Ist Ihre Gas-Löschanlage richtig gekennzeichnet?

Brandschutz-News: Ist Ihre Gas-Löschanlage richtig gekennzeichnet?

Nach Überarbeitung u. a. der DGUV-Regel 105-001 wurde die neue DGUV Information 205-026 „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen“ herausgegeben.

Diese enthält umfangreiche Maßnahmen zum Schutz von Personen die Löschanlagen betreiben. Grund für die neue Regelung ist die immer häufigere Installation von Gas-Löschanlagen.

Löschanlagen, die Löschgase benutzen beruhen auf dem Prinzip, dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Deshalb müssen Maßnahmen getroffen werden, um Personen vor dem Betreten dieser Räume bzw. der dort auftretenden Erstickungsgefahr bei laufendem Betrieb oder nach Einsatz der Löschanlagen zu warnen.

Bei der Verwendung von solchen Gas-Löschanlagen muss der Unternehmer also eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen einleiten. Außerdem ist er dazu verpflichtet, Personen, die Zutritt zu den Lösch- und Gefährdungsbereichen haben, regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, über die möglichen Gefahren durch das Löschgas sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Demnach besagt die neue Regelung, dass an allen Zugängen zu den Lösch- und Gefährdungsbereichen das Warnzeichen W041 „Warnung vor Erstickungsgefahr“ nach DIN EN ISO 7010 sichtbar und dauerhaft angebracht werden muss. Zusätzlich zum Warnzeichen muss ein Zusatzzeichen mit folgender Aufschrift angebracht werden: „Gas-Löschanlage – Bei Feueralarm oder Ausströmen von Löschgas, Raum sofort verlassen! Lebensgefahr!“ Beispiele für solche Bereiche sind: Rechenzentren oder Server- und Technikräume.

Kennzeichnen Sie deshalb ihre mit einer Gas-Löschanlage ausgestatteten Räume und Anlagen gemäß DGUV Information 205-026 mit dem Warnschild „Warnung vor Erstickungsgefahr“. Bei Brewes finden Sie diesen Artikel Warnschild, Gas-Löschanlage, ISO 7010, Aufkleber, Folie, 210 x 255 mm.

Autor

Nicole Sroka

Veröffentlicht

22. Juli 2019

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