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Zusammenfassung

Die Lagerkennzeichnung mit Schildern ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheit und Organisation in Lagerhallen und Regalsystemen. Gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 müssen Regale mit wichtigen Angaben wie Traglasten, Herstellerdaten und Prüfplaketten versehen werden. Eine klare Lagerplatz-Beschriftung und Regalbeschriftung sorgt nicht nur für Ordnung, sondern erfüllt auch gesetzliche Vorgaben.

Beratung zu Regalbeschriftung

Für eine sichere und normgerechte Lagerkennzeichnung sind Beschriftungsschilder für Regale unverzichtbar. Diese müssen dauerhaft angebracht und gut sichtbar sein. Die wichtigsten Anforderungen:


Prüfpflicht für Regale nach DIN EN 15635

  • Wöchentliche Sichtprüfung: Durch geschultes Personal durchführbar.
  • Jährliche Expertenprüfung: Muss von einem zertifizierten Regalprüfer (gemäß TRBS 1203) durchgeführt werden.


Mindestanforderungen an Regalschilder (DGUV 108-007)

Folgende Angaben müssen auf Regalschildern enthalten sein:

  • Hersteller und Typbezeichnung
  • Baujahr oder Kommissionsnummer
  • Zulässige Fach- und Feldlasten
  • Prüfplakette

Für eine optimale Regalbeschriftung empfehlen wir, die Schilder in Augenhöhe an der Vorderseite des Regals anzubringen. Bei beidseitiger Beladung sollten beide Seiten beschriftet werden. Durch eine ordnungsgemäße Lagerplatz-Beschriftung und Regalbeschriftung erhöhen Sie Sicherheit und Effizienz in Ihrem Lager.

Norm  Bedeutung
DIN EN 15635
Regelt Prüfintervalle und Anforderungen an Regale.
 
DGUV 108-007
Definiert Pflichtangaben für Lagerkennzeichnung.
 
TRBS 1203


Legt Qualifikation für Regalprüfer fest.

 

Häufige Fragen

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen Fachlast und Feldlast?

Antwort:

  • Feldlast: Maximale Belastung eines gesamten Regalfelds (zwei Rahmen + Traversen).
  • Fachlast: Maximale Belastung pro Regalebene bei gleichmäßiger Verteilung.

Frage:

Wo sollten Beschriftungsschilder für Regale angebracht werden?

Antwort:

Gemäß DGUV 108-007 müssen Regalschilder gut sichtbar sein. Ideal ist die vordere Ansichtsseite in Augenhöhe. Bei beidseitiger Nutzung empfiehlt sich eine Beschriftung auf beiden Seiten.

Frage:

Gelten die Kennzeichnungspflichten auch für Büroregale?

Antwort:

Ja, sobald die Fachlast 200 kg oder die Feldlast 1.000 kg überschreitet. Auch niedrigere Regale sollten regelmäßig geprüft werden, wenn sie eine Gefahrenquelle darstellen.

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