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Arbeitsschuhe oder Arbeitsschicherheitsschuhe - Alle Fakten

Arbeitsschuhe oder Arbeitssicherheitsschuhe - der richtige Schuh zum Arbeitsschutz

Gesetzliche Grundlage für das Tragen von Arbeitsschuhen oder Arbeitsschutzschuhen

 

Beim Thema Arbeitsschuhe bzw. Arbeitsschutzschuhen gehen viele Meinungen emotional auseinander. Der Gesetzgeber regelt diese Frage jedoch relativ eindeutig.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer, die Gefahren für die Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen und daraus die notwendigen Schutzmaßnahmen auf Basis folgender Rangfolge festzulegen(Gefährdungsbeurteilung)

  1. Technisch
  2. Organisatorisch
  3. Personenbezogen

Der Unternehmer hat für alle Tätigkeitsbereiche seines Unternehmens Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Je nach Unternehmensgröße erstellt er diese, gemäß  DGUV Vorschrift 2, in Zusammenarbeit mit seiner internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ArbSchG §5 und §6.

Im Zuge der Gefährdungsbeurteilungen werden für die betreffenden Tätigkeitsbereiche die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt. Die Schutzmaßnahmen können je nach Gefährdungsgrad sehr umfangreich sein. Das Thema Arbeitsschuhe und Arbeitsschutzschuhe ist dabei häufig nur ein kleiner Teilbereich aber häufig mit viel Sprengkraft.

In den Verwaltungsbereichen eines Unternehmens ergibt die Gefährdungsbeurteilung in den seltensten Fällen eine Notwendigkeit zum Tragen von Arbeitsschutzschuhen. Sind keine Gefährdungen im Bereich der Füße festgestellt, dürfen Mitarbeiter ihr privates Schuhwerk tragen. Der Unternehmer übernimmt dafür jedoch i.d.R. keine Kosten. Er kann jedoch betriebliche Grundforderungen an das im Unternehmen getragene private Schuhwerk in Verwaltungsbereichen stellen. So z.B. das Tragen von sogenannten "High Heels" als unerwünscht bezeichnen.

In den meisten Unternehmensbereichen außerhalb von Büro und Verwaltung ergeben sich jedoch Notwendigkeiten zur Gewährleistung eines grundlegenden Fußschutzes. Schon für leichteste Tätigkeiten z.B. in Lagerbereichen bestehen Gefahren nicht nur durch herabfallende Gegenstände, sondern auch durch den Gebrauch von Gabelhubwagen, also der Gefahr des Überfahrens des Fußes beim Rangieren mit diesen.  

 

Arbeitsschuhe oder Arbeitsschutzschuhe - wo liegen die Unterschiede?

 

Wird die personenbezogene Schutzmaßnahme "Fußschutz" vom Unternehmer festgelegt, ergeben sich daraus weitere Fragen:

  • Sind Arbeitsschuhe auch Arbeitsschutzschuhe?
    • Hier gilt es eindeutig festzustellen: Nein, der Unterschied besteht darin, dass Arbeitsschutzschuhe gegenüber Arbeitsschuhen Eigenschaften besitzen müssen, die zusätzlich vor einer definierten Gefahr schützen.
  • Welcher Arbeitsschutzschuh ist für welche Gefahr geeignet?
    • Eine Orientierung findet man im Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), konkret in der DGUV Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz". Insbesondere der Anhang 2 "Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung" enthält eine Entscheidungshilfe für den Unternehmer.

Zusammenfassend lassen sich drei Schuhklassen unterscheiden:

  1. Berufsschuhe (OB) nach DIN EN ISO 20347 ohne Zehenschutzkappe offener Fersenbereich, O1 zusätzlich mit geschlossenem Fersenbereich und O2 zusätzlich mit Nässeschutz
  2. Schutzschuhe nach DIN EN ISO 20346 mit einfachen Zehenschutzkappen (Energieaufnahme 100 J)
  3. Sicherheitsschuhe (SB) nach DIN EN ISO 20345 mit Zehenschutzkappen höherer Energieaufnahme von 200 J sowie weiteren zusätzlichen Schutzwirkungen

 

Wie wählt man den richtigen Arbeitsschuh aus?

 

Bei der Auswahl der richtigen Arbeitsschuhe sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Stellt die Berufsgenossenschaft für Betriebe bzw. an Tätigkeiten konkrete Anforderungen?
  • Ist ein Gefährdungspotenzial gegeben, insbesondere für die Zehen?
  • Erfolgen die Arbeiten in Innen- oder in Außenbereichen mit der Unterscheidung Feucht-/ Nass- bzw. Trockenbereich?
  • Gibt es zusätzliches Gefährdungspotenzial durch Eintreten spitzer und / oder scharfer Gegenstände?

Im Grundsatz jedoch gilt: Im Zweifelsfall immer den um eine Klasse höheren Schutzgrad wählen!

