Geschwindigkeitsschild nach § 58 StVZO, 20 km/h, Aluminium, Ø 200 mm
- Geschwindigkeitschild gemäß § 58 StVZO
- Geschwindigkeitsangabe: 20 km/h
- Material: Aluminium, 0,8 mm
- Format: Ø 200 mm
- temperaturbeständig von -40°C bis + 130°C
- leicht, stabil, bruchsicher, nicht brennbar
- beständig gegen Lösemittel und viele Chemikalien
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Art.-Nr.:
E2062A20
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Technische Daten
Gewicht | 34,4 g |
---|---|
Verkaufsmenge | 1 Stück |
Material | Aluminium |
Durchmesser | 200,0 mm |
Materialstärke | 0,80 mm |
Reflexionsklasse | nicht reflektierend |
Produktbeschreibung
Geschwindigkeitsschild 20 km/h gemäß § 58 StVZO – Aufkleber oder Alu 0,8 mm
- Pflichtschild nach § 58 StVZO für Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsbegrenzung
- Erhältlich als selbstklebende Folie oder Aluminium (0,8 mm)
- Gut sichtbare Geschwindigkeitsangabe: 20 km/h
- Für Lkw, Anhänger, Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge
Pflicht zur Anbringung gemäß StVZO
Nach § 58 Abs. 5 StVZO muss das Geschwindigkeitsschild mit der Angabe 20 km/h an beiden Längsseiten und/oder am Heck des Fahrzeugs angebracht sein. Falls das Schild an der Fahrzeugrückseite vorübergehend entfernt oder verdeckt wird, muss es sich mindestens an der rechten Längsseite befinden.
Robustes & langlebiges Material
- Folie – einfache Anbringung auf glatten Oberflächen
- Aluminium – wetterfest & langlebig für dauerhaften Einsatz