Unterschiede Grundregal und Anbauregal
Die Fachbodenregale META CLIP und Aktenregale META COMPACT sind nach der Grund- und Anbauregalbauweise konzipiert.
- Grundregal:
- 2 Rahmenelemente und Fachböden
- Breite: Nennbreite + 56 mm
- Anbauregal:
- 1 Rahmenelement und Fachböden
- Breite: Nennbreite + 6 mm
Ein Grundregal kann (nahezu unbegrenzt) unter Berücksichtigung der Fußbodentragfähigkeit mit zusätzlichen Anbauregalen zu einer Regalzeile erweitert werden. Ein Anbauregal allein kann nicht verwendet werden. Vorteile bei der Verwendung von Grund- und Anbauregalen ist auch die geringere Nennbreite, da beim Anbauregal die Breite eines zusätzlichen Rahmens entfällt. So wird nicht nur Platz, sondern auch Anschaffungskosten gespart.
Unterschied META CLIP/COMPACT S3 und META CLIP/COMPACT geclincht
- S3: zerlegter Rahmen
- Geclincht: vorgefertigter Rahmen
Das Erkennungszeichen von Regalen mit zerlegtem Rahmen ist der Zusatz „S3“. Alle META-Regale mit vorgefertigten/geclinchten Rahmen tragen keine weitere Bezeichnung.
Clinchen ist ein Verfahren zum Verbinden von Blech- und Profilteilen ohne das Verwenden eines Zusatzstoffes. Die Blech- und Profilteile werden nur durch Umformen der Werkstoffe zusammengefügt.
Unterschiede der Rahmenarten
Gesetze, Normen und Vorschriften für Lagerregale
Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Arbeitsmittel und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, d.h. es gelten die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnungen mit den darin enthaltenden Gefährdungsbeurteilungen. Beim Einsatz von Schwerlastregalen sind einige Gesetze, Normen und Regeln zu beachten.
Bitte informieren Sie sich vor und während der Nutzung von Regalsystemen über die jeweils gültigen Anforderungen, Gesetze, Verordnungen und Regeln und erkundigen sich bezüglich einer Erlaubnispflicht/Genehmigungspflicht bei Ihrer zuständigen Behörde.
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG
- § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
- § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Gefährdungsbeurteilung ermitteln
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
- § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers: Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung.
- § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel: Arbeitsmittel müssen für die auszuführenden Arbeiten geeignet, den Einsatzbedingungen angepasst sein und über alle erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen.
- § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln: Arbeitsmittel müssen ausreichend standsicher sein und falls erforderlich gegen unbeabsichtigte Lage- und Positionsänderung gesichert werden.
- § 14 Prüfung der Arbeitsmittel: Vor der ersten Inbetriebnahme/Verwendung müssen Arbeitsmittel von einer befähigten Person geprüft werden. Arbeitsmittel, die durch Schäden verursachende Einflüsse zu einer Gefährdung von Beschäftigten führen können, sind wiederkehrend durch eine befähigte Person zu überprüfen und zu dokumentieren.
- § 16 Wiederkehrende Prüfung: Arbeitgeber müssen überwachungsbedürftige Anlagen wiederkehrend auf sicheren Zustand prüfen und Fristen für die nächste Prüfung festlegen.
- § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen: Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung und Fristen für die nächste Prüfung muss dokumentiert werden.
- § 18 Erlaubnispflicht: Speziellen Anlagen sowie Änderungen an der Anlage, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen, benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
- 6 ff. Montage und Installation: Aufbau nach Montageanleitung und Herstellerangaben
- 6.3.c Kippsicherung bei Regalen mit einem Höhen-/Tiefenverhältnis ≥ 4:1 bezogen auf die Höhe des oberen Bodens zur Gesamttiefe
- 8.1.2 Warnhinweise zur zulässigen Belastung: Anweisungen zur zulässigen Belastung müssen gut sichtbar am Regal oder neben der Lagereinrichtung angebracht werden.
- 9ff. Sicherheit der Lagereinrichtung im Gebrauch und Bewertung von beschädigten Bauteilen: Benennung eines Sicherheitsbeauftragten, Durchführung von Inspektionen und Wartungen
- 9.4.2 Inspektion: regelmäßige Inspektion aller Lagereinrichtungen, Festlegung von Umfang und Häufigkeiten
- 9.4.2.2 Sichtkontrollen: Durchführen von regelmäßigen Inspektionen/Sichtkontrollen. Die Häufigkeit ist in der Risikoanalyse festgelegt
- 9.4.2.3 Experteninspektionen: Die Experteninspektion ist im Abstand von maximal 12 Monaten von einer fachkundigen Person durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Sicherheitsbeauftragten schriftlich zu übergeben.
