Normänderung für KFZ-Verbandskasten
Mit dem 01. Februar 2022 wurde die Anpassung der DIN 13164, welche den Inhalt von KFZ-Verbandskästen bestimmt, veröffentlicht und damit rechtskräftig.
Die neue Inhaltliste für den KFZ-Verbandskasten fordert ab sofort 2 Gesichtsmasken (Mund und Nasenschutz). Als Mindestanforderung wird dabei eine Medizinische Gesichtsmaske EN14683 Typ I benannt. Höhere Schutzstufen wie EN14683 Typ II oder eine FFP2 Maske sind ebenfalls zulässig.
Für das Nachrüsten bestehender Kästen ist unbedingt zu beachten, dass jede Maske einzeln original verpackt ist. Frei herumliegende, unverpackte Masken müssten z.B. bei einer Verkehrskontrolle nicht anerkannt werden.
Weitere Anpassungen sind die Reduzierung von 2 auf nur noch 1 Dreiecktuch sowie die Streichung des kleinen Verbandtuches.
Damit halten sich die Normänderungen in einem überschaubaren Rahmen. Auch wenn der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von einem Jahr bestätigt hat, empfehlen wir eine direkte Beilage von zwei Gesichtsmasken. Mit nur wenigen Schritten erfüllt Ihr KFZ-Verbandskoffer die aktuelle Norm und bietet gleichzeitig maximale Sicherheit.
Erste Hilfe Koffer - neue Norm seit 2021.
Bereits zum 01. November 2021 wurde die Norm DIN 13157 (kleine Füllung) und DIN 13169 (große Füllung) für betriebeliche Verbandskästen aktualisiert. Eine Übersicht mit den wichtigsten Normänderung finden Sie in unserem Beitrag „Normänderung für Erste Hilfe Koffer“.
Autor
Tomas Schwarz • Produktmanager für Persönliche Sicherheit
Veröffentlicht
2. Februar 2022
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