Etiketten zur Gefahrstoffkennzeichnung weisen auf gefährliche Stoffe und Gemische hin. Gemäß der und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen gefährliche Chemikalien entsprechend gekennzeichnet werden. Bestellen Sie normgerechte Gefahrstoffetiketten online bei Brewes und kennzeichnen Sie Ihre Produkte vollständig und fachlich richtig. Mehr...
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Zusammenfassung
Die Gefahrenstoffkennzeichnung nach der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) setzt das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU um und sorgt für einheitliche Gefahrensymbole, Signalwörter sowie H- und P-Sätze. Diese GHS-Symbole auf dem GHS-Etikett gewährleisten eine klare Kommunikation von Risiken und schützen so Gesundheit und Umwelt.
Im Brewes-Onlineshop erhalten Sie normgerechte Gefahrenstoffkennzeichnungen in Form von hochwertigen Etiketten – von explosionsgefährlichen Stoffen bis hin zu umweltgefährdenden Substanzen.
Beratung zu Gefahrstoffkennzeichnung gemäß CLP/GHS-Verordnung
Die CLP-Verordnung passt die EU-Rechtsvorschriften an das Global Harmonisierte System (GHS) an, um weltweit einheitliche Standards für die Gefahrenstoffkennzeichnung zu schaffen. In Deutschland wurde dies durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) umgesetzt.
Wichtige Elemente der GHS-Kennzeichnung
Ein vollständiges GHS-Etikett enthält folgende Angaben:
Gefahrensymbole (GHS-Piktogramme) – wie Flamme (GHS02) oder Umweltgefahr (GHS09)
Signalwörter („Achtung“ oder „Gefahr“)
H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise)
Herstellerangaben und ggf. Gebindegröße
Durch diese standardisierte Gefahrenstoffkennzeichnung wird der sichere Umgang mit Chemikalien gewährleistet.
Kennzeichnungssystem gemäß CLP/GHS-Verordnung
Die vollständige Kennzeichnung der Gefahrstoffe nach CLP/GHS besteht aus folgenden Kennzeichnungselementen:
Gefahrstoffname oder bei Gemischen Name der enthaltenen Inhaltsstoffe
Gefahrenpiktogramm(e)
Ein Signalwort „Achtung“ oder „Gefahr“
H-Phrasen (Gefahrenhinweise)
P-Phrasen (Sicherheitshinweise)
Bei Bedarf Hersteller/ Vertreiber
Bei Bedarf Gebindegröße
Bei Bedarf weitere zusätzliche Hinweise
Gefahrpiktogramme und ihre Anwendung
Weltweit warnen schwarze Symbole auf weißen Rhomben mit rotem Rand vor den Gefahren chemischer Stoffe und Gemische. Die so genannten GHS-Piktogramme sind eindeutig in ihrer Aussage und bieten im internationalen Warenverkehr eine Vereinheitlichung mit mehr Sicherheit. Kaufen Sie normgerechte Gefahrstoffkennzeichnung im Brewes Onlineshop und kennzeichnen Sie Ihre Produkte fachlich richtig.
Die Kennzeichnungsverordnung sieht neun Piktogramme vor:
Piktogramm
Bezeichnung
Bedeutung
GHS01 - Explodierende Bombe
Explosiv
GHS02 - Flamme
Leicht- /Hochentzündlich oder entzündend
Zu den Gefahren zählen:
entzündbare Stoffe
selbstentzündbare Stoffe
durch Fremdeinwirkung entzündbare Stoffe
GHS03 - Flamme auf einem Kreis
Oxydierend
Brandverursachend
Brandverstärkend
GHS04 - Gasflasche
Unter Druck stehende Gase
GHS05 - Ätzwirkung
Ätzende Stoffe
GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Akute Toxizität
GHS07 - Ausrufezeichen
Akute Toxizität
Reizung der Haut
Augenreizung
Sensibilisierung der Haut
Spezifische Zielorgan-Toxizität
GHS08 - Gesundheitsgefahr
Krebserzeugend
Mutagen
Reproduktionstoxisch
Sensibilisierung der Atemwege
Spezifische Zielorgan-Toxizität
Aspirationsgefahr
GHS09 - Umwelt (toter Fisch)
Umweltgefährdend und Gewässergefährdend
Gefahrstoff vs. Gefahrgut
Oft werden die Etiketten für Gefahrstoff und Gefahrgut gleichgestellt oder sogar miteinander verwechselt. Beide sind zwar rautenförmig, allerdings haben die Gefahrstoffpiktogramme immer einen roten Rand mit weißem Hintergrund und einem in der Mitte platzierten schwarzen GHS-Symbol, während die Gefahrgutzettel einen schwarzen Rand mit einem Gefahrsymbol in der oberen Hälfte und einer Angabe der Gefahrenklasse oder -unterklasse in der unteren Hälfte besitzen.
