Leiterprüfung: So prüfen Sie Leitern und Tritte sicher und rechtskonform

Leiterprüfung: So prüfen Sie Leitern und Tritte sicher und rechtskonform

Leitern und Tritte gehören in fast jedem Betrieb zur Grundausstattung und werden gerade deshalb oft unterschätzt. Wer sie regelmäßig prüft, erfüllt nicht nur seine Pflichten als Arbeitgeber, sondern erkennt Verschleiß, bevor daraus ein Unfall wird. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorgaben gelten, worauf es bei der Prüfung ankommt und wie Sie mit unserer Checkliste strukturiert vorgehen.

Eine lockere Sprosse oder eine abgenutzte Fußkappe: Viele Mängel an Leitern entstehen schleichend und fallen im Arbeitsalltag kaum auf. Genau hier setzt die Leiterprüfung an. Sie sorgt dafür, dass nur einwandfreie Arbeitsmittel im Einsatz sind und dass Sie als Unternehmen im Ernstfall nachweisen können.

Leiterprüfung ist Pflicht: Die rechtlichen Grundlagen 

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 14 BetrSichV muss der Arbeitgeber sie wiederkehrend prüfen lassen, wenn sie schädigenden Einflüssen wie Verschleiß, Witterung oder Beschädigung ausgesetzt sind und das trifft auf praktisch jede Leiter zu. 

Konkretisiert wird das durch zwei Regelwerke: 

  • TRBS 2121 Teil 2 beschreibt die Gefährdungen bei der Verwendung von Leitern und die erforderlichen Schutzmaßnahmen. 

  • Die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ gibt praxisnahe Hinweise zu Auswahl, Benutzung und Prüfung. 

 

Wie oft müssen Leitern geprüft werden? 

Eine starre Frist schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Die Prüffristen leiten Sie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab, abhängig von Einsatzhäufigkeit, Beanspruchung und Umgebung. Die DGUV empfiehlt, Leitern und Tritte mindestens einmal jährlich prüfen zu lassen. Bei starker Beanspruchung, etwa auf Baustellen oder im Lager, sind kürzere Intervalle sinnvoll. 

Zusätzlich gilt: Nach einer sicherheitsrelevanten Reparatur oder nach außergewöhnlichen Ereignissen, zum Beispiel einem Sturz, muss vor der weiteren Verwendung erneut geprüft werden.

Wer darf Leitern prüfen? 

Die wiederkehrende Prüfung führt eine zur Prüfung befähigte Person durch. Das muss kein externer Sachverständiger sein. Nach TRBS 1203 zählt, dass die Person durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die nötigen Fachkenntnisse verfügt. In vielen Betrieben übernehmen geschulte Mitarbeitende aus Haustechnik oder Arbeitssicherheit diese Aufgabe. 

Unabhängig davon gilt: Wer eine Leiter benutzt, kontrolliert sie vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel. Diese Sichtkontrolle ersetzt die wiederkehrende Prüfung nicht, sondern ergänzt sie.

Worauf es bei der Prüfung ankommt: unsere kostenlose Checkliste 

Damit die Prüfung nicht vom Bauchgefühl abhängt, haben wir eine Prüf- und Dokumentationscheckliste für Leitern und Tritte entwickelt. Sie basiert auf der DGUV Information 208-016, der TRBS 2121 Teil 2 und dem DGUV-Kontrollblatt. 

Die Checkliste umfasst 25 Prüfkriterien. Sie sind nach Bauteilgruppen sortiert, sodass Sie nur bewerten, was für die jeweilige Bauart zutrifft: 

  • Grundkörper und tragende Bauteile: Holme, Schenkel, Sprossen und Stufen dürfen nicht verbogen, gerissen oder stark abgenutzt sein. Nieten, Schrauben und Schweißnähte müssen fest und ohne Risse sein. 

  • Standsicherheit und bewegliche Teile: Leiterfüße und Fußkappen müssen rutschhemmend sein, Gelenke und Spreizsicherungen zuverlässig verriegeln. Bei fahrbaren Leitern prüfen Sie zusätzlich Bremsen und Feststeller. 

  • Oberfläche und Kennzeichnung: Die Leiter muss frei von Öl, Fett oder Farbe sein. Typenschild, Piktogramme und Herstellerhinweise müssen vollständig und lesbar sein.

  • Bauartspezifische Kriterien: Für Podest- und Plattformleitern, Schiebe-, Mehrzweck- und Teleskopleitern gibt es eigene Prüfpunkte – etwa zu Geländern, Sprossenhaken oder Verriegelungen.

