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Verbotsschild, Nicht schalten, BGV A8

  • Symbol: nach BGV A8, P10
  • Sicherheitsaussage: "Nicht schalten"
  • Erhältliche Materialien: Kunststoff, Magnetfolie
  • Erhältliche Durchmesser: 100 mm, 200 mm
  • Sicherheitsfarbe: Signalrot (RAL 3001)
  • Aufdruck: schwarz
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Produktbeschreibung

Verbotsschilder - Nicht schalten - BGV A8, P10

Bei der Arbeit an elektrischen Anlagen können schnell gefährliche Stromunfälle passieren. Um Wartungen oder Instandsetzungen abzusichern, gibt es fünf grundsätzliche Regeln.

  1. Freischalten (elektrische Anlage vom Stromnetz trennen, durch Stecker/Sicherung entfernen oder Hauptschalter betätigen)
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern (Anbringung von Verbotsschild „Nicht Schalten“, von Sperrelementen an Sicherungen/Schaltern)
  3. Spannungsfreiheit feststellen (mit Spannungsprüfer kontrollieren)
  4. Erden und Kurzschließen (Anbringung von Erdungs- und Kurzschließvorrichtung)
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken (mit isolierenden Tüchern, Schläuchen)

Mit dem Verbotsschild und Sicherheitsschild „Nicht schalten“ können elektrische Arbeiten, Wartungen und andere Gefahrenstellen abgesichert werden. Das Verbotszeichen weist darauf hin, dass ein elektrisches Gerät oder eine Anlage, an der gearbeitet wird, nicht wieder eingeschalten werden darf. Auf diese Weise werden Stromunfälle während laufender Wartungsarbeiten verhindert.


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