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Zusammenfassung

Ein Defibrillator (AED-Gerät) kann im Notfall Leben retten. Viele Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung beim Kauf, z. B. durch Prämien der Berufsgenossenschaften. Zudem gelten rechtliche Vorgaben wie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und regelmäßige Sicherheitskontrollen. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Defibrillator-Kauf achten müssen und welche Fördermöglichkeiten bestehen.

Beratung zu Defibrillatoren

Förderungen durch Berufsgenossenschaften

  • BG RCI (Rohstoffe und chemische Industrie):
    • Förderung: 500 € pro Defibrillator
    • Voraussetzung: Mitgliedsunternehmen mit mindestens einem Beschäftigten
    • Antrag: Nach Kauf mittels Rechnung und Anmeldebogen
    • Frist: Nur für Käufe im Jahr 2020, solange Mittel verfügbar
  • BG Bau (Bauwirtschaft):
    • Förderung: Bis zu 700 € für AED-Geräte
    • Voraussetzung: Großbaustellen (ab 100 Personen) oder besondere elektrische Gefährdung
    • Antrag: Formular „Antrag auf Förderung der Arbeitsschutzprämie Defibrillatoren“


Rechtliche Vorgaben (MPBetreibV)

Wer einen AED-Defibrillator betreibt, unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Wichtigste Pflichten:

  • Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme (durch Hersteller oder beauftragte Person)
  • Einweisung in die Handhabung für Betreiber
  • Laien dürfen AEDs ohne Schulung nutzen


Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)

  • Alle 2 Jahre Pflicht (Ausnahme: öffentlich zugängliche AEDs mit Selbsttestfunktion)
  • Prüfung umfasst: Messfunktion, Gerätesicherheit, Protokollierung
  • Ziel: Früherkennung von Mängeln, um Gefahren für Patienten und Anwender zu vermeiden

Häufige Fragen

Frage:

Kann ich als Unternehmen eine Förderung für einen Defibrillator erhalten?

Antwort:

Ja, Berufsgenossenschaften wie die BG RCI und BG Bau bieten Prämien von bis zu 700 € an. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft und die Erfüllung der jeweiligen Förderkriterien.

Frage:

Muss ich als Betreiber eines AED-Geräts spezielle Schulungen absolvieren?

Antwort:

Laut MPBetreibV muss der Betreiber oder eine beauftragte Person in die Handhabung eingewiesen werden. Laien dürfen den Defibrillator jedoch auch ohne Schulung nutzen.

Frage:

Wie oft muss ein AED überprüft werden?

Antwort:

Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist alle 2 Jahre verpflichtend. Ausgenommen sind öffentliche AEDs mit Selbsttestfunktion, die regelmäßig visuell überprüft werden.

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