Skip to content
zum Shop über Brewes Kontakt
Prüfung von Feuerlöschern nach DIN 14406-4

Prüfung von Feuerlöschern nach DIN 14406-4

Brandschutzmaßnahmen im Betrieb? Bereits ab einem Mitarbeiter im Unternehmen besteht die Feuerlöscherpflicht! Auch für Privathaushalte werden Brandbekämpfungsmittel wie Rauchmelder und Feuerlöscher dringend empfohlen.

Löschgeräte haben den einfachen Zweck, Schlimmeres zu verhindern. Sie dienen zur Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden und können von Personen ohne eine spezielle Ausbildung benutzt werden. Brände haben meist verheerende Auswirkungen sowohl in Bezug auf Menschenleben als auch auf Sachschäden. Ein Brand dagegen, der durch den Einsatz eines Feuerlöschers im Keim erstickt wird, hat weitaus weniger negative Folgen.

Aufbau und Anbringung von Feuerlöschern

Das Gesamtgewicht eines Feuerlöschers darf nicht mehr als 20 kg betragen. Da Brände sich sehr schnell ausbreiten, ist oft ein schneller Einsatz des Löschgerätes gefragt. Aus diesem Grund müssen sie schnell erreichbar und leicht zu handhaben sein. Die Feuerlöscher sollten durch eine gut sichtbare Kennzeichnung, beispielsweise durch das Brandschutzzeichen „Feuerlöscher“ nach ASR A1.3 oder DIN EN ISO 7010, für jeden Mitarbeiter sofort auffindbar sein. Feuerlöscher dürfen nicht durch Erschütterungen, Witterungsbedingungen oder andere äußere Einflüsse beeinträchtigt werden.

Feuerlöscher können verschiedene Löschmittel enthalten. Zu den gängigen Stoffen gehören nicht brennbare Gase, Wasser oder wässrige Lösungen, Löschpulver oder Schaum.

Druckerzeugung von Feuerlöschern

Es gibt zwei Varianten von Feuerlöschern, den Aufladelöscher und den Dauerdrucklöscher. Sie unterscheiden sich erst einmal in der Art des Aufbaus. 

Aufladelöscher bestehen aus zwei Hauptkomponenten, dem Löschmittelbehälter und dem Treibgasbehälter. Diese sind separat in zwei Kammern untergebracht. Dabei kann die Treibgasflasche sowohl außerhalb oder innerhalb des Löschmittelbehälters angebracht sein. Kommt das Gerät zum Einsatz, wird eine Verbindung zwischen den Behältern hergestellt. Über ein geöffnetes Ventil strömt dann beispielsweise Druckgas in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Mit dem Schritt ist der Feuerlöscher aufgeladen und kann zur Löschung eines Brandes benutzt werden. Aufladelöscher gibt es mit verschiedenen Löschmitteln, wie zum Beispiel Schaum, Wasser oder Pulver. In der Anschaffung sind Aufladelöscher teurer als Dauerdrucklöscher. Die regelmäßige Prüfung und Wartung ist allerdings bei der Auflade-Variante kostengünstiger. Ein weiterer Faktor, der für diesen Feuerlöscher spricht ist die erhöhte Sicherheit, da das Löschgerät nur bei Bedarf unter Druck gesetzt wird. Die Gesamthaltbarkeit beträgt ca. 25 Jahre. 

Der Dauerdrucklöscher besteht dagegen nur aus einem Druckbehälter, in dem sich sowohl das Löschmittel als auch Treibgas befindet. Dadurch stehen diese Modelle ständig unter Druck. In Betrieb genommen werden Dauerdrucklöscher durch einen Auslöser, beispielsweise ein Ventil. Bei Betätigung wird das Löschmittel durch den Druck in das Steigrohr, dann den Löschschlauch und schließlich durch die Löschdüse nach draußen befördert.

