5 Tipps zum Umgang mit Leitern und Tritten

Stufe für Stufe - 5 Tipps zum Umgang mit Leitern und Tritten

„Du kommst nicht ran? Dann nimm Dir doch eine Leiter!“ – So einfach wie es klingt, ist es eigentlich auch. Trotzdem gibt es bei der Benutzung einer Leiter mehr zu beachten als gedacht. Denn im Zusammenhang mit Steighilfen passieren weitaus mehr Unfälle als mit anderen Arbeitsmitteln.

1. Was ist beim Leiterkauf zu beachten? Schon bei der Beschaffung von Leitern ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Der Unternehmer muss mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob sich nicht doch ein anderes Arbeitsmittel besser eignet. Ist das nicht der Fall, muss er sich zunächst folgende Fragen stellen:

  • Wie viele Leitern werden benötigt?
  • Welche Größe wird gebraucht?
  • Aus welchem Material sollte die Leiter bestehen?
  • Welche Art von Leiter wird gebraucht?

Diese Fragen muss der Arbeitgeber anhand der Arbeits- und Umgebungsbedingungen, des Einsatzzweckes und der Unternehmensgröße beantworten.

2. Was ist bei der Unterweisung zu beachten?

Die Mitarbeiter sollten mindestens einmal jährlich und nach außergewöhnlichen Ereignissen im Umgang mit Leitern unterwiesen werden. Besondere Anlässe sind zum Beispiel Unfälle oder die Bereitstellung neuer Leitermodelle. Eine Schulung sollte den Beschäftigten in erster Linie klar machen, dass die Gefahr durch die Nutzung von Leitern nicht zu unterschätzen ist. Schon Stürze aus einer geringen Höhe können schwere Verletzungen zur Folge haben.

Diese Inhalte gehören zu einer Leiter-Unterweisung:

  • Wie sieht der ordnungsgemäße und gefahrlose Umgang mit Leitern aus?
  • Welche bauartspezifischen Besonderheiten sind zu beachten?
  • Welche zusätzliche Gefahren sind zu beachten?
    • Öffentlicher und innerbetrieblicher Verkehr
    • Glatter, verschmutzter Untergrund, starker Wind
    • Unebenheiten, Kanäle, Schächte
    • Absturzkanten
    • Große Maschinen mit beweglichen Anlagenteilen

3. Was ist beim Umgang mit Leitern zu beachten?

Unabhängig davon ob es sich um eine Anlegeleiter, Stehleiter oder Rollleiter handelt, bestimmte Hinweise im Umgang mit Leitern müssen immer beachtet werden. In den Unterweisungen sollte jeder Mitarbeiter gelernt haben, wie ein gefahrloser Einsatz von Steighilfen auszusehen hat. Zusätzlich sollten Leitern und Tritte mit einer Leiter-Gebrauchsanweisung beklebt sein. Diese zeigt leicht verständliche Piktogramme mit Bedienungshinweisen wie zum Beispiel:

  • Leitern sind vor der Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen, mängelfreien Zustand zu überprüfen; festgestellte Mängel sind dem Arbeitgeber zu melden, beschädigte Leitern dürfen nicht benutzt werden
  • Leitern sind nur mit maximal 150 kg zu belasten
  • Leitern dürfen nicht von mehreren Personen zeitgleich bestiegen werden
  • Sicheres Stehen und Festhalten muss jederzeit möglich sein
  • Beim Arbeiten auf Leitern nicht Hinauslehnen
  • Leitern immer auf tragfähigem und ebenem Untergrund aufstellen (keine Steinstapel, Kisten oder Tische verwenden)
  • Leitern nicht bei gefährlichen Witterungsbedingungen, wie Sturm, Nässe, Schneeglätte benutzen
  • Leitern auf Verkehrswegen gegen Anstoßen sichern, z.B. durch Absperrung, Warnaufsteller
  • Leitern sicher transportieren, d.h. zuvor zusammenklappen bzw. -schieben
  • Bei Benutzung geeignetes, festes Schuhwerk tragen

Verhalten beim Gebrauch von Leitern

4. Was ist bei der Prüfung von Leitern zu beachten?

Nicht nur große Maschinen und Anlagen, sondern auch Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren sicheren und mängelfreien Zustand überprüft werden. Die Verantwortung über die Steighilfen liegt beim Unternehmer. Er legt die notwendigen Prüffristen sowie Art und Umfang der Prüfung fest. Er orientiert sich dabei an den Einsatzbedingungen der Leitern. Der Arbeitgeber bestimmt außerdem, welche Voraussetzungen die prüfende Person erfüllen muss.

Da meistens mehr als eine Leiter im Betrieb ist, empfiehlt es sich, bei der Prüfung systematisch vorzugehen. Der Prüfer sollte die Leitern und Tritte zuerst nummerieren. Dann erfolgt die Kontrolle anhand der Checkliste in der DGUV Information 208-016 Anhang 2. Die ausgefüllten Checklisten sind schließlich zusammenzutragen und aufzubewahren. Bauteile, wie Holme, Sprossen, Stufen und das Zubehör, sollten bei jeder Leiterprüfung auf folgende Punkte kontrolliert werden:

  • Verformung, Beschädigung, Abnutzung, Zerstörung
  • Funktionsfähigkeit
  • Scharfe Kanten
  • Befestigung
  • Schmierung
  • Vollständigkeit
  • Kennzeichnung

Sollten im täglichen Gebrauch oder bei einer Prüfung Schäden festgestellt werden, ist eine weitere Nutzung vorerst verboten. Dieses Verbot gilt, bis die Schäden behoben sind bzw. die Leiter verschrottet wurde.

5. Wie werden Leitern und Tritte gekennzeichnet?

Nach einer erfolgreichen Prüfung erhält die Leiter eine Prüfplakette. Diese kann direkt auf die Grundplakette, auf der sich auch die Bedienungsanweisungen befinden, geklebt werden. Leiter-Gebrauchsanweisungen gemäß DGUV Information 208-016 sind im Juli bei Brewes im Angebot. Sie erhalten 20 % Rabatt!!! Auch die dazugehörigen Leiter-Prüfplaketten erhalten Sie im Brewes Onlineshop.

Autor

Anja L.

Veröffentlicht

30. Juni 2015

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