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Rückstrahler Dreieck rot, 155 x 155 mm, gelocht
- dreieckiger Rückstrahler aus Kunststoff
- als hintere Markierung an Anhängern gemäß § 53 (4) StVZO oder zur Markierung von Hindernissen im Verkehrsraum
- mit 2 Bohrlöchern zum Anschrauben
- Farbe: rot
- Maße: 155 x 155 mm
Produktdetails
- dreieckiger Rückstrahler aus Kunststoff
- als hintere Markierung an Anhängern gemäß § 53 (4) StVZO oder zur Markierung von Hindernissen im Verkehrsraum
- mit 2 Bohrlöchern zum Anschrauben
- Farbe: rot
- Maße: 155 x 155 mm
Technische Daten
| Versandzeit | Sofort versandfertig |
|---|---|
| Farbe | rot |
| Material | Kunststoff |
| Befestigung | anschrauben |
| Produktart | Reflektoren |
| Schenkellänge | 155 mm |
| Eigenschaften | reflektierend |
Produktbeschreibung
Gemäß § 53 (4) StVZO müssen Anhänger an der Rückseite mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Seitenlänge des Dreiecks muss mindestens 150 mm betragen.
Bei der Anbringung der Reflektoren ist folgendes zu beachten:
- Die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen.
- Der äußerste Punkt der Reflektorfläche darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Fahrzeugumriss entfernt liegen.
- Der höchste Punkt der Reflektorfläche, also die Spitze des Dreiecks, darf nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein.
Dreieckige Rückstrahler dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht werden.