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Wichtige Änderungen in der ASR A1.3 und ASR A2.3

Wichtige Änderungen in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3.

Im März 2022 wurden die technischen Regeln für Arbeitsstätten zu verschiedenen Themenkomplexen durch den Ausschuss für Arbeitsstätten, kurz ASTA, veröffentlicht. Insbesondere im Bereich der ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) sowie der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) wurden wichtige Änderungen vorgenommen, die für jedes Unternehmen von Belang sind.

NEU in der ASR. Das müssen Sie jetzt beachten.

  • Besteht keine Sicherheitsbeleuchtung, müssen alle Fluchtweg-, Rettungs- und Brandschutzzeichen langnachleuchtend sein.
  • Langnachleuchtenden Sicherheitszeichen müssen mindestens den Anforderungen der DIN 67510-1, Klasse C entsprechen.

Laut ASR A1.3 Punkt 3.17 ist ein langnachleuchtendes Sicherheitszeichen ein durch Licht angeregtes Sicherheitszeichen, welches nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ohne weitere Energiezufuhr nachleuchtet (siehe unten stehende Bebilderung).

 

Abb. links: Aufladephase.

Licht der Allgemeinbeleuchtung wird gespeichert.

Abb. rechts: Entladephase.

Gespeicherte Lichtenergie wird langsam wieder abgegeben.        

 

Geforderte Leuchtklasse bei Brewes seit Jahren Standard

Nicht ohne Grund wurde innerhalb der ASR-Anpassung eine Mindestanforderung für die Leuchtklasse definiert. Denn muss ein Gebäude in einem Brandfall evakuiert werden, zählt jede Minute. Und das unter teilweise schlechten Sichtbedingungen. Aus diesem Grund produziert die Brewes GmbH unter der Eigenmarke SECUglow® bereits seit mehreren Jahren langnachleuchtende Rettungs- und Brandschutzzeichen gemäß DIN67510-1, Klasse C.

Damit Sie, als Kunde, innerhalb einer Gebäudebestandsprüfung stets die Sicherheit haben, entsprechend der aktuellen Arbeitsstättenverordnung zu kennzeichnen, wird die Leuchtdichte auf jeder Schildvorderseite mit SECUglow® - DIN 67510-1 - 185/24 - Klasse C angegeben.

Abb.: Angabe der Leuchtdichte auf jedem Schild

 

Doch nicht nur die Leuchtdichte ist entscheidend. Nur mit einer ausreichenden Erkennungsweite werden Fluchtweg- und Brandschutzzeichen zum Lebensretter. Hierbei sollte eine Schildhöhe von mindestens 150 mm sichergestellt werden. Alle wichtigen Informationen hierzu, haben wir Ihnen auf unserer Themenseite SECUglow zusammengestellt.

 

Flucht- und Rettungspläne auf dem Prüfstand

Mit den Änderungen der Arbeitsstättenverordnung im März 2022 wurden auch die Richtlinien für Flucht- und Rettungspläne neu formuliert. Diese müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 gestaltet sein. Zudem müssen folgende graphische Darstellungen enthalten sein:

  • den Gebäudegrundriss oder Teile davon,
  • den Verlauf der Hauptfluchtwege,
  • die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,
  • die Lage der Brandschutzeinrichtungen,
  • den Standort des Betrachters
  • und soweit vorhanden die Lage der Ausgänge von Nebenfluchtwegen
  • die Lage der Sammelstellen

Somit ist jeder Flucht- und Rettungsplan an den jeweiligen Gebäudebereich anzupassen und damit individuell. Für Brewes als Hersteller und Produzent ist dies kein Problem. Auf Basis Ihrer druckfertigen Datei produzieren wir Ihnen Ihre individuellen Flucht- und Rettungspläne ab 1 Stück, in Ihrem Wunschformat sowie in langnachleuchtender Ausführung. Zudem beinhaltet unser Sortiment eine Reihe klassisch eleganter Schildersysteme, damit sich diese funktionalen Pläne harmonisch in Ihre bestehende Objektbeschilderung einfügen.

Rettungsplan auf Acrylschild mit Edelstahlwandhalterung, Beschilderungssystem Quarz

Art. WHAC4012SGAC34

 

Entdecken Sie hier die Möglichkeiten der Serie Quarz für eine moderne und ganzheitliche Objektbeschilderung.

 

Weitere Änderungen der ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

Mit der Neufassung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ und der Aufhebung der ASR A3.4/7 wurden die Anforderungen an die Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen auf den Stand der Technik gebracht.

So wurden unter anderen noch folgende Fragestellungen und Themen betrachtet:

  • Bodennahe Sicherheitsleitsysteme

Bei einer starken Verrauchung verlieren hoch angebrachte Fluchtwegebeschilderungen durch den aufsteigenden Rauch ihre Wirksamkeit. Eine bodennahe Rettungsleitmarkierung bietet in diesen Fällen eine bessere Orientierung und ermöglicht ein schnelleres Verlassen des Gebäudes.

  • Mindestbreiten von Treppen, Treppenräumen und Fluchtwegen
  • Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Die aktuell gültigen Arbeitsstättenverordnungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de

Titelfoto: marog-pixcells, stock.adobe.com

Autor
Claudia Hahn • Produktmanagerin Sicherheitskennzeichnung
Veröffentlicht
2. Juni 2022
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