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Zusammenfassung

Gefahrenschilder sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit und warnen Autofahrer, Radfahrer sowie Fußgänger vor potenziellen Risiken auf der Straße. Diese dreieckigen Schilder mit rotem Rand und schwarzem Piktogramm signalisieren Gefahren wie scharfe Kurven, Wildwechsel oder rutschige Fahrbahnen. Durch ihre auffällige Gestaltung erhöhen Gefahrenhinweisschilder die Aufmerksamkeit und helfen, Unfälle zu vermeiden.

Beratung zu Gefahrenzeichen Verkehr

Einsatz von Gefahrenhinweisschilder

Gefahrenschilder nach StVO dienen dazu, Verkehrsteilnehmer auf gefährliche Situationen hinzuweisen und rechtzeitig zu erhöhter Vorsicht zu mahnen. Sie sind ein zentrales Element der Verkehrssicherungspflicht und warnen vor besonderen Fahrbahnbedingungen wie Baustellen, Fußgängerüberwegen oder Gefällstrecken. Neben dem Schutz der eigenen Sicherheit dienen Gefahrenhinweisschilder auch dem Schutz anderer – etwa von Fußgängern, Radfahrern oder Baustellenarbeitern.


Bedeutungen der Gefahrenschilder

Die häufigsten Verkehrszeichen sind: Achtung Gefahrenstelle, Gefälle, Unebene Fahrbahn, Schleuder- oder Rutschgefahr, Arbeitsstelle oder auch Gegenverkehr. Anbei eine kurze Übersicht der bekanntesten Dreiecke mit den dazugehörigen VZ-Nummern:

Verkehrszeichen Nummer Bedeutung Abbildung
VZ 101 Gefahrenstelle, mit dem Ausrufezeichen wird allgemein vor einer Gefahr gewarnt. Ein Zusatzzeichen mit weiteren Informationen kann ergänzt werden. Verkehrszeichen StVO - Gefahrenstelle - VZ 101
VZ 112 Unebene Fahrbahn, hier ist mit Unebenheiten zu rechnen. Zum Beispiel durch Schlaglöcher oder Bodenwellen. Verkehrszeichen StVO - Unebene Fahrbahn - VZ 112
VZ 114 Schleuder- oder Rutschgefahr, infolge nasser oder verschmutzter Fahrbahn. Verkehrszeichen StVO - Schleuder- o. Rutschgefahr - VZ 114
VZ 123 Arbeitsstelle, aufgrund einer Baustelle. Ab diesem Schild ist vermehrt mit Baufahrzeugen und Arbeitern zu rechnen. Verkehrszeichen StVO - Arbeitsstelle - VZ 123
VZ 125 Gegenverkehr, auf der eigenen Spur muss mit Gegenverkehr gerechnet werden. Verkehrszeichen StVO - Gegenverkehr - VZ 125


Größe, Material und Ausführungen von Gefahrenschildern

Gefahrenschilder im Straßenverkehr sind dreieckig mit weißem Hintergrund, rotem Rand und schwarzem Symbol. Die Größe richtet sich nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:

  • bis 50 km/h: 630 mm Schenkellänge
  • 50 bis 100 km/h: 900 mm Schenkellänge
  • über 100 km/h: 1260 mm Schenkellänge

Standardmäßig werden Gefahrenschilder aus 2 mm Aluminium in Flachform und den Reflexionsklassen RA1 oder RA2 angeboten. Auf Anfrage sind auch Schilder mit RA3-Reflexion oder größeren Maßen erhältlich.


Gesetzliche Normen und Vorschriften

Im öffentlichen Raum dürfen nur StVO-konforme Gefahrenschilder aufgestellt werden. Die Gestaltung unterliegt strengen Vorgaben:

  • Form & Farbe: DIN 6171 (Farben)
  • Schriftart: DIN 1451-2
  • Reflexionsmaterialien: DIN 67520
  • Aufstellung: IVZ-Norm

Durch den Einsatz normgerechter Gefahrenschilder tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei – ob auf öffentlichen Straßen oder auf Betriebsgeländen.

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