haben die Artikel bzw. die komplette Euro-Palette?
- Welche Menge soll eingelagert werden?
- Welche speziellen Ausstattungen benötige ich für mein Lagergut?
- Welcher Platz steht zur Verfügung, um ein Regal(system) aufzustellen?
- Welche baulichen Gegebenheiten sind vor Ort zu beachten (maximale Länge, Höhe, Tiefe, Brandschutzvorgaben bezüglich Fluchtwegbreiten gemäß ASR A2.3, Einhaltung der Breite von Verkehrswegen gemäß ASR A1.8, Bodenbeschaffenheiten)? – siehe auch Abschnitt „Gesetze und Normen“
Grundsätzlich ist zu beachten:
- Auswahl des richtigen Regales entsprechend des Lagergutes
- Keine Überschreitung der max. zulässigen Fachlasten und Feldlasten
- Verwendung von qualitativ hochwertigen Regalen, die den betrieblichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Mit den Regalsystemen aus unserem Onlineshop sind Sie auf der sicheren Seite.
Was muss bei Aufbau und Aufstellung von Regalen beachtet werden?
- Einhalten der beiliegenden Montage- und Betriebsanleitung
- Fußbodenbeschaffenheit, Tragfähigkeiten und Toleranzen des Bodens müssen den DIN-Normen entsprechen
- KEIN Aufstellen von Schwerlastregale auf unebenem Boden, Pflaster oder Asphalt
- Einhalten von Brandschutzvorgaben und Anforderungen an einen sicheren Arbeitsplatz
- Montage der Kippsicherung
- Aufbau nur durch unterwiesene Personen
- Dauerhaftes Anbringen der mitgelieferten Regalschilder mit den zulässigen Belastungen und Warnhinweisen
- Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften
Wann müssen Regale gegen Kippen gesichert werden?
Alle Regale mit einem Höhen-/Tiefenverhältnis ≥ 4:1 müssen laut DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) gegen Kippen gesichert
werden.
Entscheidend bei der Berechnung ist die Höhe des oberen Bodens und die Gesamttiefe. Die Montage der Kippsicherung ist je nach Modell an der Wand oder im Boden möglich. Wir haben
selbstverständlich das passende Zubehör für Sie im Sortiment. Auch wenn eine Kippsicherung erst ab einem Höhen-/Tiefenverhältnis von ≥ 4:1 verpflichtend ist, empfehlen wir zur Erhöhung ihrer eigenen Sicherheit generell eine Verankerung der Regale.
Besteht eine Erlaubnispflicht/Genehmigungspflicht für Regalsysteme?
Regale für Innenbereiche mit ausschließlicher Lagerfunktion sind nicht genehmigungspflichtig, sofern Sie kein tragender Teil eines Gebäudes sind. Allerdings besteht in einigen Bundesländern für Regalsysteme ab einer Höhe von 7,5m (Oberkante Lagergut) eine Genehmigungspflicht.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV §18 „Erlaubnispflicht“ bedürfen spezielle überwachungsbedürftige Lager, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen, einer Erlaubnis.
Bitte wenden Sie sich vor der Installation von Regalsystemen an die zuständige Baubehörde.
Ist eine regelmäßige Prüfung von Regalen notwendig?
Laut Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV §14 Prüfung der Arbeitsmittel und §16 Wiederkehrende Prüfungen unterliegen alle Schwerlastregale einer Prüfpflicht. Arbeitsmittel wie Regale, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, müssen vom Arbeitgeber durch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Person“ geprüft werden. Laut § 17 „Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen“ sind Umfang und Ergebnisse der Prüfungen entsprechend zu dokumentieren.
In diesen Fällen ist eine Prüfung notwendig:
- Vor der ersten Inbetriebnahme/Verwendung
- Wiederkehrende Prüfungen: Die Fristen für regelmäßige Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können.
- Nach prüfpflichtigen Änderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen, längere Nichtverwendung oder Naturereignisse, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben, müssen vor der nächsten Verwendung geprüft werden.
