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Beratung zu Parkplatzschildern

Beschilderung von öffentlichen und privaten Parkplätzen

Das Parken bezeichnet den Vorgang, ein betriebsfähiges und zugelassenes Fahrzeug für unbestimmte Zeit abzustellen. Dabei wird das Fahrzeug dem ruhenden Verkehr zugeordnet. Das Parken ist überall dort gestattet, wo es nicht durch Parkverbote (Eingeschränktes Haltverbot) oder Haltverbote (Absolutes Haltverbot) untersagt ist. In Deutschland ist der Abstell- bzw. Parkvorgang vom reinen Haltvorgang zu unterscheiden, Rechtsgrundlage dafür bildet die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. In §12 Abs. 2 StVO ist definiert: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."

Das Parken hat in der Regel auf gekennzeichneten Parkflächen zu erfolgen. An Fahrbahnen darf grundsätzlich nur auf dem rechten Seitenstreifen geparkt werden. Ist kein Seitenstreifen vorhanden oder ist dieser nicht ausreichend befestigt, darf am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Ausnahmen davon bilden nur Einbahnstraßen und Fahrbahnen mit Schienen auf der rechten Seite. Auf solchen Straßen ist das Parken am linken Fahrbahnrand erlaubt. Private Kundenparkplätze werden oft von Unternehmen, Geschäften oder Hotels dem Kunden für die Dauer des Einkaufs oder des Besuchs zur Verfügung gestellt. Durch diese Parkplätze können die Kunden bequem vor der Firma oder dem Geschäft parken und müssen weder nach einer Parkmöglichkeit suchen noch eine Parkgebühr bezahlen.

Beschilderung von Parkplätzen

International haben sich die weithin bekannten Parkplatzschilder durchgesetzt. Sie enthalten ein "P" in weißer Farbe auf blauem Hintergrund. Je nach Art und Funktion des Parkplatzes kann das Schild durch Zusatzschilder ergänzt oder eingeschränkt werden. Für speziell angelegte Parkplätze können die Parkplatzschilder in abgewandelter Form verwendet werden. So erhalten beispielsweise P+R-Parkplätze als auch Wanderer-Parkplätze eine eigene Verkehrsbeschilderung.

Parkplatzschilder nach StVO

Parkplatzschilder nach StVO erhalten Sie bei uns in den Reflexionsklassen RA1 und RA2.

Name des Verkehrsschildes VZ-Nr. Darstellung
Parkplatzschilder nach STVO - Beispiele
Parken VZ 314

Parkplatzschilder nach STVO - Parken

Parken Anfang (Aufstellung rechts)

Parken Ende (Aufstellung links)

VZ 314-10

Parkplatzschilder nach STVO - Parken Anfang bzw. Ende

Parken auf Gehwegen VZ 315-50

Parken auf Gehwegen VZ 315-50

Behindertenparkplätze

Ein Behindertenparkplatz ist eine spezielle Parkmöglichkeit für behinderte Menschen. Er ist eine Maßnahme zum Ausgleich von Nachteilen, die Behinderte haben. Der Behindertenparkplatz ist durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Durch die Verkehrszeichen 314 (Parkplatzschilder) in Verbindung mit Zusatzschildern 1044-10 8 ("Nur für Behinderte") wird die Parkerlaubnis für diese Fläche eingeschränkt für behinderte Menschen. Wer einen Behindertenparkplatz benutzen will, muss in Deutschland eine Sondergenehmigung beantragen und erhält dann einen Parkausweis. Dieser muss beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Auf Kunden- als auch Privatparkplätzen können Behindertenparkplätze auch mit nichtamtlichen Verkehrsschildern gekennzeichnet werden, wie Parkschilder mit Zusatztexten sowie zusätzlichen Symbolen (z.B. P mit Rollstuhlsymbol).

