Mit Hilfe von Erste-Hilfe-Schränken sind alle Untensilien für den Fall, dass eine Erstversorgung bei einem Notfall nötig ist, immer schnell und einfach erreichbar. Der Inhalt des Erste-Hilfe Schrank sollte dabei, wie auch beim Verbandskasten, den Normen DIN 13157 bzw. DIN 13169 entsprechen. Je nach Unternehmensgröße ist genau vorgeschrieben, welche Mengen an Verbandsschränken bzw. Erste-Hilfe-Koffer im Unternehmen vorhanden sein müssen, um schnell auf eine Notfallsituation reagieren zu können. In unserem Onlineshop finden Sie Erste-Hilfe-Schränke in verschiedenen Varianten für die Wand oder auch Stehschränke. Mehr...
Ein Erste-Hilfe-Schrank ist in jedem Betrieb gesetzlich vorgeschrieben, um im Notfall eine schnelle Versorgung zu gewährleisten. Die Ausstattung richtet sich nach der DIN 13157 oder DIN 13169, abhängig von Unternehmensgröße und Gefahrenpotenzial. Neben Verbandmaterial müssen auch Beatmungshilfen, Einmalhandschuhe und eine Erste-Hilfe-Anleitung enthalten sein. Verbandschränke gibt es in verschiedenen Ausführungen – ob als Verbandschrank DIN 13157 für kleinere Betriebe oder als Erste-Hilfe-Station für größere Unternehmen.
Kleine Betriebe/Werkstätten: Ein Erste-Hilfe-Schrank gefüllt nach DIN 13157 reicht meist aus.
Große Unternehmen/Baustellen: Hier ist ein Verbandskasten-Schrank nach DIN 13169 erforderlich, da dieser mehr Material enthält.
Werkstätten mit erhöhtem Risiko: Spezielle Erste-Hilfe-Schränke für Werkstätten bieten zusätzlichen Platz für betriebsspezifische Ausrüstung.
Wo sollte der Schrank stehen?
Gut sichtbar und schnell erreichbar
Kennzeichnung mit dem Rettungszeichen "Erste Hilfe" (weißes Kreuz auf grünem Grund)
Bei nicht einsehbarer Position: Hinweisschilder anbringen
Pflichten des Arbeitgebers
Regelmäßige Kontrolle auf Vollständigkeit & Verfallsdaten
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch
Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Anwendung
Häufige Fragen
Frage:
Wie oft muss der Inhalt eines Erste-Hilfe-Schranks überprüft werden?
Antwort:
Mindestens einmal jährlich sollte der Erste-Hilfe-Schrank auf Vollständigkeit und abgelaufene Materialien kontrolliert werden. In Hochrisikobereichen (z. B. Chemielabore) empfiehlt sich eine häufigere Prüfung.
Frage:
Kann ein Verbandschrank DIN 13157 durch zwei kleinere Kästen ersetzt werden?
Antwort:
Ja, zwei Verbandschränke DIN 13157 entsprechen inhaltlich einem Schrank nach DIN 13169. Dies ist besonders praktisch, wenn mehrere Standorte im Betrieb abgedeckt werden müssen.
Frage:
Muss in jeder Werkstatt eine Erste-Hilfe-Station vorhanden sein?
Antwort:
Ja, gemäß ASR A4.3 ist in jeder Werkstatt ein Erste-Hilfe-Schrank Pflicht. Bei größeren Betrieben oder erhöhter Gefährdung (z. B. durch Maschinen) kann eine Erste-Hilfe-Station mit zusätzlichem Equipment notwendig sein.
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