Bei Regalprüfungen müssen folgende Arbeiten durchgeführt werden:
- Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien laut DGUV Regel 108-007
- Sichtkontrolle auf Deformationen, Beschädigungen und fehlende Teile
- Prüfung und Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau
- Erstellung eines Inspektionsprotokolls
- Organisieren des Austausches von beschädigten Teilen
- Vergabe einer Inspektionsplakette
Die DIN EN 15635 sieht eine regelmäßige Prüfung (Experteninspektion) vor, die mindestens aller 12 Monate durch eine fachkundige Person durchgeführt werden muss. Inspektionen oder Sichtkontrollen sollen in kürzeren Zeitabständen erfolgen.
Laut der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 hat sich 1 x pro Jahr und im jährlichen Prüfabstand bewährt.
Bewährte Hilfsmittel zur Dokumentation und Kennzeichnung von Regalanlagen und durchgeführten Prüfungen sind unsere Regalschilder und Regaletikettensowie unsere Regal-Prüfkarte gemäß DIN EN 15635.
Gesetze, Normen und Vorschriften für Lagerregale
Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Arbeitsmittel und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, d.h. es gelten die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnungen mit den darin enthaltenden Gefährdungsbeurteilungen. Beim Einsatz von Schwerlastregalen sind einige Gesetze, Normen und Regeln zu beachten.
Bitte informieren Sie sich vor und während der Nutzung von Regalsystemen über die jeweils gültigen Anforderungen, Gesetze, Verordnungen und Regeln und erkundigen sich bezüglich einer Erlaubnispflicht/Genehmigungspflicht bei Ihrer zuständigen Behörde.
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG
- § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
- § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Gefährdungsbeurteilung ermitteln
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
- § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers: Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung.
- § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel: Arbeitsmittel müssen für die auszuführenden Arbeiten geeignet, den Einsatzbedingungen angepasst sein und über alle erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen.
- § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln: Arbeitsmittel müssen ausreichend standsicher sein und falls erforderlich gegen unbeabsichtigte Lage- und Positionsänderung gesichert werden.
- § 14 Prüfung der Arbeitsmittel: Vor der ersten Inbetriebnahme/Verwendung müssen Arbeitsmittel von einer befähigten Person geprüft werden. Arbeitsmittel, die durch Schäden verursachende Einflüsse zu einer Gefährdung von Beschäftigten führen können, sind wiederkehrend durch eine befähigte Person zu überprüfen und zu dokumentieren.
- § 16 Wiederkehrende Prüfung: Arbeitgeber müssen überwachungsbedürftige Anlagen wiederkehrend auf sicheren Zustand prüfen und Fristen für die nächste Prüfung festlegen.
- § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen: Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung und Fristen für die nächste Prüfung muss dokumentiert werden.
- § 18 Erlaubnispflicht: Speziellen Anlagen sowie Änderungen an der Anlage, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen, benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
- 6 ff. Montage und Installation: Aufbau nach Montageanleitung und Herstellerangaben
- 8.1.2 Warnhinweise zur zulässigen Belastung: Anweisungen zur zulässigen Belastung müssen gut sichtbar am Regal oder neben der Lagereinrichtung angebracht werden.
- 9ff. Sicherheit der Lagereinrichtung im Gebrauch und Bewertung von beschädigten Bauteilen: Benennung eines Sicherheitsbeauftragten, Durchführung von Inspektionen und Wartungen
- 9.4.2 Inspektion: regelmäßige Inspektion aller Lagereinrichtungen, Festlegung von Umfang und Häufigkeiten
- 9.4.2.2 Sichtkontrollen: Durchführen von regelmäßigen Inspektionen/Sichtkontrollen. Die Häufigkeit ist in der Risikoanalyse festgelegt
- 9.4.2.3 Experteninspektionen: Die Experteninspektion ist im Abstand von maximal 12 Monaten von einer fachkundigen Person durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Sicherheitsbeauftragten schriftlich zu übergeben.
- 9.4.6 Kontrolle in Bezug auf Überlastung von Trägern oder Fachböden
- 9.7.3 Inspektionsablaufplan, Inspektion — Beurteilung — Maßnahmen
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen: Art, Umfang und Durchführung von erforderlichen Prüfungen und Kontrollen sowie Prüffristen gemäß § 14 BetrSichV, Festlegung von befähigten Personen und Dokumentationen.