- 9.4.6 Kontrolle in Bezug auf Überlastung von Trägern oder Fachböden
- 9.7.3 Inspektionsablaufplan, Inspektion — Beurteilung — Maßnahmen
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen: Art, Umfang und Durchführung von erforderlichen Prüfungen und Kontrollen sowie Prüffristen gemäß § 14 BetrSichV, Festlegung von befähigten Personen und Dokumentationen.
DIN EN 15512 Grundlagen der statischen Bemessung: Anforderungen an Palettenregale - Tragfähigkeiten, Belastungsfaktoren, Bodenbeschaffenheit, Befestigung im Boden, Regalprüfungen.
DIN EN 15629 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Spezifikation von Lagereinrichtungen: Leitlinien für die technische Spezifikation von Lagerregalen.
DIN EN 15620 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – verstellbare Palettenregale: Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume: Toleranzen der Regale im Lager als Hilfe bei der Planung von Regalsystemen
DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Anforderungen an Beton - Fußbodenbeschaffenheit zur optimalen Fußverdübelung von Lagerregalen
DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger: Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass die Last des Lagergutes sicher
aufgenommen werden kann. Stand- und Tragsicherheit müssen den Beanspruchungen genügen und durch Tragfähigkeitsnachweise nachgewiesen werden.
- 4.1.2.6 Die Belastbarkeit der Aufstellflächen muss vor dem Aufstellen der
Lagereinrichtungen nachgewiesen werden.
- 4.1.4 Lagereinrichtungen müssen so aufgestellt werden, dass ausreichend bemessene
Verkehrswege gemäß Arbeitsstättenregel ASR A1.8 (Verkehrswege) sowie Fluchtwege und
Notausgänge gemäß ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
vorhanden sind.
- 4.2.1 Die Standsicherheit muss in jedem Betriebszustand gegeben sein, zu beachten sind die
zulässige Nutzlast und die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern.
- 4.2.4.1 Sicherungen gegen Herabfallen von Lagergut: Alle Seiten von Regalen, die nicht der
Be- und Entladung dienen, müssen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut
gesichert werden.
- 4.2.5 Anfahrschutz: Sicherung von ortsfesten Regalen an Eckbereichen und Durchfahrten mit
einem Anfahrschutz mit gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung, ausreichend dimensioniert
(Energieaufnahme mind. 400J, Mindesthöhe 0,3m), nicht mit dem Regal verbundenen
- 4.2.6 lotgerechte Aufstellung von Regalen
- 4.2.7.1 deutlich erkennbare und dauerhaft angebrachte Kennzeichnung von ortsfesten
Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1000 kg mit
folgenden Angaben: Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr oder Kommissionsnummer,
zulässige Fach- und Feldlasten, max. Last der Ladeeinheit, ggf. max. Anzahl der Ladeeinheiten
pro Fach, ggf. elektrische Kenndaten.
- 4.3 Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Lagereinrichtungen
- 5.1.1. Unternehmer müssen für den Umgang mit Lagereinrichtungen unter Berücksichtigung
der Betriebsanleitung des Herstellers eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, eine
Betriebsanweisung erstellen und die Beschäftigten über die Inhalte unterweisen.
- 5.1.2 Belastung: Die zulässige Belastung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern darf
nicht überschritten sowie die Standsicherheit nicht beeinträchtigt werden.
- 5.1.3 Schutz gegen herabfallende Gegenstände
- 5.1.4 Verkehrswege: Lagergut darf nicht in die Verkehrswege hineinragen.
- 5.1.5 Beseitigung von Mängeln: Unverzügliches und sachgerechtes Beseitigen von Mängeln
- 5.2.1.1 Aufstellung und Umbau der Regale gemäß der Aufbau- und Betriebsanleitung des
Herstellers durch besonders unterwiesene Personen
- 6ff Prüfung von Lagereinrichtungen
- 7ff Instandhaltung: Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung
DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen: Anforderungen aus der DIN EN 15635, zur Prüfung befähigte Person, Prüfumfang, Dokumentation, durchzuführende Maßnahmen und Instandsetzung der Regale
ASR A1.8 Verkehrswege: Einhaltung der Breite von Verkehrswegen – (4.2) Wege für den Fußgängerverkehr und (4.3) Wege für den Fahrzeugverkehr
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen: Gefährdung durch herabfallende Gegenstände, Maßnahmen zum Schutz, Gefahrenbereiche
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan: (5.3) Die Mindestbreite der Fluchtwege darf durch Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden (Tabelle 1: Mindestbreite der Fluchtwege)