Staplerfahrer aufgepasst!
Der Transport von schwer beladenen Paletten lässt sich in der Lagerhaltung ohne Gabelstapler gar nicht mehr realisieren. Die Flurförderzeuge stapeln, heben, lagern ein und befördern Lasten und werden daher täglich stark beansprucht. Umso wichtiger ist es, dass alle einschlägigen Vorschriften und Regelungen zum Betrieb von Flurförderzeugen beachtet werden. Dazu zählt unter anderem die regelmäßige Durchführung von Prüfungen nach BGV D27. Diese stellt sicher, dass das Gerät fehlerfrei funktioniert und sich in einem arbeitssicheren Zustand befindet.
Prüfung von Flurförderzeugen
Die umfasst alle wichtigen Bauteile und sicherheitstechnischen Einrichtungen der Flurförderzeuge. Nur wenn jedes Teil der Anlage mängelfrei funktioniert, darf das Flurförderzeug zum Einsatz kommen. Die sachkundige Person widmet sich daher sowohl dem Fahrwerk und Antrieb, dem Hubwerk, den Fahrerschutzeinrichtungen als auch den Kennzeichnungen an und im Umkreis des geprüften Flurförderzeugs.
Überprüfte Bauteile bei Fahrwerk und Antrieb:
- Lenkung
- Fahrbremse und Feststellbremse
- Räder
- Fahrgestell
- Schalter und Warneinrichtungen
- Sicherungen und Leitungen, Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung bei elektrischem Antrieb
- Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter) beim Antrieb durch Verbrennungsmotoren
- Am Anhänger, wenn vorhanden: Fahrwerk und Kupplungsgestänge
Überprüfte Bauteile beim Hubwerk:
- Hydraulikanlage
- Hubgerüst
- Huborgane (Seile und Lamellenketten)
- Lastaufnahmemittel (Gabeln, Befestigungselemente, Zustand der Anbaugeräte, Zustand Plattform von Hochhubwagen)
Überprüfte Elemente des Fahrerschutzes soweit vorhanden:
- Schutzdach für den Fahrer
- Lastschutzgitter
- seitliche Schutzbügel
Sonstige überprüfte Vorrichtungen:
- Anhängevorrichtungen, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, Fabrikschilder
Weitere Fakten zur Prüfung von Flurförderzeugen:
- Mindestens einmal jährlich muss eine Überprüfung stattfinden; bestimmte Bedingungen wie starke Beanspruchung können eine Verkürzung des Abstandes verursachen
- Flurförderzeuge werden von sachkundigen Personen geprüft; eine entsprechende Berufsausbildung, berufliche Erfahrungen und die Kenntnis aller Arbeitsschutzvorschriften und Richtlinien befähigen einer Person zur Prüfung; Beispiele für Sachkundige sind Fachingenieure, Kundendienstmonteure der Herstellerfirma, Betriebsmeister, -ingenieure, -handwerker
- Festgestellte Mängel haben die Stilllegung des Flurförderzeugs, die sofortige Meldung des Schadens an den Unternehmer sowie die schnellstmögliche Behebung des Fehlers zur Folge; Mängel die eine Beeinträchtigung der Sicherheit darstellen sind u.a.:
- Schadhaft Reifen
- Zu großes Lenkungsspiel
- Betriebs- und Feststellbremse eingeschränkt funktionstüchtig oder unwirksam
- Schäden an den Gabelzinken
- Risse an tragenden Teilen
- Erkenntnisse, Ergebnisse der Prüfung, festgestellte Mängel, Datum, Name des Prüfers müssen in Form eines Prüfbuches festgehalten werden
- Abgeschlossene Prüfungen an Flurförderzeugen sind durch Prüfplaketten kenntlich zu machen; die Plakette gibt den nächsten Prüftermin an; die Prüfplaketten „Geprüft nach BGV D27“ sowie „Nächster Prüftermin nach § 37 BGV D27“ sind im unserem Onlineshop erhältlich

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