Frauenparkplätze, Mutter- Kind-Parkplätze

Frauenparkplätze sind auf Parkplätzen und besonders in Tiefgaragen und Parkhäusern extra gekennzeichnete und ausgewiesene Stellplätze für die Nutzung durch Frauen. Sie sind meist näher an Fluchtwegen, Ausgängen oder im Aufnahmebereich von Kameras gelegen und sollen so die Sicherheit von Frauen erhöhen. Hintergrund ist die Problematik, dass sich Frauen besonders in abgelegenen Teilen von Parkhäusern und Tiefgaragen nicht sicher fühlen und Angst vor kriminellen Übergriffen haben.

Als Mutter-Kind-Parkplatz bezeichnet man einen auf einem Kundenparkplatz gelegenen Stellplatz, der speziell für hochschwangere Frauen sowie Personen mit kleinen Kindern vorgesehen ist. Ebenso wie Behinderten- oder Frauenparkplätze liegen Mutter-Kind-Parkplätze meist in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereiches des Gebäudes, zu dem der Parkplatz gehört. Meist sind sie auch etwas breiter als gewöhnliche Parkplätze, um das Hantieren mit Kinderwagen zu erleichtern.
Im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen sind Frauenparkplätze als auch Mutter-Kind-Parkplätze nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen und können daher nur auf privaten Stellplätzen durch Beschilderung ausgewiesen werden.

Name des Verkehrsschildes VZ-Nr. Darstellung
Praxisbewährte Parkplatzschilder für den Einsatz auf dem Betriebsgelände - Beispiele
Parkplatzschild - Behindertenparkplatz praxisbewährt

Parkplatzschild Behindertenparkplatz

Parkplatzschild - Eltern und Kind

praxisbewährt

Parkplatzschild - Eltern und Kind

Parkplatzschild - Nur für Kunden praxisbewährt

Parkplatzschild - Nur für Kunden

Parkplatz-Reservierer für Ihr Unternehmen

Besucher-Parkplätze oder auch Autokennzeichen-bezogene Parkflächen sind insbesondere bei Großunternehmen sowie Firmen mit viel Besucherverkehr gängige Praxis, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten. Das Brewes Standardangebot bietet Ihnen hierfür Parkplatz-Reservierer mit Standardtexten für die Kennzeichnung von Mitarbeiter-Parkätzen, Besucher-Parkplätzen, Parkflächen für die Geschäftsleitung als auch für Frauenparkplätze.

Zudem produzieren wir Ihnen Parkplatzreservierer nach Ihren Wünschen: mit Angabe von KFZ-Kennzeichen, Namen, Abteilungsangaben, Logo oder Firmenname. Die Aufstellung und Ausführung der Parkplatzreservierer muss dabei nicht der StVO entsprechen. Dies bietet Ihnen als Unternehmen einen maximalen Gestaltungsfreiraum.

Bestellen Sie jetzt die notwendigen Parkplatzschilder für Ihr Unternehmen - bei Fragen stehen Ihnen unsere  zur Verfügung.

Name des Verkehrsschildes VZ-Nr. Darstellung
Parkplatzreservierer - Beispiele
Parkplatzreservierer - Privatparkplatz Schild praxisbewährt

Parkplatzreservierer - Privatparkplatz Schild

Parkplatzreservierer - Reserviert

praxisbewährt

Parkplatzreservierer - Reserviert

Parkplatzreservierer - Besucher praxisbewährt

Parkplatzreservierer - Besucher

Parkplatzreservierer mit Wunschtext und Logo praxisbewährt

Parkplatzreservierer mit Wunschtext und Logo

Befestigung der Parkplatzschilder

Das passende Befestigungsmaterial für Ihre Parkplatzschilder erhalten Sie in unserem Online Shop. Mit unseren leicht aufstellbaren Pfosten und Grundplatten können Sie Ihre Parkflächen zügig kennzeichnen.

Parkplatz-Begrenzung

Parkplatzbegrenzungen erhalten Sie ebenfalls bei Brewes. Sie erleichtern das Einparken und schützen Fahrzeug und Umgebung vor Anfahrschäden. Sie dienen der seitlichen oder frontalen Parkplatzbegrenzung und sind aufgrund ihrer reflektierenden Eigenschaft sehr gut sichtbar. Der hoch verdichtete Recycling-Gummi, aus dem die Parkplatzbegrenzungen bestehen, sorgt für lange Haltbarkeit.

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