Richtige Auswahl von Rettungsleuchten und Sicherheitsleuchten
Um die für den konkreten Anwendungsfall notwendigen Notleuchten auswählen zu können, sollte zunächst auf folgende Fragen einen Antwort gefunden werden:
- Welche Aufgabe soll die Notleuchte erfüllen?
- Not-, Sicherheitsleuchte oder Rettungszeichenleuchte
- Unter welchen Umgebungsbedingungen kommt die Notleuchte zum Einsatz?
- Z.B. Innenbereich, Außenbereich, Kühlhaus, explosionsgefährlicher Bereich, vandalismusgefährdeter Bereich
Über den Schutzgrad eines Gehäuses gegenüber Berührungen, Fremdkörpern und Wasser gibt der IP einer Leuchte Auskunft:
- Welche Aufgabe soll die Notleuchte erfüllen?
- Not-, Sicherheitsleuchte oder Rettungszeichenleuchte
Bei Einzelbatterieleuchten muss darüber hinaus geprüft werden, welche Notlichtdauer benötigt wird. Je nach Art des auszustattenden Objektes kann es sich um 1, 3 oder 8 Stunden handeln, wobei 8 Stunden vor allem für Beherbergungsstätten, Heime, Hochhäuser gefordert werden.
- Wo werden meine Leuchten angebracht?
- Für Rettungsleuchten gibt es die Möglichkeiten der Wand-oder Deckenmontage, es ist darüber hinaus die Montage als Fahne oder als Deckenabhängung bei einigen Rettungswegleuchten möglich
- Für Sicherheits-bzw. Notleuchten muss zwischen Leuchten mit Fluchtwegausleuchtung und Leuchten mit Flächenausleuchtung unterschieden werden.
Häufige Fragen zu Notbeleuchtung
Benötigt eine Rettungsleuchte immer einen Anschluss an das Stromnetz?
Ja, eine Rettungs- oder Sicherheitsleuchte muss immer auch an das Stromnetz angeschlossen sein. Zum einen dient dies der Überwachung, ob die Stromversorgung für die normale Beleuchtung anliegt und zum anderen dient die Stromversorgung zum Aufladen der Akkus, die dann für den reibungslosen Betrieb der Leuchte sorgen, wenn die normale Stromversorgung ausfällt.
Wie muss Notbeleuchtung überwacht und gewartet werden?
Jeder Betreiber von Rettungszeichenleuchten und/oder einer Sicherheitsbeleuchtung ist gesetzlich und normativ dazu verpflichtet diese regelmäßig zu prüfen, zu warten und instand zu setzen.
Die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Notbeleuchtungsanlagen (das betrifft auch alle Einzelbatterieleuchten) darf nur von Fachpersonal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchgeführt werden.
Die Prüfung umfasst folgende Punkte:
- Tägliche Sichtprüfung einer zentralen Stromversorgung,
- mindestens einmal wöchentliche Prüfung der Funktionsfähigkeit der Akkus , sofern es sich um ein batteriegestütztes System handelt. Dabei muss die Funktion jeder einzelnen Leuchte geprüft werden
- Monatliche Prüfung der Umschalteinrichtung auf die Stromquelle (Zentrale Versorgung oder Akkus) für Sicherheitszwecke und Einzelleuchtenüberwachung durch Simulation eines Netzausfalls.
- Jährliche Prüfung der Stromquelle der Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten (Zentrale Versorgung oder Akkus) über die komplette, notwendige Bemessungsbetriebsdauer unter Zuschaltung aller angeschlossenen Leuchten
- Prüfprotokolle (analoge oder digitale Prüfbücher nach DIN EN 62034) müssen die rückwirkende Kontrolle über mindestens vier Jahre ermöglichen.
Nutzen Sie zur Visualisierung von Prüfungen unsere Prüfplaketten.
Wo müssen Sicherheitsleuchten und Rettungsleuchten installiert werden?
Sicherheitsbeleuchtung in Form reiner Notleuchte oder Rettungszeichenleuchten müssen mindestens zwei Meter über dem Boden
- an jeder als Notausgang zu benutzenden Ausgangstür
- außerhalb und nahe jedes Notausgangs bis zu einem sicheren Bereich
- im Bereich jeder Niveauänderung
- im Bereich von Treppen, um jede Treppenstufe direkt zu beleuchten
- zur Beleuchtung jeder Erste-Hilfe-Stelle
- zur Beleuchtung jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung
- zur Beleuchtung von Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung
- als Antipanikbeleuchtung in Behindertentoiletten
- entlang von Fluchtwegen an jeder Kreuzung der Flure und Gänge
- entlang von Fluchtwegen bei jeder Richtungsänderung
- Antipanikbeleuchtung auf Wegen von und zu Räumen, in denen Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, die aber nicht an einen Fluchtweg grenzen
Normen, Regelungen und Vorschriften zu Notbeleuchtung
- DIN VDE 0108-100 - Elektrotechnische Anforderungen für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Notbeleuchtung
- DIN EN 60598-2-22 - Sicherheits- und elektrotechnische Anforderungen an die eingesetzten Leuchten der Notbeleuchtung
- DIN EN 1838 - Lichttechnische Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, z. B. geforderte Beleuchtungsstärke, abhängig vom Einsatzzweck
- ASR A1.3 (2013), und DIN EN ISO 7010:2020-07 - Anforderungen an die Gestaltung der
Sicherheitszeichen
auf den Rettungsleuchten
- ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"