Kaufberatung zu Verkehrszeichen Gefahrenzeichen
Einsatz von Gefahrenhinweisschilder
Gefahrzeichen nach StVO weisen einen Verkehrsteilnehmer auf eine gefährliche Situation hin. Mit der Warnung zu einer erhöhten Aufmerksamkeit sollen Risiken rechtzeitig angekündigt und die Verringerung der Geschwindigkeit erwirkt werden. Oft beziehen sich die Warnungen der Gefahrenschilder auf Fahrbahneigenschaften oder deren Zustand und dienen der Verkehrssicherungspflicht.
Sie dienen nicht ausschließlich der eigenen Sicherheit, sondern auch für andere Mitwirkende. Zum Bespiel Fußgänger, Radfahrer, spielende Kinder oder Baustellenmitarbeiter. Mithilfe von Gefahrenzeichen werden ortsunkundige Verkehrsteilnehmer mit den örtlichen Besonderheiten und auf gewisse Gefahrenstellen hingewiesen.
Bedeutungen der Gefahrenschilder
Die häufigsten Verkehrszeichen sind: Achtung Gefahrenstelle, Gefälle, Unebene Fahrbahn, Schleuder- oder Rutschgefahr, Arbeitsstelle oder auch Gegenverkehr. Anbei eine kurze Übersicht der bekanntesten Dreiecke mit den dazugehörigen VZ-Nummern:
VZ Nummer |
Bedeutung |
Abbildung |
VZ 101 |
Gefahrenstelle, mit dem Ausrufezeichen wird allgemein vor einer Gefahr gewarnt. Ein Zusatzzeichen mit weiteren Informationen kann ergänzt werden. |

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VZ 112 |
Unebene Fahrbahn, hier ist mit Unebenheiten zu rechnen. Zum Beispiel durch Schlaglöcher oder Bodenwellen. |

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VZ 114 |
Schleuder- oder Rutschgefahr, infolge nasser oder verschmutzter Fahrbahn. |

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VZ 123 |
Arbeitsstelle, aufgrund einer Baustelle. Ab diesem Schild ist vermehrt mit Baufahrzeugen und Arbeitern zu rechnen. |

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VZ 125 |
Gegenverkehr, auf der eigenen Spur muss mit Gegenverkehr gerechnet werden. |

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Größe, Material und Ausführungen von Gefahrenzeichen nach StVO
Gefahrenschilder besitzen ein Dreieck-Format mit der Spitze nach oben zeigend. Die Schilder besitzen einen weißen Hintergrund, einen roten Rand sowie ein schwarzes Gefahrensymbol.
Die Größe der Gefahrzeichen nach StVO richtet sich nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit:
Das brewes Standard-Produktsortiment besitzt folgende Produkteigenschaften:
- Material: Aluminium 2 mm
- Ausführung: Flachform
- Reflexionsklasse: RA1, RA2
- Schenkellänge: 630 mm, 900 mm
Verkehrsschilder der Reflexionsklasse RA3 oder/ und mit einer Schenkellänge von 1260 mm sind auf Anfrage erhältlich.
Häufige Fragen zu Gefahrenzeichen
Was muss beim Aufstellen beachtet werden?
Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen Gefahrzeichen im Allgemeinen 150 bis 250 m vor der Gefahrenstelle. Ist die Entfernung geringer, so kann sie auf ein Zusatzschild angegeben sein.
Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen die Schilder unmittelbar vor der Gefahrenstelle. Ein Zusatzschild kann die Länge der Gefahrenstrecke angeben, oder die Entfernung bzw. Einschränkungen der Gültigkeit. Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzschild ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrenstelle, falls sich diese auf der anderen Straße befindet.
Wie werden die Schilder montiert?
Mit Ausnahme einer kurzzeitigen Aufstellung, zum Beispiel aufgrund von Bauarbeiten, sind Gefahrenzeichen fest im Fundament einzubetonieren. Grundsätzlich beträgt die Aufstellhöhe 2,0 Meter zwischen Unterkante des Gefahrzeichens und dem Boden.
Was bedeutet das dreieckige Verkehrszeichen mit 10 %?
Damit Sie sich besser auf den Straßenverlauf einstellen können, gibt dieses Gefahrzeichen entweder ein Gefälle oder eine Steigung von 10 % an.
Handelt es sich um ein Gefälle, nimmt die schwarze Ebene im Schild von links nach rechts ab, wird also kleiner. Bei einer Senkung muss damit gerechnet werden, dass sich der Bremsweg verlängert und auch die Bremswirkung nachlassen kann.
Ist mit einer Steigung zu rechnen, wird bergauf meist mehr Gas gegeben. Schalten Sie eventuell einen Gang runter, um den Motor Ihres Fahrzeuges zu schonen.
Gesetzlichen Normen und Vorschriften für Gefahrzeichen
Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen aufgestellt werden. Auch die Formen und Ausführungen der Schilder müssen den Vorgaben der StVO entsprechen. In der IVZ-Norm sind die Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen festgelegt.
Ebenso muss die Schrift der DIN 1451-2 nachkommen. Die DIN 6171 regelt die Aufsichtsfarben und die DIN 67520 beschreibt die Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung.
Erhöhen Sie die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer und kaufen Sie ihr Gefahrzeichen für den Straßenverkehr oder auch für ihr Betriebsgelände bei Brewes.