DIN EN 15512 Grundlagen der statischen Bemessung: Anforderungen an Palettenregale - Tragfähigkeiten, Belastungsfaktoren, Bodenbeschaffenheit, Befestigung im Boden, Regalprüfungen.
DIN EN 15629 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Spezifikation von Lagereinrichtungen: Leitlinien für die technische Spezifikation von Lagerregalen.
DIN EN 15620 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – verstellbare Palettenregale: Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume: Toleranzen der Regale im Lager als Hilfe bei der Planung von Regalsystemen
DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Anforderungen an Beton - Fußbodenbeschaffenheit zur optimalen Fußverdübelung von Lagerregalen
DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger: Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass die Last des Lagergutes sicher
aufgenommen werden kann. Stand- und Tragsicherheit müssen den Beanspruchungen genügen und durch Tragfähigkeitsnachweise nachgewiesen werden.
- 4.1.2.6 Die Belastbarkeit der Aufstellflächen muss vor dem Aufstellen der
Lagereinrichtungen nachgewiesen werden.
- 4.1.4 Lagereinrichtungen müssen so aufgestellt werden, dass ausreichend bemessene
Verkehrswege gemäß Arbeitsstättenregel ASR A1.8 (Verkehrswege) sowie Fluchtwege und
Notausgänge gemäß ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
vorhanden sind.
- 4.2.1 Die Standsicherheit muss in jedem Betriebszustand gegeben sein, zu beachten sind die
zulässige Nutzlast und die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern.
- 4.2.4.1 Sicherungen gegen Herabfallen von Lagergut: Alle Seiten von Regalen, die nicht der
Be- und Entladung dienen, müssen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut
gesichert werden.
- 4.2.5 Anfahrschutz: Sicherung von ortsfesten Regalen an Eckbereichen und Durchfahrten mit
einem Anfahrschutz mit gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung, ausreichend dimensioniert
(Energieaufnahme mind. 400J, Mindesthöhe 0,3m), nicht mit dem Regal verbundenen
- 4.2.6 lotgerechte Aufstellung von Regalen
- 4.2.7.1 deutlich erkennbare und dauerhaft angebrachte Kennzeichnung von ortsfesten
Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1000 kg mit
folgenden Angaben: Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr oder Kommissionsnummer,
zulässige Fach- und Feldlasten, max. Last der Ladeeinheit, ggf. max. Anzahl der Ladeeinheiten
pro Fach, ggf. elektrische Kenndaten.
- 4.3 Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Lagereinrichtungen
- 5.1.1. Unternehmer müssen für den Umgang mit Lagereinrichtungen unter Berücksichtigung
der Betriebsanleitung des Herstellers eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, eine
Betriebsanweisung erstellen und die Beschäftigten über die Inhalte unterweisen.
- 5.1.2 Belastung: Die zulässige Belastung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern darf
nicht überschritten sowie die Standsicherheit nicht beeinträchtigt werden.
- 5.1.3 Schutz gegen herabfallende Gegenstände
- 5.1.4 Verkehrswege: Lagergut darf nicht in die Verkehrswege hineinragen.
- 5.1.5 Beseitigung von Mängeln: Unverzügliches und sachgerechtes Beseitigen von Mängeln
- 5.2.1.1 Aufstellung und Umbau der Regale gemäß der Aufbau- und Betriebsanleitung des
Herstellers durch besonders unterwiesene Personen
- 6ff Prüfung von Lagereinrichtungen
- 7ff Instandhaltung: Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung
DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen: Anforderungen aus der DIN EN 15635, zur Prüfung befähigte Person, Prüfumfang, Dokumentation, durchzuführende Maßnahmen und Instandsetzung der Regale
ASR A1.8 Verkehrswege: Einhaltung der Breite von Verkehrswegen – (4.2) Wege für den Fußgängerverkehr und (4.3) Wege für den Fahrzeugverkehr
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen: Gefährdung durch herabfallende Gegenstände, Maßnahmen zum Schutz, Gefahrenbereiche
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan: (5.3) Die Mindestbreite der Fluchtwege darf durch Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden (Tabelle 1: Mindestbreite der Fluchtwege)