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DGUV Vorschrift 3

Norm zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 (zuvor BGV A3) regelt die Errichtung, Änderung, den sicheren Betrieb und die Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers dafür zu sorgen, dass die elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Diese DGUV V3 gilt auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Gesetzliche Prüfplaketten helfen dabei, Geräte zu kennzeichen, wann diese zuletzt geprüft wurden bzw. das nächste mal geprüft werden müssen. 

Um den Umgang mit den Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen weiter zu vereinfachen, hat die DGUV eine täglich gepflegte Transferliste mit den alten und neuen Bezeichnungen (.xls [Excel]) erstellt. Die aktuelle Norm finden Sie in voller Länge als PDF auf dguv.de.

Nach dem Zusammenschluss der Spitzenverbände der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungen zur DGUV wurde das gesamte Regelwerk der Verbände überarbeitet. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erarbeitete eine neue Strukturierung und Nummerierung. In diesem Zuge wurde die BGV A3 umbenannt in die DGUV Vorschrift 3. Inhaltlich hat sich an der Norm nichts geändert.

Die Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 ist für jeden Unternehmer im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln verpflichtend. In diesem Zusammenhang müssen außerdem die BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1111 und DIN VDE 0701-0702 beachtet werden. Sinn dieser Regelungen ist es, Gefahren durch mangelhafte Elektrik auszuschließen und die größtmögliche Sicherheit für die Mitarbeiter zu gewährleisten.

Letzte Änderung: November 2016

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