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Prüfung von Fahrtreppen nach BetrSichV

Stufe für Stufe zur sicheren Rolltreppe – Prüfung von Fahrtreppen nach BetrSichV

Beim Einkaufen oder auf Reisen sind die Hände meist vollgepackt mit Tüten, Taschen oder schweren Koffern. Wie gut, wenn einem dann der Weg ein wenig erleichtert wird und nicht auch noch steile Treppen erklommen werden müssen. Fahrtreppen, umgangssprachlich eher Rolltreppen genannt, werden vor allem in Bahnhöfen, Kaufhäusern und Flughäfen sehr gern genutzt. Leider sind dabei auch Unfälle nicht ausgeschlossen.

Die meisten Verletzungen passieren durch riskantes bzw. fehlerhaftes Verhalten auf der Rolltreppe. Hier kann durch Warnhinweise informiert und gegengesteuert werden. Die Konstruktion, technische Mängel oder eine schlechte Wartung können ebenfalls der Grund für Unfälle sein. Um dies zu vermeiden, sind Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Veränderungen, wiederkehrende Prüfungen und regelmäßige Sicherheitschecks vorgeschrieben.

Wiederkehrende Prüfungen

Der erste Schritt zu einer sicheren Rolltreppe ist laut Betriebssicherheitsverordnung die Gefährdungsbeurteilung. Darin wird festgestellt, welche Art, Umfang und Fristen zwischen den Prüfungen angebracht sind. Für die wiederkehrende Prüfung wird meist ein jährlicher Turnus empfohlen. Die Prüfungen dürfen von einer befähigten Person oder einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden.

Weiterhin hat es sich bewährt, den Hersteller oder die Instandhaltungsfirma der Fahrtreppe mit regelmäßigen Kontrollen auf den betriebssicheren Zustand der Fahrsteige hin zu beauftragen. Alle Ergebnisse der Prüfungen und Kontrollen müssen dokumentiert und bis zum nächsten Prüftermin aufbewahrt werden.

Vor und nach jedem Einschalten der Rolltreppe muss diese vom Betreiber ebenfalls auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Wie werden Rolltreppen gekennzeichnet?

Für eine sichere Fahrt auf der Rolltreppe sollten sämtliche Nutzungs- und Warnhinweise, wie „Handlauf benutzen“ oder „Kinderwagen verboten“, stets beachtet werden. Diese befinden sich zumeist als Piktogramm-Aufkleber beim Ein- und Ausstieg der Treppe etwa in Schienbeinhöhe und sind aus dem Stand gut sichtbar.

Gebotsschild - Handlauf benutzenGebotsschild - Handlauf benutzen
Verbotsschild - Kinderwagen verbotenVerbotsschild - Kinderwagen verboten

Die Anbringung einer Prüfplakette nach abgeschlossener Prüfung ist in der BetrSichV nicht explizit vorgeschrieben. Um den Prüfungsstand jedem Benutzer und Betreiber bei Bedarf sofort sichtbar zu machen, ist eine Kennzeichnung jedoch empfehlenswert. Verwendet werden die Prüfplakette "Geprüft nach BetrSichV".

Prüfplakette - Geprüft nach BetrSichV, 2023, Ø 30 mm, Farbe blauPrüfplakette - Geprüft nach BetrSichV, 2023, Ø 30 mm, Farbe blau

Was können Passanten tun?

Die sichere Nutzung einer Rolltreppe ist im Grunde ganz einfach. Beachten Sie die Sicherheitshinweise und Nutzungsregeln. Achten Sie darauf, immer eine Hand frei zu haben, um den Handlauf nutzen zu können. Nehmen Sie weder Kinderwagen noch Buggy mit auf eine Fahrtreppe. Auch ein gewisser Sicherheitsabstand zu anderen Nutzern ist empfehlenswert. Sind Sie am Ende der Treppe angekommen, entfernen Sie sich umgehend, um den Platz für folgende Personen frei zu machen. Nehmen Sie Ihr/e Kind/er an die Hand und Ihre/n Hund/e auf den Arm.

Manchmal sind es weder technische noch verhaltensbedingte Gründe, die zu Verletzungen auf Rolltreppen führen. Eine Person kann stolpern, mit der Tasche hängen bleiben oder Ähnliches. Sie können helfen, indem Sie einen der Stoppschalter betätigen, die für den Notfall an Rolltreppen eingerichtet sind. Die Anlage kommt dann langsam zum Stillstand und der betreffenden Person kann weiterführend geholfen werden.

Autor
Kristin Hergenhan • Produktmanagerin für Kennzeichnung
Veröffentlicht
15. Juli 2021
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