Die Dauerdruck-Feuerlöscher sind im Vergleich zu Aufladelöschern die preisgünstigere Variante, weil der technische Aufwand geringer ist. Da der Löschmittelbehälter ständig unter Druck steht, zählt er  unter das Druckbehältergesetz und muss dementsprechend geprüft, gewartet und Instand gehalten werden. Durch den permanenten Druck besteht weiterhin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko im Umgang und der Lagerung des Löschgerätes. Außerdem können schon geringfügige Undichtigkeiten dazu führen, dass der Feuerlöscher unbemerkt funktionsunfähig wird. Das Öffnen, Schließen und der Druckaufbau ist bei Dauerdrucklöschern aufwendiger als bei Aufladelöschern. Dauerdrucklöscher enthalten als Löschmittel ebenfalls Wasser, Schaum oder Pulver. Bei dieser Variante beträgt die Gesamthaltbarkeit ca. 20 Jahre.

Normen und Vorschriften

Löschgeräte stehen im direkten Zusammenhang mit der Bereitstellung von Hilfe und Sicherheit in Notfallsituationen. Gegenstände aus dieser Kategorie müssen stets einsatzbereit und funktionsfähig sein. Aufgrund ihrer Wichtigkeit unterliegen Feuerlöscher, vor allem im gewerblichen Bereich, zahlreichen Normen und Vorschriften. Zum Beispiel:

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2  – Maßnahmen gegen Brände
  • 0DIN EN 3 – Tragbare Feuerlöscher
  • DIN 14406 TeiI 4 – Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung
  • Technische Regel für Betriebssicherheit – TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" und Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Für die Instandhaltung und die Sicherstellung des funktionsfähigen und sicheren Zustands von Löschgeräten gilt vor allem die DIN 14406 Teil 4. DIN-Normen bilden im Normalfall einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten, können aber auch verbindlich werden, wenn in Verordnungen und Gesetzen Bezug auf sie genommen wird. So ist es auch bei der DIN 14406 Teil 4. Sie wurde im Laufe der Jahre in unzähligen Gerichtsurteilen und Vorschriften zu Rate gezogen und angewendet, weshalb die DIN 14406-4 mittlerweile rechtlich verbindlich ist. Die Norm enthält bereits viele Details, Beschreibungen und Hinweise zur Instandhaltung von Feuerlöschern, es sollten aber auch immer die individuell für das einzelne Gerät beiliegenden Instandhaltungsanweisungen beachtet werden.

Grundlegende Regelungen sowie Vorschriften zur Zulassung von Feuerlöschgeräten sind in der DIN EN 3 enthalten.

Prüffristen bei Feuerlöschern

Die brandschutz- und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern muss vor Ablauf von zwei Jahre überprüft werden. Dies ist in den entsprechenden Normen DIN 14406-4 und DIN EN 3 festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass ein Feuerlöscher nicht mehr 100%ig einsatzfähig ist, wenn die Frist überschritten wurde. Auch der Versicherungsschutz kann dann unter Umständen entfallen. Es ist außerdem möglich, dass sich Prüfabstände aufgrund von besonderen Umgebungsbedingungen oder Sonderregelungen verkürzen.

Da Dauerdrucklöscher ständig unter Druck stehen, unterliegen sie der Druckbehälterverordnung und müssen alle 10 Jahre überprüft werden. Des Weiteren ist eine innere Prüfung alle 5 Jahre und eine äußere Festigkeitsprüfung nach 10 Jahren vorgeschrieben.

WICHTIG: Ein Feuerlöscher der eingesetzt oder ausgelöst wurde, sollte es auch nur für ein paar Sekunden gewesen sein, ist anschließend sofort zu warten und wieder Instand zu setzen. Ein Zeichen dafür, dass das Gerät benutzt wurde ist beispielsweise, wenn der Sicherungsstift, die Plombe oder das Manometer (Druckmessgerät) fehlen.

Sachkundiger Prüfer

Der Sachkundige muss zur Instandhaltung von Feuerlöschgeräten schriftlich berechtigt sein. In der DIN 14406-4 werden die grundsätzlichen Anforderungen an Prüfer von Feuerlöschern genannt. In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 werden alle Anforderungen noch einmal konkretisiert.

Die gesamte Instandhaltung, das heißt die Wartung/Prüfung, die Inspektion sowie Verbesserungen und Instandsetzung des Löschgerätes, übernimmt eine damit beauftragte sachkundige Person. Sachkundige sind in den meisten Fällen Mitarbeiter von Herstellerfirmen oder selbstständige Prüfdienste. Werden dieser Person Feuerlöscher zur Überprüfung anvertraut, übernimmt sie Gewähr für das Gerät in brandschutz- und sicherheitstechnischer Hinsicht.

