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Warnwestenpflicht in Deutschland - Was müssen Sie beachten

NEU: Warnwestenpflicht in Deutschland

Besser spät als nie – ab dem 01. Juli 2014 muss jeder in Deutschland gemeldete Pkw, Lkw und Bus eine Warnweste an Bord haben. In Europa ist Deutschland damit eines der letzten Länder, das diese Pflicht einführt. Auch für gewerbliche Fahrzeuge gilt die Regelung schon länger, nur Motorräder und Wohnmobile sind davon ausgenommen.

Alle wichtigen Fragen zu Aufbewahrung, Farbe und Material der Westen, Busgeldern und Regelungen in anderen Ländern beantworten wir Ihnen im Folgenden.

Wie viele Warnwesten müssen mitgeführt werden?

Unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen, muss immer eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein. Da jedoch auch jeder weitere Mitfahrer im Fall einer Panne oder eines Unfalls gefährdet ist, ist es empfehlenswert, weitere Westen mitzuführen. Bei einer Kontrolle muss allerdings nur eine Weste vorgezeigt werden.

Erhältlich sind die Warnwesten in unserem Brewes Onlineshop in den Farben leuchtgelb und leuchtorange. Auch individuelle Aufdrucke sind möglich.

Welchen Zweck haben die Warnwesten?

Mit der Einführung der Warnwestenpflicht folgt Deutschland dem europäischen Vorbild. Deren positive Erfahrungen sind zu einem Großteil ausschlaggebend für die Regelung. In Österreich beispielsweise konnten Unfälle mit Personenschäden im Straßenverkehr durch die Warnwestenpflicht um über 40% vermindert werden.

Grund dafür ist die bessere Sichtbarkeit von Personen, die eine Warnweste tragen. Nach einer Panne oder einem Unfall müssen die Insassen eines Fahrzeuges dieses in den meisten Fällen verlassen. Mit einer Warnweste können Menschen im Dämmerlicht schon aus einer Entfernung von 150 Metern gesehen werden. Ohne Weste sind Personen erst in 80 Metern sichtbar. Herrscht absolute Dunkelheit, werden Menschen noch viel später wahrgenommen. Personen mit dunkler Kleidung aus 25 Metern Entfernung, mit hellen bereits aus 50. Mit der Warnweste sind es auch hier 140 Meter. Durch das Tragen einer Sicherheitsweste sind Personen deutlich sicherer unterwegs, da Autofahrer genügend Zeit haben ihr Fahrverhalten anzupassen und rechtzeitig abzubremsen.

Warnwesten sind auch in anderen Bereichen von Vorteil. Radfahrer, Jogger oder auch Halter von Hunden können sie anziehen, um auf öffentlichen Wegen und Straßen schneller und besser wahrgenommen zu werden.

Gibt es auch eine Tragepflicht von Warnwesten?

Die neue Vorschrift schreibt nur die Mitführpflicht der Westen vor. Eine Tragepflicht gibt es nicht, das Verkehrsministerium appelliert an die Eigenverantwortung jedes Verkehrsteilnehmers. Grundsätzlich sollte die Warnweste bei einer Panne oder einem Unfall noch vor dem Verlassen des Fahrzeuges angezogen werden. Auf diese Weise sind die Personen sofort gut sichtbar und die Unfallgefahr sinkt.

Welche Anforderungen bezüglich Farbe, Design und Material gibt es?

Warnwesten müssen laut §53a StVZO der Norm DIN EN 471 bzw. der Europäischen Norm EN ISO 20471 (2013) entsprechen. Diese enthalten Anforderungen an das Material, die Farbe sowie die Anordnung der verschiedenen Materialien von Warnkleidung. Die Warnwesten bestehen aus zwei verschiedenen Komponenten:

  • Das farbige, fluoreszierende Hintergrundmaterial, welches die Auffälligkeit bei Tageslicht gewährleistet,
  • sowie das retroreflektierende Material, welches der Nachtauffälligkeit dient.

Für Warnwesten sind in Deutschland die Tagesleuchtfarben fluoreszierend rot, gelb oder orange-rot vorgesehen (in Deutschland sind gelb und orange zugelassen). Diese Farben sind am Tag besonders auffällig. Außerdem erscheint das einfallende Sonnenlicht durch das fluoreszierende Material besonders hell. Die Fluoreszenz wandelt das UV-Licht in sichtbares Licht um, wodurch die Auffälligkeit stark erhöht wird.

In der Dunkelheit sorgen die retroreflektierenden Streifen auf der Warnweste dafür, dass einfallendes Licht direkt auf die Lichtquelle zurückgeworfen und nicht in andere Richtungen verstreut wird.

Die Normen fordern weiterhin eine 360-Grad-Sichtbarkeit der Warnweste. Zu diesem Zweck müssen vor allem die retroreflektierenden Streifen so auf dem Kleidungsstück verteilt sein, dass eine Rundumsichtbarkeit erreicht ist. Die Streifen sollten mindestens 5 Zentimeter breit und umlaufend angebracht sein.

Für eine einwandfreie Funktionsweise der Warnweste sollte sie geschlossen getragen werden. Dafür steht in den meisten Fällen ein Klettverschluss auf der Vorderseite der Weste zur Verfügung.

Wo sollte die Warnweste im Fahrzeug aufbewahrt werden?

Es gibt keinen vorgeschriebenen Ort für die Warnweste. Allerdings sollte sie im Ernstfall sofort greifbar sein, damit die Insassen das Fahrzeug gleicht mit der Weste bekleidet verlassen können. Das heißt eine Aufbewahrung im Kofferraum kommt nicht in Frage. Besser geeignet sind das Handschuhfach, die Fächer in der Tür, die Taschen an den Rückenlehnen oder der Bereich unter dem Beifahrersitz.

Die Weste sollte nicht über den Sitz gehängt werden, weil durch die ständige Sonneneinstrahlung die Fluoreszenzeigenschaften bzw. die Leuchtkraft verloren geht. Außerdem wird die Funktion der Airbags in den Sitzlehnen beeinträchtigt, sofern sie vorhanden sind.

Wie verhält es sich mit der Warnwestenpflicht in anderen Ländern?

Es gibt landesspezifische Unterschiede beim Mitführen und Tragen von Warnwesten. In manchen Ländern besteht statt der Mitführpflicht eine Tragepflicht, falls das Fahrzeug im Schadens- oder Unfall verlassen werden muss. Andere Länder haben, wie Deutschland, die Pflicht zum Mitführen einer Weste pro Fahrzeug. In Tschechien, Ungarn, Bulgarien und Finnland beispielsweise muss für alle Mitfahrer eine Weste vorhanden sein. Vor jedem Urlaub im Ausland sollten Sie sich über Vorschriften wie diese eingehend informieren.

Was passiert, wenn keine Warnweste mitgeführt wird?

Bei einer Polizeikontrolle muss ab dem 01. Juli 2014 mindestens eine Warnweste nach DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471 vorgezeigt werden können. Ist keine entsprechende Warnweste vorhanden, kann das mit einem Bußgeld von circa 15 Euro bestraft werden. Da es keine Tragepflicht gibt, kann für das Nichttragen auch keine Geldstrafe erfolgen. Allerdings ist es möglich, dass im Schadensfall der Versicherungsschutz erlischt.

Im Ausland können die Verwarngelder weitaus höher ausfallen. Hier werden bei Verstößen gegen die Warnwestenpflicht bzw. die Tragepflicht bis zu 600 Euro verlangt.

Autor
Anja L.
Kategorie
Veröffentlicht
30. Juni 2014
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