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Sommer, Sonne, Hautkrebs?

Sommer, Sonne, Hautkrebs?

Endlich Sonne tanken – egal ob im Urlaub oder zu Hause, denn unser Körper braucht die Sonne bspw. zur Bildung von Vitamin D für Knochen und Gewebe.

Doch was ist wenn man im Freien arbeitet und sich der Sonne nur schwer entziehen kann? Schädliche UV-Strahlung kann ernsthafte Gesundheitsschäden verursachen und das nicht nur wenn die Sonne scheint. Auch bei Bewölkung gelangen Strahlen durch die Wolken und werden durch Reflektion an der geschlossenen Wolkendecke zurück auf die Erdoberfläche geworfen.

Zu viel Sonne kann Haut- und Augenschäden auslösen, insbesondere wenn die Sonnenstrahlen langfristig einwirken. Die Haut hat eine natürliche Schutzbarriere, allerdings schützt diese nur begrenzt. Hier gibt es je nach Hauttyp Richtwerte, die man nicht überschreiten sollte.

Tabelle Übersicht Eigenschutzzeit der Haut
Übersicht Eigenschutzzeit der Haut

 

Bei einem sehr hellen Hauttyp hält der Eigenschutz der Haut also nur ca. 5-10 min. Danach bricht der Schutzschild zusammen und es kann zu Hautschädigungen kommen. Spürbar wird dies durch Hautrötungen, Sonnenbrand bis hin zu Blasenbildung, Fieber und Übelkeit. Bei jeder zu langen Sonneneinwirkung wird das Erbmaterial geschädigt und das Hautkrebs-Risiko steigt und das auch ohne vorherigen Sonnenbrand. Außerdem nehmen Immunsystem und die Tumorabwehr des Körpers Schaden.

Jedes Jahr erkranken viele Menschen, vor allem Beschäftigte in der Baubranche, an Hautkrebs. Daher ist es nicht verwunderlich,  dass Hautkrebs in dieser Berufsgruppe als Berufskrankheit Nummer eins in 2016 angezeigt wurde.

Exponierte Berufsgruppen sind:

  • Straßenbauer
  • Maurer
  • Dachdecker
  • Zimmermann
  • Baumaschinenführer
  • Betonbauer
  • Gerüstbauer
  • Glas- & Fassadenreiniger
  • Gartenbauer

Besonders gefährdet sind alle unbedeckten Hautstellen, wie der Unterschenkel, Unterarme sowie Hände, Schultern, Nacken, Kopf, Nase und Ohren. Die Belastung der Augen sollte auch nicht unterschätzt werden, denn gerade wenn man in der Nähe von reflektierenden Oberflächen wie Wasser oder Metall arbeitet, sind die Augen besonders erhöhter UV-Belastung ausgesetzt. Kurzfristig kann es zu Entzündungen der Binde- und Netzhaut kommen. Eine Spätfolge erhöhter, langfristiger Einwirkung ist die Trübung der Augenlinse, der sogenannte graue Star. Die Trübung der Augenlinse ist nur noch durch eine Operation reparabel. Weitere Netzhautschäden und grauer Star können zum „Totalstar“ führen, d.h. die Betroffenen erblinden.

Aber nicht nur die UV-Strahlung macht Bauarbeitern den Arbeitsalltag schwer. Auch die Hitze ist gefährlich für den Kreislauf. Bei Überhitzung droht der Kreislauf zu kollabieren. Dann sind bei Arbeiten mit schwerem oder gefährlichem Gerät Unfälle vorprogrammiert.

Daher hier ein paar Tipps, wie Sie sicher durch die heißen Tage kommen.

Personenbezogen Maßnahmen die jeder individuell einsetzten kann:

  1. Tragen Sie körperbedeckende Schutzkleidung
  2. Schützen auch Sie Ihren Kopf, Nacken und Ohren durch eine Kopfbedeckung
  3. Verwenden Sie regelmäßig Sonnenschutzcreme
  4. Schützen Sie Ihre Augen durch eine Sonnenbrille
  5. Trinken Sie ausreichend
  6. Meiden Sie, wenn möglich, die direkte Sonne

Darüber hinaus, kann der Arbeitgeber spezielle technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen anordnen. Laut §3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zum Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geeignete Maßnahmen (personenbezogene, technische oder organisatorische) zu ergreifen. Das gilt auch für Gefährdungen durch UV-Strahlung und Hitze.