Prüfung von Feuerlöschern

Was können Sie selbst tun?

Unterziehen Sie den Feuerlöscher regelmäßig einer äußeren Sichtkontrolle. Achten Sie dabei auf Rostflecken, austretende Flüssigkeiten beim Ventil oder andere Unregelmäßigkeiten. Sollte Ihnen etwas Ungewöhnliches auffallen, wenden Sie sich an den zuständigen Fachmann. Behalten Sie auch die Prüfplakette und den nächsten Prüftermin im Auge. Natürlich kann es nicht schaden, wenn Sie den Feuerlöscher sauber halten. Verzichten Sie jedoch darauf, das Gerät zu ölen oder zu fetten.

Was muss der Fachmann tun?

Neben den Vorgaben in Normen und Gesetzen sind bei der Prüfung von Feuerlöschern auch Instandhaltungshinweise zu beachten. Diese können sich von Feuerlöscher-Typ zu Feuerlöscher-Typ unterscheiden. Sie enthalten genaue Anweisungen beispielsweise in Form von Schnittbildzeichnungen, Ersatzteillisten und Löschmittelangaben. Die Überprüfung von Feuerlöschern dient in erster Linie der fehlerfreien Funktion sowie der Sicherheit des Benutzers.

In der DIN 14406 sind eine brandschutztechnische Wartung und eine sicherheitstechnische Wartung vorgeschrieben.

Kennzeichnung des Feuerlöschers

Grundsätzlich befinden sich auf einem Feuerlöschgerät fünf Schriftfelder. Nach DIN EN 3 sind das:

  1. Bezeichnung "Feuerlöscher", Füllmenge, Art des Löschmittels und Löschvermögen
  2. Bedienungsanleitung in Schrift und Bild (Piktogramme), für den Feuerlöscher geeignete Brandklassen
  3. Warnhinweis für Gebrauch bei elektrischen Anlagen
  4. Beschreibung Treibmittel, Löschmittel, Funktionsbereich, Nummer der Anerkennung, Bezeichnung Feuerlöscher-Typ
  5. Herstellerangaben

Nach abgeschlossener Prüfung ist zusätzlich ein Instandhaltungsnachweis anzubringen. Der Nachweis wird unter oder neben die Herstellerbeschriftungen geklebt und ist genau definiert. Notwendige Angaben sind:

  • Datum der Instandhaltung
  • Angaben zur Innenkontrolle des Feuerlöschers
  • Angaben zur wiederkehrenden Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Name und Anschrift des Sachkundigen oder der Institution von der die befähigte Person stammt
  • Kennnummer des Sachkundigen
Instandhaltungsnachweis für Feuerlöscher zur individuellen GestaltungInstandhaltungsnachweis für Feuerlöscher zur individuellen Gestaltung

Besonders wichtig ist zum Schluss noch die Anbringung der Prüfplakette. Die Plakette bestätigt die erfolgreich durchgeführte Überprüfung des entsprechenden Löschgerätes. Sie gibt außerdem auch den Termin der letzten Wartung oder, in den meisten Fällen, den nächsten Prüftermin mit Monat und Jahr an. Die Prüfplakette "Feuerlöscher geprüft Nächster Prüftermin" wird oftmals direkt auf den Instandhaltungsnachweis geklebt.

Prüfplaketten - Feuerlöscher geprüft - verschiedene StartjahrePrüfplaketten - Feuerlöscher geprüft - verschiedene Startjahre

Abschließend ist noch erwähnenswert, dass ein Feuerlöscher erst dann als sicherheitstechnisch, brandschutztechnisch und funktionstechnisch einwandfrei gilt, wenn alle Maßnahmen und Prüfungen des Instandhaltungsvorganges sorgfältig durchgeführt wurden.

Entdecken Sie unser Sortiment an Brandschutzprodukten sowie eine große Auswahl an passenden Brandschutzschildern.

Titelfoto: silentalex88, stock.adobe.com

Autor
Kristin Hergenhan • Produktmanagerin für Kennzeichnung
Veröffentlicht
5. August 2021
Gratis Versand für Ihre Anmeldung bei unserem Brewes Newsletter.*