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Feuerwehrzeichen nach DIN 4066 und DIN 67510

Feuerwehrzeichen dienen in erster Linie zur schnellen Information, Orientierung und Eigensicherung der Feuerwehr. Gleichzeitig erfüllen Sie auch eine Funktion als Brandschutzschilder, denn sie weisen darauf hin, dass die gekennzeichneten Einrichtungen für die Feuerwehr frei zugänglich sein müssen.

Die Gestaltung dieser Hinweisschilder für die Feuerwehr ist in der DIN 4066 geregelt. Um schon von weitem erkennbar zu sein, haben Feuerwehrschilder nach DIN 4066 einen Rahmen in der Farbe Signalrot. Zusätzlich sind viele Feuerwehrzeichen, besonders dann, wenn sie sich in Gebäuden oder anderen baulichen Anlagen ohne Sicherheitsbeleuchtung befinden langnachleuchtend nach DIN 67510.

Die Einsatzmöglichkeiten für diese Textschilder – Brandschutzschilder nach DIN 4066 sind sehr vielfältig:

Feuerwehrzeichen mit Hinweisen auf bautechnische Anlagen

  • Hinweise auf Brandmauern oder Brandwände weisen auf Wände hin, die aus nicht brennbarem Material bestehen. Die sind dazu bestimmt ist, ein Übergreifen eines Brandes in ein anderes Gebäude oder einen anderen Abschnitt zu verhindern.
  • Befindet sich auf oder am Gebäude eine Photovoltaikanlage muss diese mit einem entsprechenden Feuerwehrzeichen gekennzeichnet sein. Dieses Hinweisschild auf eine PV-Anlage dient der Feuerwehr als Warnhinweis vor den Gefahren durch elektrische Spannung und der Eigensicherung, da PV-Anlagen auch immer durch einen DC-Lasttrennschalter spannungsfrei geschalten werden müssen. Diese DC-Lasttrennschalter müssen ebenfalls durch ein entsprechendes Feuerwehrzeichen gekennzeichnet sein.
  • Feuerwehrzeichen mit Hinweis auf eine EDV-Anlage. EDV-Anlagen dürfen im Brandfall weder mit Wasser noch mit Pulver gelöscht werden. Deshalb ist die Information der Feuerwehr mit einem Hinweisschild auf eine EDV-Anlage zur Verhütung von Schäden durch Löschmittel von großer Bedeutung.
  • Brandschutzschilder nach DIN 4066 „Hinweis auf eine geeignete Stelle zum Anleitern“ sind Informationsschilder für die Feuerwehr um sicher von außen in höher gelegene Räume zu gelangen.
  • Heizungsräume sollten wegen der von ihnen ausgehenden Gefahren im Brandfall mit einem Feuerwehrzeichen, das auf die Funktion als Heizungsraum hinweist gekennzeichnet sein.

Feuerwehrzeichen mit Hinweisen auf Brandschutztüren und Aufzugsanlagen

Brandschutztüren, Feuerschutztüren und Rauchschutztüren dienen der Abgrenzung von Bereichen in Gebäuden, um die Ausbreitung von Bränden und giftigem Rauch im Brandfall zu verhindern. Sie müssen deshalb in der Regel geschlossen gehalten werden, oder sie schließen automatisch im Brand- oder Rauchfall. Um Gefährdungen für Personen zu vermeiden und zu verhindern, dass die Funktion von diesen Brandschutztüren, Feuerschutztüren oder Rauchschutztüren außer Kraft gesetzt wird, werden diese mit Feuerwehrzeichen versehen, die auf die Funktion der Türen hinweisen.

Aufzüge stellen bei Bränden eine Gefährdung dar, weil sie bei Ausfall der Aufzugsanlage schnell zur Falle werden können. Außerdem können sie bei Öffnung der Türen schnell zur Brandausbreitung über weitere Etagen beitragen. Deshalb dürfen Aufzugsanlagen im Brandfall in der Regel nicht benutzt werden. Dieses Benutzungsverbot wird durch Brandschutzschilder nach DIN 4066 z. B. an den Aufzugstüren kenntlich gemacht.

Hinweise auf Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauchabzugsanlagen gehören zur modernen Gebäudetechnik und dienen vor allem der Minimierung der Gefahren für im Gebäude befindliche Personen im Brandfall und ermöglichen der Feuerwehr einen weniger komplizierten Löschangriff. Rauch- und auch Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA) müssen auch von Hand auslösbar sein. Die Punkte, an denen sich diese Auslöser für diese Anlagen befinden werden mit Feuerwehrzeichen mit Hinweisen auf Rauch-und Wärmeabzugsanlagen gekennzeichnet

Feuerwehrzeichen mit Hinweisen auf Lösch- und Rettungsmittel sowie Notausstiege

Im Brandfall ist der schnelle Zugriff auf Lösch-und Rettungsmittel entscheidend für die Schadensbegrenzung. Deshalb müssen die Aufbewahrungsorte z.B. von Löschschläuchen, Hydranten und Feuerlöschern auffällig gekennzeichnet sein. Dazu dienen Brandschutzschilder nach DIN 4066 mit Texten, wie z. B. "Feuermelder", "Feuerlöscher" oder "Feuerlöschdecke".

Hinweis: Zur Kennzeichnung von Lösch- und Rettungsmitteln oder Feuermeldern im Rahmen der Sicherheitskennzeichnung im Unte