Hauptunterschiede zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut:
Gefahrstoff
Gefahrgut
Definition
Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe, die gelagert werden oder eine Verwendung finden.
Gefahrgut sind gefährliche Stoffe beim Transport, von denen bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung Gefahren ausgehen können.
Rechtliches
Rechtliche Vorgaben für die Gefahrstoffkennzeichnung bilden das GHS, das Europäische CLP und die deutsche Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Zentrale rechtliche Vorgabe für den Gefahrguttransport ist das ADR, das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Schutzziele
Mitarbeiterschutz vor Gesundheitsgefahren, vor den Auswirkungen von Bränden und Explosionen sowie Umweltschutz.
Gefahrgüter sicher transportieren.
Kennzeichnung
Gefahrstoffe müssen nach CLP/GHS-Verordnung gekennzeichnet und verpackt werden.
Gefahrgüter müssen mit einem Gefahrzettel und der UN-Nummer gekennzeichnet werden.
Im Brewes-Onlineshop finden Sie Artikel aus beiden Artikelgruppen in Standardausführung sowie eine Auswahl an individualisierbaren Produktvarianten. Sie sind sich nicht sicher welche Etiketten für Ihren Einsatzgebiet passend sind? Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Auswahl zu treffen. Sprechen Sie uns bitte an.
Folgende Mindestabmessungen sind für die Kennzeichnungsetikette und Piktogramme vorgesehen:
Fassungsvermögen des Versandstücks
Abmessungen des Kennzeichnungsetiketts (in Millimetern)
Abmessungen jedes Piktogramms (in Millimetern)
Mindestschriftgröße (Höhe in Millimetern)
bis 0,5 l
wenn möglich, mindestens 52×74
nicht kleiner als 10×10
1,2
über 0,51 bis höchstens 3 l
wenn möglich, mindestens 52×74
wenn möglich, mindestens 16×16
1,4
über 3 l bis höchstens 50 l
mindestens 74×105
mindestens 23×23
1,8
über 50 l bis höchstens 500 l
mindestens 105×148
mindestens 32×32
2,0
über 500 l
mindestens 148×210
mindestens 46×46
2,0
Normen, Regelungen und Vorschriften zu Gefahrstoffkennzeichnung
CLP/GHS-Verordnung
Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) regelt die weltweit einheitliche Kennzeichnung (durch Gefahrstoffetiketten) auf der Verpackung, sowie die Informationen in den Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien. Durch dieses einheitliche System soll erreicht werden, dass der internationale Handel mit chemischen Stoffen erleichtert (Import/ Export) wird, aber auch der Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleistet wird. Da die GHS-Verordnung nicht unmittelbar in den einzelnen Ländern rechtswirksam ist, muss diese erst durch eine Implementierung in die jeweilige Gesetzgebung der Staatengemeinschaft verbindlich umgesetzt werden.
In der Europäischen Union (EU) geschieht das durch die CLP-Verordnung, auch bekannt als (EG) Nr. 1272/2008. CLP steht für eine Abkürzung aus den englischen Wörtern „Classification, Labelling and Packaging“ und bedeutet "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung". Durch die Anpassung auf das europäische Recht am 20. Januar 2009 wurde europaweit dieses neue System für die Kennzeichnung (durch Gefahrstoffetiketten), Einstufung und Verpackung von Gefahrstoffen und Gemischen geschaffen.
Verordnung (EU) 2024/2865:
Die neue Verordnung ergänzt die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und verbessert die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische. Fokus: bessere Lesbarkeit und digitale Kennzeichnung.
Mindestschriftgrößen und Zeilenabstand
1,2 mm für Verpackungen bis 3 Liter, 1,4 mm ab 3 Liter.
Zeilenabstand: mindestens 120 % der Schriftgröße.
Digitale Kennzeichnung
Ergänzende Infos wie Gebrauchsanweisungen oder Recyclinghinweise können über QR-Codes bereitgestellt werden.
Sicherheitsinfos (Gefahrenpiktogramme) müssen physisch auf dem Etikett bleiben.
Anpassungen für Verpackungsgrößen
Ab 3 Liter: Lesbarkeit auch aus Entfernung.
Unter 0,5 Liter: Lesbarkeit trotz kleiner Etiketten.
Flexibilität und Nachhaltigkeit
Faltetiketten für kleine Flächen.
Förderung recycelter Materialien, sofern Lesbarkeit gewährleistet ist.