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Verbotsschild, Personenbeförderung verboten, BGV A8

  • Symbol: nach BGV A8, P13
  • Sicherheitsaussage: "Personenbeförderung verboten"
  • verschiedene Materialien und Formate
  • Sicherheitsfarbe: Signalrot (RAL 3001)
  • Aufdruck: schwarz
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Produktbeschreibung

Verbotszeichen - Personenbeförderung (Seilfahrt) verboten - BGV A8, P13

Das Verbotszeichen "Personenbeförderung (Seilfahrt) verboten", weist darauf hin, dass es nicht gestattet ist Personen mit dem Aufzug zu befördern. Lastenaufzüge oder Beförderungsmittel, die zum Gütertransport gedacht sind, stellen bei zweckentfremdeter Nutzung eine Unfallgefahr dar, da die für die Personenbeförderung gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen fehlen. Für die Be- und Entladung dürfen Lastenaufzüge in der Regel betreten werden, allerdings ist eine Beförderung von Personen untersagt.

Durch eine normgerechte Kennzeichnung mit Verbotsschildern "Personenbeförderung verboten" beugen Sie diesem Sicherheitsrisiko vor und sichern einen störungsfreien Betriebsablauf.


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