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Kaufberatung zu Verkehrszeichen Parkverbots- und Halteverbotsschilder

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Die Definition für "Halten" in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, kurz VwV-StVO, beschreibt eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist. Es darf immer und überall dort gehalten werden, wo es nicht verboten ist - wobei natürlich die gegenseitige Rücksichtnahme nach § 1 der StVO zu beachten ist. Die maximale Dauer, die angehalten werden darf beträgt drei Minuten.

Wer länger als drei Minuten anhält oder sein Auto verlässt, der parkt. Ausgenommen davon sind verzögerungsfreies Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen. Umgangssprachlich wird in Deutschland das absolute Haltverbot als "Halteverbot" und das eingeschränkte Haltverbot als "Parkverbot" bezeichnet.

Übersicht zu Park- und Halteverbotsschilder

Verkehrszeichen Bedeutung Verkehrszeichen-Nr. Abbildung

Absolutes Haltverbot

Ronde mit rotem Rahmen, blauem Untergrund und zwei Schrägstrichen

VZ 283

Verkehrszeichen - Absolutes Haltverbot

Absolutes Haltverbot Anfang (Rechtsaufstellung)

VZ 283-10

Verkehrsschild - Absolutes Haltverbot Anfang (Rechtsaufstellung)

Eingeschränktes Haltverbot

Ronde mit rotem Rahmen, blauem Untergrund und einem Schrägstrich

VZ 286

Verkehrsschild - Eingeschränktes Haltverbot

Eingeschränktes Haltverbot Ende (Linksaufstellung) VZ 286-11

Verkehrsschild - Eingeschränktes Haltverbot Ende (Linksaufstellung)

Neben den Ronden gibt es auch folgende Halteverbotsschilder
Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone VZ 290.1

Beginn Zone eingeschränktes Halteverbot

Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone VZ 290.2

Verkehrsschild - Ende Zone eingeschränktes Halteverbot

Taxenstand VZ 229

Verkehrsschild- Taxenstand

 

Gültigkeitsbereiche der Verkehrsschilder VZ 283 und VZ 286 

Das Haltverbot bzw. Parkverbot beginnt ab dem Verkehrszeichen und gilt auf der Straßenseite, auf der das Schild steht. Es gilt in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern es nicht vorher durch ein anderes Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr aufgehoben wird.

Verkehrszeichen StVO, Absolutes Haltverbot Anfang- Rechts, VZ 283-10

Verkehrszeichen StVO, Absolutes Haltverbot Mitte - Rechts, VZ 283-30

Verkehrszeichen StVO, Absolutes Haltverbot Ende- Rechts, VZ 283-20

Weiße Pfeile in den Verkehrsschildern zeigen den Anfang, das Ende oder die Fortsetzung des Haltverbots bzw. Parkverbots an. Verkehrsschilder mit zur Fahrbahn weisenden Pfeilen markieren wie Verkehrsschilder ohne Pfeil den Anfang von Haltverbots- oder Parkverbotsbereichen. Verkehrsschilder mit Pfeilen, die von der Fahrbahn weg weisen, zeigen das Ende des jeweiligen Park- oder Haltverbots an. Die Kombinationen beider Pfeile auf den Verkehrszeichen weisen auf die Fortsetzung des Haltverbots hin. Parkverbote und Haltverbote können über Zusatzzeichen nach StVO zeitlich, also stündlich und wochentäglich oder auch über Zeiträume hinweg, beschränkt werden.

Eine Nachrüstung am Schild mit weißen Pfeilen für Halteverbot kann jederzeit erfolgen. Bei uns finden Sie Klebepfeile für Verkehrszeichen Ronde Durchmesser 420 mm und 600 mm. Weitere Größen auf Anfrage.

Aufstellvorrichtungen und Schilderbefestigungen

Es gibt zwei Arten von Aufstellvorrichtungen:

  • die dauerhafte und feste Aufstellung, hier wird ein Rohrpfosten (entweder mit Guss-Bodenhülse zum Einbetonieren oder mit Erdanker zum Eingraben) und Rohrschellen benötigt
  • und die kurzfristige mobile Beschilderung, dabei kommen Fußplatten nach TL-Vorschrift, Schaftrohre mit Klemmschellen sowie Zusatzzeichen für eventuell notwendige Ergänzungen (Datum, Uhrzeit, Ausnahmen) zum Einsatz.

Häufige Fragen zu Halt- & Parkverbot

Wann und wer darf absolutes Halteverbot Schild aufstellen?

Auf dem Privat- und Betriebsgelände kann der Besitzer sein Schild je nach Bedarf und Sicherheitsaspekten aufstellen. Zum Beispiel können Betriebsfremde schnell Fluchttüren, Notausgänge oder Rettungswege übersehen.

Betrifft es aber den öffentlichen Verkehrsraum, ist eine Genehmigung vom Straßenverkehrsamt einzuholen. Auch beim Errichten von temporären Parkverbotszeichen bedarf es einer offiziellen Bewilligung seitens Straßenverkehrsamt. Vorübergehende Parkverbotszeichen werden häufig genutzt bei Bauarbeiten, Straßenreinigungen oder Veranstaltungen.

Welche Haltverbots- und Parkverbotsschilder können bei Brewes gekauft werden?

Unsere Schilder sind standardmäßig in folgender Ausführung verfügbar: Flachform, Aluminium 2 mm. In unserem Online Shop bieten wir Ihnen Schilder mit Standardtexten mit verschiedenen Symbolen an. Des Weiteren können Sie zwischen den Reflexionsklassen reflektierend RA1 oder RA2 auswählen.

Sie benötigen eine individuelle Lösung? Dann fragen Sie direkt bei unserem Vertriebs-Team an. Gestaltungsmöglichkeiten aus unserem Sortiment:

Parkverbotsschild, Absolutes Haltverbot mit Wunschtext

Parkverbotsschild, Parkverbot mit Wunschtext

Was ist der Unterschied zwischen nicht reflektierend und reflektierend RA1 und RA2?

Nicht reflektierende Schilder werden ausschließlich auf dem Privat- und Betriebsgelände verwendet.

Für eine bessere Sichtbarkeit der Verbotsschilder empfehlen wir die Reflexionsklasse RA1. Dann haben Parksünder auch keine Ausrede parat. Natürlich sollte jeder Fahrer vorher prüfen, ob ein parken verboten Schild aufgestellt wurde.

Im Geltungsbereich der StVO kommen immer reflektierende Schilder zum Einsatz. Schon In der Dämmerung werden sie eher wahrgenommen und senken die Gefahr des Falschparkens.  

Darf jedes Fahrzeug im absoluten Halteverbot abgeschleppt werden?

In öffentlichen Verkehrsbereichen darf grundsätzlich jedes Auto abgeschleppt werden. Hier empfiehlt sich immer die Polizei zu verständigen, auch auf privatem Gelände, sonst bleibt der Melder eventuell auf den Abschleppkosten sitzen.

Sorgen Sie jetzt für mehr Sicherheit auf dem Gelände und kaufen ihr Schild bei Brewes.

Übersicht der wichtigsten Normen und Vorschriften für Park- und Halteverbotsschilder

Normen
StVO Straßenverkehrsordnung
IVZ-Norm Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen
DIN 6171 Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen
DIN 67520 Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung
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