Beispiele für technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen:

  1. Arbeiten im Schatten (Bäume, Hauswände, …) oder Einsetzten von technischen Hilfsmitteln wie Sonnensegeln, Überdachungen, Einhausungen etc.
  2. Arbeitszeiten und Pausenzeitverschiebungen (Arbeitsbeginn vorverlegen, längere Mittagspause, …)
  3. Tätigkeiten durch Rotationsprinzip auf mehrere Beschäftigte verteilen
  4. Planung von Außenarbeiten nach Himmelsrichtungen je Tageszeit für Schattennutzung, also Arbeiten auf der Sonnen abgewandten Seite
  5. Pausen im Innenbereich halten (Bauwagen)
  6. Körperbedeckende Kleidung bereitstellen

Zusammenfassend ist es eigentlich nicht schwer sich von den Gefahren der UV-Strahlung zu schützen. Die richtigen Hilfsmittel, wie schützende Arbeitsbekleidung, darunter auch Sonnenbrillen, Sonnenschutzcremes oder das Beschatten von Arbeitsplätzen und Zurückziehen in den Schatten sowie reichlich Trinken, unterstützen dabei.

Leider ist laut Studien jedoch das fehlende Bewusstsein unter den Beschäftigten für die andauernde Gefährdung, das größte Problem. Hier wollen die Berufsgenossenschaften mit Aufklärungskampagnen über die Folgen der UV-Strahlung, bereits beim Nachwuchs, die Selbstverständlichkeit dieses Bereiches des Arbeitsschutzes beim alltäglichen Handeln und im individuellen Verhalten etablieren.

Bestimmte Maßnahmen zur Prävention für den individuellen Sonnen- und Hitzeschutz werden sogar durch die BG BAU mit Arbeitsschutzprämien gefördert. Informationen dazu erhalten Interessenten unter bgbau.de.

Wenn Sie spezielle Fragen zum persönlichen Hautschutz in Ihrer Berufssituation haben, ist Ihr Betriebsarzt ein guter Ansprechpartner. Aber nicht jeder Betrieb stellt regelmäßig einen Betriebsarzt bereit.  Oft kann auch der Hausarzt eine Empfehlung aussprechen. Zudem ist es ratsam regelmäßige Kontrolle beim Hautarzt einzuplanen, um eine Früherkennung zu sichern. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Personen über dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre die Kosten für einen Hautcheck.

Zu guter Letzt hier noch ein paar Hinweise wie man eine Überbelastung durch Hitze erkennt:

  • Erhöhtes Durstgefühl durch Flüssigkeitsmangel
  • (Hitze)Krämpfe durch Flüssigkeits- & Salzverlust
  • Erschöpfungszustände die sich durch Schwäche, Schwindel, Beklemmung, Kopfschmerzen, Übelkeit, Gereiztheit und zu hohen Puls andeuten
  • Hochroter Kopf, Kopfschmerz und Übelkeit weisen auf einen Sonnenstich hin

… und was im Falle eines Notfalls zu tun ist:

  • Sofort den Notruf (112) wählen
  • Die Person aus der Sonne in den Schatten befördern
  • Die betroffene Person nicht aus den Augen lassen
  • dem Körper Flüssigkeit zuführen
  • bei Schwindel (die Person) hinlegen
  • feuchte Tücher auf die Stirn, den Nacken und auf die Beine legen
  • bei Verdacht auf einen Hitzschlag (Körpertemperatur steigt über 40 Grad) den Körper mit kühlem Wasser begießen
  • bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen
  • bei Atemstillstand Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen

Alle Produkte aus dem Segment persönliche Sicherheit finden Sie hier.

Autor
Katja J.
Veröffentlicht
1. August 2017
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