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Zum Schutz der Mitarbeiter vor Flüssigkeiten, Chemikalien, gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Verschmutzungen und Staub kommt in vielen Industriezweigen Einweg-Schutzkleidung zum Einsatz. Schutzkleidung der PSA Kategorie III kann als Chemikalienschutzkleidung eingesetzt werden. Zu erkennen ist diese am CE Zeichen mit einer vierstelligen Nummer.

Für eine zielgerichtete und übersichtliche Auswahl wird die Chemikalienschutzkleidung in 6 verschiedene Schutztypen bzw. Schutzklassen unterteilt und mit Normen definiert.
Die jeweils numerisch niedrigere Typenklasse beinhaltet immer die Merkmale der höheren Typenklasse, beispielsweise beinhaltet Typ 3 automatisch Typ 4, 5 und 6. Mit numerisch steigender Typenklasse sinkt der Schutzgrad.

Grundsätzlich wird zwischen gasdichten Vollschutzanzügen (Typ 1) und nicht gasdichten Schutzanzügen (Typ 2 - 6) unterschieden.
Die Typen 2 - 6 werden weiterführend nach folgenen Faktoren unterschieden:

  • Typ 2 (EN 943-1): Schutz gegen feste und flüssige Chemikalien
  • Typ 3 (EN 14605): Schutz gegen flüssige Chemikalien, flüssigkeitsdicht
  • Typ 4 (EN 14605): Schutz gegen flüssige Chemikalien, spraydicht
  • Typ 5 (EN ISO 13982-1): Schutz gegen luftgetragenen feste Partikel
  • Typ 6 (EN ISO 13034): begrenzt sprühdicht, eingeschränkte Schutzleistung

Die mögliche Zusatzangabe B bedeutet Biobarriere und damit den Schutz der Haut vor möglichem Kontakt mit biologischen Stoffen und Verhinderung der Keimverbreitung.
Zusätzlich können die Anzüge weitere Schutzfunktionen übernehmen, wenn sie folgende Normen erfüllen:

  • EN 1149-5: Schutzkleidung mit antistatischen Eigenschaften
  • EN 14126: Schutzbekleidung gegen Infektionserreger
  • EN 1073-2: Schutzbekleidungen gegen partikuläre radioaktive Kontaminierung (kein Schutz vor radioaktiver Strahlung)
  • DIN 32781: Schutzbekleidung gegen Pflanzenschutzmittel

Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, die geeignete Chemikalienschutzkleidung für den jeweiligen Einsatzzweck auszuwählen.
Dazu ist es einerseits erforderlich, den oder die verwendeten Gefahrstoffe zu kennen, anderseits über die Art der Tätigkeit und möglicherweise weitere Gefährdungen Bescheid zu wissen. Welche Schutzkleidung zu verwenden ist, ist im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers des Gefahrstoffs im Abschnitt 8.2 nachzulesen.

Aktuell gibt es keine klaren Regelungen zur Begrenzung der Tragezeit. Grundsätzlich sollte die Tragezeit jedoch immer auf ein notwendiges Minimum reduziert werden, um starkes Schwitzen zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Dies gilt vor allem bei schwerer körperlicher Arbeit und bei hohen Temperaturen.

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