Im Onlineshop www.brewes.de finden Sie eine umfassende Auswahl von Sicherheitsschuhen (SB). Ein hoher Schutzstandard und ein modisches Aussehen können Hand in Hand gehen!  Die im Online-Shop angebotenen Sicherheitsschuhe garantieren Ihren Mitarbeitern nicht nur ein umfassendes Angebot maßgeschneiderter Sicherheitsmerkmale, sondern auch eine umfangreiche Auswahl optisch ansprechender Sicherheitsschuhe. Beispielsweise mit dem Sicherheitsschuhe uvex 1 sport S1P SRC, ESD geeignet, schwarz, Weite 10, Größe 43 (auch in anderen Farben erhältlich):

Uvex Sicherheitsschuh in blau, pink und schwarz

Mit diesem Modell bietet Ihnen Brewes absolut sportive Sicherheitsschuhe, welche die oft noch immer verbreitete Ansicht widerlegen, dass ein Schuh mit hoher Schutzwirkung klobig und langweilig aussehen müsste. Ebenfalls modern ist die sehr beliebte Sicherheitssandale von Remisberg:

Remisberg Sicherheitssandale schwarz-gelb mit Klettverschluss

Auch dieser Schuh zeigt, wie ein hoher Sicherheitsstandard mit einem modernen, ansprechendem Outfit einhergehen kann. Beide o.g. Schuhbeispiele entsprechen den Sicherheitsstandard S1P. Das heißt sie verfügen zusätzlich über eine durchtrittsichere Laufsohle, was man beiden Modellen nicht ansieht.

Folgende Übersicht über die Schutzklassen der von www.brewes.de angebotenen Sicherheitsschuhe zeigt die vielfältigen sicherheitstechnischen Aufrüstungsmöglichkeiten, aufsteigend sortiert nach Schutzwirkung:

  • SB mit Zehenschutzkappe 200 J, offener Fersenbereich
  • S1 wie SB jedoch geschlossener Fersenbereich
  • S1P wie S1 jedoch zusätzlich durchtrittsichere Laufsohle
  • S2 wie S1 jedoch mit Nässeschutz
  • S3 wie S1P jedoch mit Nässeschutz
  • S4 Sicherheitsstiefel mit Zehenschutz
  • S5 wie S4 jedoch zusätzlich durchtrittsichere Laufsohle  

 

Wer trägt die Kosten für den Fußschutz?

 

Die Kosten für alle notwendigen Schutzmaßnahmen trägt grundsätzlich der Unternehmer. So auch für Arbeitsschutzschuhe als Teilbereich der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Das beduetet jedoch nicht, dass der Unternehmer für Sonderwünsche hinsichtlich Marken und Aussehen in unbegrenzter Höhe aufkommen muss. Viele Unternehmer treffen entsprechend der notwendigen Sicherheitsstufe zentral eine kostenverträgliche Vorauswahl von Sicherheitsschuhen. Die Kosten für die ausgewählten Modelle übernimmt der Unternehmer. Wünscht ein Arbeitnehmer ein exklusiveres Modell, so trägt der Mitarbeiter die entstehenden Mehrkosten. Manche Arbeitgeber möchten Ihren Mitarbeiter*innen ein maximales Maß an Individualität bieten und stellen eine feste Summe für den Kauf von Sicherheitsschuhen zur Verfügung. Der Mitarbeiter entscheidet selbst, welches Modell der geforderten Sicherheitsstufe am besten gefällt. Mitarbeiter haben übrigens die Pflicht, sorgsam und pfleglich mit den gestellten Arbeitsschutzschuhen umzugehen. Der Arbeitgeber ist zudem nur für den Ersatz verschlissener Arbeitsschutzschuhe verantwortlich und nicht für eine modische Ergänzung.

 

Wer trägt die Kosten für notwendigen orthopädischen Fußschutz?

 

Aufgrund spezieller, individueller Dispositionen kann für bestimmte Mitarbeiter auch ein orthopädischer Fußschutz notwendig werden. Die Kosten hierfür können schnell auch vierstellige Beträge erreichen. Arbeitgeber sollten im Vorfeld die Möglichkeit der Kostenübernahme für den notwendigen orthopädischen Fußschutz eines Mitarbeiters bei den verschiedenen Versicherungsträgern prüfen. Je nach der konkreten Situation bzw. der Ursache, die zu einer körperlichen Disposition bzw. Behinderung geführt hat (wurde sie angeboren oder erworben, z.B. durch Unfall, Kriegseinsatz oder durch berufliche Tätigkeit), können verschiedene Versicherungsträger die Kosten für den orthopädischen Fußschutz übernehmen.

Hinweis: Die DGUV, Sachgebiet Fußschutz hat sich mit diesen Fragen grundsätzlich auseinandergesetzt und jüngst eine aktualisierte Information zu diesem Thema veröffentlicht: "DGUV, Fachbereich Persönliche Schutzausrüstung, Sachgebiet Fußschutz, FBPSA-007" vom 20.05.2020

 

Wie sind Arbeitsschutzschuhe zu benutzen?

 

Hier sind die Herstellerinformationen bindend. Grundlegend gilt: Arbeitsschutzschuhe / Sicherheitsschuhe sind dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die arbeitsvertragliche, berufliche Tätigkeit gestellt worden. Ausschließlich für diese Zwecke dürfen Sie auch nur verwendet werden. 

Aber auch an den Benutzer werden Verhaltensanforderungen gestellt:

  • Der Arbeitsschutzschuh ist vor Benutzung durch Inaugenscheinnahme auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden
  • Die Arbeitsschutzschuhe sind gemäß Herstellerinformation zu reinigen, zu pflegen und aufzubewahren
  • Der erforderlichen Arbeitsschutzschuh muss während der Arbeit getragen werden

 

 

Titelfoto: freeman98589, stock.adobe.com

Autor
Dipl.-Ing. (FH) Lutz Reichelt • Faching. für Arbeitsschutz
Veröffentlicht
25. Januar 2021
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