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Zusammenfassung

Ein Erste-Hilfe-Schrank ist in jedem Betrieb gesetzlich vorgeschrieben, um im Notfall eine schnelle Versorgung zu gewährleisten. Die Ausstattung richtet sich nach der DIN 13157 oder DIN 13169, abhängig von Unternehmensgröße und Gefahrenpotenzial. Neben Verbandmaterial müssen auch Beatmungshilfen, Einmalhandschuhe und eine Erste-Hilfe-Anleitung enthalten sein. Verbandschränke gibt es in verschiedenen Ausführungen – ob als Verbandschrank DIN 13157 für kleinere Betriebe oder als Erste-Hilfe-Station für größere Unternehmen.

Beratung zu Erste-Hilfe-Schrank

Welcher Verbandschrank ist der richtige?

  • Kleine Betriebe/Werkstätten: Ein Erste-Hilfe-Schrank gefüllt nach DIN 13157 reicht meist aus.
  • Große Unternehmen/Baustellen: Hier ist ein Verbandskasten-Schrank nach DIN 13169 erforderlich, da dieser mehr Material enthält.
  • Werkstätten mit erhöhtem Risiko: Spezielle Erste-Hilfe-Schränke für Werkstätten bieten zusätzlichen Platz für betriebsspezifische Ausrüstung.


Wo sollte der Schrank stehen?

  • Gut sichtbar und schnell erreichbar
  • Kennzeichnung mit dem Rettungszeichen "Erste Hilfe" (weißes Kreuz auf grünem Grund)
  • Bei nicht einsehbarer Position: Hinweisschilder anbringen


Pflichten des Arbeitgebers

  • Regelmäßige Kontrolle auf Vollständigkeit & Verfallsdaten
  • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch
  • Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Anwendung

Häufige Fragen

Frage:

Wie oft muss der Inhalt eines Erste-Hilfe-Schranks überprüft werden?

Antwort:

Mindestens einmal jährlich sollte der Erste-Hilfe-Schrank auf Vollständigkeit und abgelaufene Materialien kontrolliert werden. In Hochrisikobereichen (z. B. Chemielabore) empfiehlt sich eine häufigere Prüfung.

Frage:

Kann ein Verbandschrank DIN 13157 durch zwei kleinere Kästen ersetzt werden?

Antwort:

Ja, zwei Verbandschränke DIN 13157 entsprechen inhaltlich einem Schrank nach DIN 13169. Dies ist besonders praktisch, wenn mehrere Standorte im Betrieb abgedeckt werden müssen.

Frage:

Muss in jeder Werkstatt eine Erste-Hilfe-Station vorhanden sein?

Antwort:

Ja, gemäß ASR A4.3 ist in jeder Werkstatt ein Erste-Hilfe-Schrank Pflicht. Bei größeren Betrieben oder erhöhter Gefährdung (z. B. durch Maschinen) kann eine Erste-Hilfe-Station mit zusätzlichem Equipment notwendig sein.

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