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CLP/GHS-Verordnung

CLP/GHS-Verordnung – Einheitliche Chemikalienkennzeichnung in der EU (Gefahrstoffetiketten)

Die CLP-Verordnung, auch bekannt als Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, setzt das global harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der Europäischen Union um. Dieses System vereinheitlicht die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und erleichtert so den internationalen Handel, während es gleichzeitig den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt.

 

Wichtige Änderungen durch die Verordnung (EU) 2024/2865

Die jüngsten Änderungen, die durch die Verordnung (EU) 2024/2865 eingeführt wurden, treten am 10. Dezember 2024 in Kraft. Sie beinhalten neue Gefahrenklassen und neu ist auch die Möglichkeit zur digitalen Kennzeichnung, die bestimmte Informationen online verfügbar macht, sowie Änderungen in der Gestaltung von Etiketten, etwa bezüglich Schriftgrößen und Faltetiketten.

 

Auswirkungen und Übergangsfristen

Die Änderungen wirken sich vor allem auf Hersteller, Importeure und Händler aus, die ihre Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffetiketten entsprechend aktualisieren müssen. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse, wie das Gefahrstoffverzeichnis und die Mitarbeiterschulungen, rechtzeitig anpassen. Übergangsfristen bis 2026 und 2027 bieten dafür Zeit.

Mit der CLP-Verordnung wird ein wichtiger Beitrag zur sicheren Handhabung von Chemikalien in der EU geleistet. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um gesetzeskonform zu bleiben.

Weitere Informationen und die vollständigen Rechtstexte finden Sie hier.

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