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9 UVV außer Kraft gesetzt - was sich für Sie ändert

Neun Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) enthalten wichtige Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Die Vorschriften zur Unfallverhütung sind für jedes Unternehmen verpflichtend. Ab dem 1. Februar 2014 werden neun dieser Unfallverhütungsvorschriften zum Thema Explosivstoffe zurückgezogen und durch die berufsgenossenschaftliche Regel BGR/GUV-R 242 ersetzt.

Folgende UVV verlieren ab dem 1. Februar 2014 ihre Gültigkeit:

  • BGV B5 Explosivstoffe - Allgemeine Vorschrift
  • BGV D35 Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel
  • BGV D37 Schwarzpulver
  • BGV D38 Treibladungspulver
  • BGV D39 Feste einheitliche Sprengstoffe
  • BGV D40 Sprengöle und Nitratsprengstoffe
  • BGV D41 Zündstoffe
  • BGV D42 Pulverzündschnüre und Sprengschnüre
  • BGV D44 Munition

Beschlossen wurde dies in einer Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Die erforderliche Genehmigung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Beschlüsse der BG RCI erfolgte im Januar 2014.

Was ändert sich für Sie?

Zur Gewährleistung von Arbeitsschutz und Sicherheit in Ihrem Unternehmen, sollten Sie sich ab Februar 2014 an der BGR/GUV-R 242 orientieren. Die BGR/GUV-R 242 besteht aus einem Basisteil, der alle Grundbestimmungen enthält sowie einem speziellen Teil, der die verschiedenen Explosivstoffe und die dazugehörigen Regelungen behandelt. Die berufsgenossenschaftliche Regel „Tätigkeiten mit Explosivstoffen“ (BGR/GUV-R 242) fasst die neun Unfallverhütungsvorschriften zusammen und passt sie an den aktuellen Stand der Technik und die veränderte Rechtslage an. Außerdem wurden auch Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt, um den Arbeitsschutz und den Umgang mit Explosivstoffen in Unternehmen bestmöglich abzusichern.

Autor
Anja L.
Kategorie
Veröffentlicht
28. Januar 2014
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