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Prämie der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

Die Investitionen in einen Defibrillator fördert die BG RCI ihren Mitgliedern mit einer Prämie von 500 € je Gerät.
Alle Mitgliedsunternehmen mit mindestens einem Beschäftigten können den Zuschuss beantragen, indem Sie den Anmeldebogen für das prämienfähige Produkt ausfüllen und an die BG senden.
Der Kauf muss bereits realisiert sein und eine Rechnung vorliegen. Die Prämie wird für den Kauf und die Umsetzung im Jahr 2020 bezahlt, jedoch nur solange bis die bereit gestellten Mittel
aufgebraucht sind.

Eine Übersicht zu den Bedingungen und den Anmeldebogen finden Sie bei der BG RCI.

Prämie der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft

Mit bis zu 700 € unterstüzt die BG Bau ihre Mitglieder bei der Anschaffung eines AED für Großbaustellen ab 100 Personen oder wenn eine besondere elektrische Gefährdung vorliegt.
Beantragt wird der Zuschuss über das Formular "Antrag auf Förderung der Arbeitsschutzprämie Defibrillatoren", mit welchem auch die Rechnung für die Anschaffung des Geräts eingereicht wird.

Informationen zu den Anforderungen und weitere Hinweise für die Arbeitsschutzprämie stellt die BG Bau auf ihrer Website bereit.


Mit den Defibrillatoren von PRIMEDIC bietet Ihnen Brewes ein Qualitätsprodukt Made in Germany an, welches schnell und kinderleicht zu bedienen ist.

Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

Wer als natürliche oder juristische Person ein AED betreibt, fällt unter die Regelungen der MPBetreibV vom 01.01.2017.

Dabei ist klar zwischen Betreiber und Nutzer zu unterscheiden.

§ 2 MPBetreibV

(2) …. Als Betreiber gilt auch, wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen in seinem Betrieb oder seiner Einrichtung oder im öffentlichen Raum Medizinprodukte zur Anwendung bereithält.

(3) Anwender ist, wer ein Medizinprodukt im Anwendungsbereich dieser Verordnung am Patienten einsetzt.

Die MPBetreibV sieht vor, dass vor dem Betreiben des Gerätes eine Funktionsprüfung durch den Hersteller oder dessen beauftragte Person am Betriebsort zu erfolgen hat. Zur Dokumentation der Prüfung haben wir verschiedenste Prüfplaketten sowie Prüfplaketten für Defibrillatoren im Angebot.

Weiterhin muss der Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person in die Handhabung und Anwendung des Produktes eingewiesen werden.

Nutzer oder Anwender des Gerätes kann jedoch auch ein Laie ohne vorherige Einweisungen sein.

Eine ausführliche Erläuterung zur geltenden Medizin-Produkte-Betreiberverordnung bezüglich Laien-Defibrillatoren:

MPBetreibV bzgl. AED´s

Sicherheitstechnische Kontrollen

Der Betreiber eines Defibrillators hat regelmäßig, jedoch spätestens aller 2 Jahre eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchzuführen.
Die STK schließt die Messfunktion und ein Prüfprotokoll ein.
Die sicherheitstechnische Kontrolle dient zur Feststellung und Beurteilung des sicherheitstechnischen Ist-Zustandes. Ziel der sicherheitstechnischen Kontrolle ist das rechtzeitige Erkennen von Gerätemängeln und Gefahren, bevor diese sich auf Anwender, Patienten, oder Dritte auswirken können

Eine Ausnahme gilt für AEDs im öffentlichen Raum die für die Anwendung durch Laien vorgesehen sind, die selbsttestend sind und vom Betreiber regelmäßig einer Sichtprüfung unterzogen werden.

Da für den „öffentlichen Raum“ keine juristische Definition besteht, liegt hier die Schwierigkeit in der Beurteilung des Geltungsbereiches der Ausnahme.

Information des Herstellers:

STK Herstellerinformation

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