Was Sie zur Alarmierung und Evakuierung wissen müssen

Die neue DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“

Es gibt viele verschiedene Ereignisse, wie Brände oder der Austritt von Gefahrstoffen, die zu einer notwendigen Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes führen können. Dann müssen alle im Unternehmen anwesenden Beschäftigten und Besucher schnellstmöglich alarmiert und evakuiert werden.

Was muss ich zur Alarmierung und Evakuierung wissen

Die neue DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die für die Alarmierung und Evakuierung der anwesenden Personen verantwortlich sind. In dieser DGUV Information werden Beispiele für Gefährdungssituationen genannt und Lösungswege dargestellt.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen muss ein Konzept für die Alarmierung und Evakuierung aller im Unternehmen Anwesenden erstellt werden. Eine große Bedeutung kommt hier auch der Sicherheit von Personen zu, die sich zum Beispiel als Besucher, Gast oder als dienstleistende Fremdfirma im Unternehmen befinden. Diese sollten einen Besucherausweis erhalten und angemeldet sein, so dass im Falle einer notwendigen Alarmierung und Evakuierung ein genauer Überblick über die anwesenden Personen besteht. Zudem müssen sie über alle wichtigen Verhaltensregeln während ihrer Anwesenheit im Unternehmen informiert sein.

Hierzu eignet sich besonders der Sicherheitsaushang „Sicherheitsregeln für einen sicheren Aufenthalt im Betrieb“ gemäß DGUV-Information 205-033.

 

Autor

Claudia Hahn • Produktmanagerin Bereich Sicherheitskennzeichnung

Veröffentlicht

19. März 2020

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