  • Werkstoff: Holz prüfen Sie auf Fäulnis und Risse, Metall auf Korrosion und scharfe Kanten, GFK auf Delamination und Verfärbung.

  • Funktionscheck: Lassen sich alle Gebrauchsstellungen laut Herstellerangabe aufbauen und verriegeln? Passt die Leiter noch zum betrieblichen Einsatz?

Jetzt Checkliste Leiterprüfung kostenlos herunterladen (PDF)

Als Ergänzung enthält die Checkliste einen 30-Sekunden-Kurzcheck mit acht Fragen für Anwenderinnen und Anwender. Er eignet sich als Aushang am Leiterlager oder für die nächste Unterweisung.

Checkliste für die Prüfung von Leitern und TrittenCheckliste für die Prüfung von Leitern und Tritten

Mangel festgestellt, was nun? 

Schadhafte Leitern und Tritte werden sofort der Benutzung entzogen und eindeutig gekennzeichnet. Reparaturen sind nur mit geeigneten Ersatzteilen und nach Herstellerangaben zulässig. Provisorische Lösungen wie Bandagen um gebrochene Holme sind tabu. Nach jeder sicherheitsrelevanten Instandsetzung folgt eine erneute Prüfung. 

Dokumentation und Prüfplakette: Prüfung sichtbar machen

Eine Prüfung ist nur so gut wie ihr Nachweis. Halten Sie für jede Leiter fest, wer wann geprüft hat, welche Mängel gefunden wurden und wann die nächste Prüfung fällig ist. Das Prüfergebnis muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Wird ein Arbeitsmittel an wechselnden Einsatzorten genutzt, muss der Nachweis auch dort verfügbar sein. 

Im Alltag hat sich die Prüfplakette bewährt. Sie zeigt auf einen Blick, wann die nächste Prüfung ansteht, für Mitarbeitende, Vorgesetzte und bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft. 

Tipp: Kleben Sie die Prüfplakette an eine gut sichtbare, wenig beanspruchte Stelle, nicht auf Trittflächen oder in Bereiche, die beim Transport stark abgerieben werden.

Ersetzen statt reparieren: Förderung durch die BG BAU 

Nicht jede Leiter lässt sich wirtschaftlich instand setzen. Ist eine Aussonderung nötig oder passt die Bauart nicht mehr zur Tätigkeit, lohnt sich ein Blick auf die Arbeitsschutzprämien der BG BAU. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bezuschusst Investitionen, die Absturzunfälle verhindern, darunter ausgewählte Tritte, Podestleitern und Arbeitsplattformen. 

Für folgende KRAUSE-Produktgruppen aus unserem Sortiment ist eine Förderung möglich: 

  • Montagetritte mit Gitterrost- oder Riffelblechstufen, auch fahrbar mit Aufstiegsbügel

  • Podestleitern, einseitig oder beidseitig begehbar, fahrbar – auch mit Profilrost-Stufen R13

  • Arbeitsplattform Steptop und Doppel-Klapptritt Treppo

  • Doppel-Klapptritte Rolly und Treppo

  • KlappTreppe und Teleskop-PlattformLeiter SkyMatic

 Die vollständige Übersicht mit allen Artikelnummern finden Sie in unserer Liste: 

Das sollten Sie bei der Förderung beachten 

  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU. Bei der beitragsabhängigen Förderung gilt: ab 100 Euro BG-Beitrag und mindestens eine beschäftigte Person

  • Auf der Rechnung müssen Hersteller, Modellbezeichnung und Hersteller-Artikelnummer stehen

  • Gefördert werden nur neue, für den gewerblichen Einsatz zugelassene Geräte

Die Höhe des Zuschusses und die aktuellen Bedingungen legt die BG BAU fest. 

Unsere Aktion bis zum 15.11.2026: 10 % auf KRAUSE-Leitern und gratis Prüfplaketten 

Prüfen, ersetzen, kennzeichnen! Genau dafür gibt es vom 01.10. bis 15.11.2026 unsere Aktion: 

  • 10 % Rabatt auf alle KRAUSE-Leitern und -Tritte 

  • Gratis Prüfplaketten zu Ihrer Bestellung 

 

Die Aktion lässt sich gut mit der BG-BAU-Förderung verbinden: Sie sparen beim Kauf, und für förderfähige Modelle können Sie anschließend den Zuschuss beantragen. Mit den Prüfplaketten kennzeichnen Sie neue und geprüfte Leitern direkt.

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Autor

Edward Jasinski - Brewes Redaktion

Veröffentlicht

7. Oktober 2026

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