Gastbeitrag: Gefährliche Stoffe stets im Überblick
- Gastbeitrag von der en-software GmbH -
Nach einer Erhebung der Europäischen Union gehen in Deutschland 14 Prozent aller Beschäftigten mit gefährlichen und gesundheitsschädlichen Stoffen bei der Arbeit um. Von 30.000 chemischen Stoffen, die derzeit in Europa im Handel sind, sind 1.500 besonders gefährlich. Unternehmen sind verpflichtet, die Gefahren von Arbeitsstoffen für ihre Mitarbeiter zu ermitteln und Maßnahmen zu setzen, diese Gefahren zu reduzieren. Hier einige Tipps für einen besseren Überblick über die unzähligen Stoffe und ein effizientes Gefahrenstoffmanagement:
Ersetzen – reduzieren – schützen
„Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungspotentiale von Arbeitsstoffen, die im Unternehmen eingesetzt werden, zu analysieren“, weiß Arbeitsinspektor Gerhard Esterl, Leiter vom Arbeitsinspektorat Graz. Ob ein Stoff krebserregend ist, ob er brandgefährlich ist oder in einer anderen Weise gesundheitsschädlich, all das muss evaluiert werden. Die erste Frage muss dann lauten, ob der Stoff durch einen weniger gefährlichen ersetzt werden kann. Esterl: „Wenn ein Stoff nicht ersetzt werden kann, muss die Gefährdung reduziert werden.“ Das Reduzieren kann sich auf Zugriffsbeschränkungen und auf die eingesetzten Mengen beziehen. Erst als letzter Schritt – wenn auch die Reduktion nicht alle Gefahren beseitigt – steht die persönliche Schutzausrüstung.“
Strenge EU-Richtlinien
Nicht nur der Arbeitgeber, auch die Lieferanten von Gefahrenstoffen nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht. Auf EU-Ebene hat sich in den letzten Jahren viel getan, verweist Esterl unter anderem auf die CLP-Verordnung. Diese legt unter anderem fest, dass es bei jedem Gefahrenstoff ein ausführliches Informationsblatt für den Käufer (also das Unternehmen) geben muss. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Gefahren der Stoffe im Unternehmen richtig einschätzen zu können.
Gefahrenstoffanalyse auf Knopfdruck
Vieles getan hat sich auch im Bereich der Softwarelösungen, die Unternehmen beim professionellen Gefahrengutmanagement unterstützen. Welche Stoffe in welchen Mengen in welchen Abteilungen freigegeben, gelagert und eingesetzt werden, das lässt sich beispielsweise mit der Software SHERM analysieren und gesetzeskonform dokumentieren. SHERM ist eine Softwarelösung für Arbeitssicherheit und Risikomanagement. Der Funktionsumfang ist vielfältig und deckt unter anderem das Vorfallsmeldewesen, die Gefährdungsanalyse, Unterweisungen und Audits ab. Alle Daten sind statistisch auswertbar.
verwandte Magazinbeiträge
Gesetze & Normen, Kennzeichnung, News & Angebote
Wichtige Änderungen in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3.
<p>Die im März 2022 veröffentlichten Neuregelungen im Bereich Arbeitsstätten bringen neue Verpflichtungen für die Kennzeichnung von Flucht- und Brandschutzzeichen in jedem Unternehmen.</p>
Betriebliche Sicherheit, Gesetze & Normen, Kennzeichnung
Umgang mit Materialschäden bei Arbeitsgeräten in Betrieben
<p>Wenn Geräte wie Computer oder Fernseher zuhause plötzlich den Geist aufgeben, ist das mehr als ärgerlich. Noch problematischer ist es allerdings für Betriebe, deren Arbeitsgeräte unvermittelt kaputtgehen. </p>
Gesetze & Normen, Kennzeichnung, News & Angebote
RSA 21 - Neue “Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“.
Am 14. Februar 2022 wird die neue RSA 21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) nach langjähriger Überarbeitungszeit veröffentlicht. Die RSA 21 ersetzt damit die RSA-95. Mit der neuen Richtlinie werden zwischenzeitliche Änderungen in der „Straßenverkehrsordnung“ (StVO) und „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" (VwV-StVO) berücksichtigt.
Gesetze & Normen, News & Angebote, Persönliche Sicherheit
Normänderung für KFZ-Verbandskasten
Mit dem 01. Februar 2022 wurde die Anpassung der DIN 13164, welche den Inhalt von KFZ-Verbandskästen bestimmt, veröffentlicht und damit rechtskräftig. Die neue Inhaltliste für den KFZ-Verbandskasten fordert ab sofort 2 Gesichtsmasken (Mund und Nasenschutz). Als Mindestanforderung wird dabei eine Medizinische Gesichtsmaske EN14683 Typ I benannt. Höhere Schutzstufen wie EN14683 Typ II oder eine FFP2 Maske sind ebenfalls zulässig.