Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Diese DGUV beantwortet unter anderem folgende Fragen:
- Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen will?
- Was sollte der Unternehmer bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten einschließlich des Zubehörs berücksichtigen?
- Was ist bei der Unterweisung der Beschäftigten zu beachten?
- Was ist beim Umgang mit Leitern und Tritten zu beachten?
- Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?
- Was ist zu tun, wenn Leitern und Tritte Schäden aufweisen?
Quelle und vollständige PDF der DGUV Information 208-016 finden Sie auf dguv.de .